DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Ein langer, steiniger Weg:

Erstellt von DL-Redaktion am Sonntag 18. Februar 2018

Der Kampf um das Frauenwahlrecht

von Nikola Müller

Die gegenwärtige große Debatte um den massiven männlichen Machtmissbrauch nicht nur in Hollywood, sondern in vermutlich allen ungleichen Macht- und Gewaltverhältnissen zwischen Männern und Frauen erinnert an eines: Bis zur wirklichen Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist es offensichtlich noch ein harter Kampf und leider wohl auch ein steiniger und kurviger Weg. Das lehrt auch ein Blick in die Geschichtsbücher: Denn schon der Kampf um die Einführung des Frauenwahlrechts war eine Geschichte ständig wechselnder Fort- und Rückschritte.

Heute vor einhundert Jahren, im Dezember 1917, reichten die deutschen Frauenstimmrechtsvereine eine erste gemeinsame „Erklärung zur Wahlrechtsfrage“ beim Reichsparlament und allen Länderparlamenten ein (unterzeichnet von Minna Cauer, Marie Stritt und Marie Juchacz). Doch alle Forderungen und Eingaben blieben unerfüllt. Es sollte noch fast ein Jahr dauern, bis am 30. November 1918 das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft trat. Damit konnten Deutschlands Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal den Reichstag mitwählen und neben dem passiven auch ihr aktives Stimmrecht wahrnehmen. 300 Frauen kandidierten und am Ende zogen 37 von ihnen in den Reichstag ein – bei insgesamt 423 Abgeordneten.

Dem vorausgegangen waren jahrzehntelange Kämpfe, ein Krieg und die sozialistische Novemberrevolution. Erst als Ergebnis aller drei historischen Entwicklungen wurden Frauen als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen anerkannt. Wie immer beim tieferen Blick in die Geschichte ist es schwer, die einzelnen Ereignisstränge in ihrer Wirkungsmacht zu entflechten; letztendlich aber führte alles zusammen zu diesem staatspolitischen Meilenstein, dem Frauenwahlrecht in Deutschland.

Bereits 70 Jahre zuvor, ebenfalls im Zuge einer revolutionären Bewegung, waren erstmals weibliche Forderungen nach staatsbürgerlicher Gleichberechtigung laut geworden. Die 1848er Revolution, ein wichtiger Schritt auf Deutschlands Weg zur Demokratie, markiert auch den Beginn einer sozialen und politischen Frauenbewegung. In vielen Städten gründeten Frauen demokratische Vereine, politisierten sich und traten zunehmend für ihre eigenen Interessen ein. Nicht nur eigene Unrechtserfahrungen, sondern auch die Verarmung weiter Bevölkerungsschichten, die „soziale Frage“ oder „Arbeiterfrage“, wurden nun von neu gegründeten Frauenzeitungen fokussiert. Die einflussreichste unter ihnen war die „Frauen-Zeitung“von Louise Otto, die wöchentlich unter dem Motto „Dem Reich der Freiheit werb’ ich Bürgerinnen“erschien.

Schon in der ersten Nummer im April 1849 urteilte Otto über die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche, die über eine Verfassung des deutschen Volkes beriet, also über die demokratischen Grundrechte wie das Wahlrecht: „Wo sie das Volk meinen, zählen die Frauen nicht mit.“ Denn mit „deutschem Volk“ waren nur deutsche Männer über 25 gemeint. Zwar hatten die Frauen beim Kampf der Männer für Freiheit und Revolution mitgekämpft, ihre Rechte jedoch wurden „vergessen“, bespottet, unterdrückt und bekämpft. Trotz des so offenkundigen Ausschlusses der weiblichen Hälfte des „Volkes“ wurde nirgends die explizite Forderung nach dem Frauenwahlrecht laut, zumindest nicht öffentlich. Dahinter stand die berechtigte Angst vor Repressalien oder gar Vereinsverbot, denn das preußische Vereinsgesetz von 1850, das die meisten deutschen Staaten weitgehend übernommen hatten und das bis 1908 galt, verbot Frauen, politischen Vereinen beizutreten oder auch nur an politischen Versammlungen teilzunehmen. Viele Frauenvereine tarnten sich deswegen als „Wohltätigkeitsvereine“. Das Verbot war eine der Maßnahmen des Staates zur endgültigen Niederschlagung der bereits gescheiterten 1848er Revolution. Hinzu kam ein Gesetz, das Frauen öffentlich mundtot machen sollte: Die so in den Medien bezeichnete „Lex Otto“ verbot Frauen (wie Louise Otto) die verantwortliche Redaktion oder Herausgabe von Zeitschriften.

»Menschenrechte haben kein Geschlecht«

In Sachen Frauenrechte vollzog sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein regelrechter „Backlash“: Die staatlichen Obrigkeiten schlugen nicht nur mit dem Pressegesetz und dem politischen Vereins- und Versammlungsverbot zu, sondern schränkten Frauen auch im Zivilrecht massiv ein. Im Zuge eines neuen, frauenfeindlichen Familienrechts wurde ein bürgerlicher Patriarchalismus zementiert, den es so zuvor nicht gegeben hatte. In diesem repressiven Klima ließen sich nur mehr einige wenige mutige Einzelstimmen hören.

Eine davon, und sicher die wichtigste, war die von Hedwig Dohm. 1873 forderte sie in ihrem Essay „Der Jesuitismus im Hausstande“explizit das Stimmrecht für Frauen, nachdem sie im Jahr zuvor bereits für umfassende Selbstbestimmungsrechte für jedes, auch weibliche, Individuum gestritten hatte. Um ihrer selbst willen sollte die Frau das Parlament wählen und über Gesetze (mit)bestimmen können, denen sie schließlich auch unterworfen war. Für Dohm war das Wahlrecht Voraussetzung für jede weitere emanzipatorische Entwicklung und schlichtweg ein Menschenrecht: „Menschenrechte haben kein Geschlecht.“ Dieser Gedanke war neu, entsprang er doch einer liberalistischen Denktradition, die in den angelsächsischen Ländern populärer war als in Deutschland. Sie stellt die Freiheit des menschlichen Individuums ins Zentrum des Rechtsgedankens. Dohm beharrte darauf, dass jeder Mensch das Recht haben müsse, ihre/seine Individualität zu entwickeln, und die unabdingliche Voraussetzung dafür sei das aktive und passive Wahlrecht.

Doch die deutsche Frauenbewegung, die 1865 mit der Gründung des „Allgemeinen Deutschen Frauenvereins“(ADF) durch ehemalige 1848erinnen mit Louise Otto an der Spitze einen Neuanfang gewagt hatte, kritisierte diese offene Wahlrechtsforderung als schädlich für die Sache der Frauen. Unter dem Damoklesschwert des Politikverbots war für den ADF die sogenannte Frauenfrage vornehmlich eine Bildungsfrage: Bessere Schulbildung für Mädchen, mehr und bessere Berufsmöglichkeiten für Frauen sollten zu gerechterer Teilhabe und mehr Selbstbestimmung führen – um der Gesellschaft willen. Gleiche staatsbürgerliche Rechte würden die Frauen in ferner Zukunft erlangen, wenn sie bewiesen hätten, dass sie es verdienten. Aus Sicht von Hedwig Dohm waren diese moderaten Forderungen der ADF-Frauen völlig unzureichend. Mitstreiterinnen, Vorbilder gar, fand Dohm hier nicht. Wie aber wurde sie ohne Universitätsstudium, das Frauen bis 1908 verwehrt war, zu der umfassend informierten Intellektuellen, die vor keiner Autorität zurückschreckte?

Dohms Hauptinspirationsquellen stammten aus dem Ausland: Sie rezipierte die internationale Presse sehr genau und bezog Meldungen, Ereignisse und Meinungen zur Frauenfrage auf deutsche Verhältnisse. Die englische Frauenrechtlerin Harriet Taylor-Mill und ihr Mann, der Philosoph John Stuart Mill, hatten mit „Die Hörigkeit der Frau“1869 den Bestseller der Feministinnen und Wahlrechtskämpferinnen in England geschrieben, der auch in Deutschland viel diskutiert wurde und wesentliche Grundgedanken für Hedwig Dohm enthielt. So kritisierten Taylor und Mill sämtliche als „natürlich“ geltende Unterschiede zwischen Frauen und Männern als eben nicht naturgegeben, sondern als Produkt von Erziehung und gesellschaftlichen Strukturen. Gleiche Rechte für alle, einschließlich des Wahlrechts für beide Geschlechter, waren für den Philosophen und Politiker Mill eine Frage der Gerechtigkeit und auch der „Zweckmäßigkeit“, weil sie zur freien Persönlichkeitsentwicklung und zu glücklichen Individuen führten, was wiederum den sozialen Frieden garantiere. Unter dem Einfluss seiner Gattin forderte Mill als erster englischer Parlamentarier das Frauenwahlrecht.

Davon war Deutschland weit entfernt. Lauter als die Frauen forderten die Arbeiter und, deutlich leiser, die Arbeiterinnen mehr Rechte. Ein Jahr vor dem ADF hatte sich der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein unter Ferdinand Lassalle gegründet, der einen ausgeprägten proletarischen Antifeminismus vertrat – bis hin zur Forderung, Frauenarbeit als Konkurrenz ganz zu verbieten. Der Kampf für bürgerliche Rechte schloss für die Lassalleaner das Recht ein, das patriarchal-bürgerliche Familienideal anzustreben, auf Kosten der weiblichen Emanzipation. Von Arbeiterinnenvereinen hörte man keine Kritik, im Gegenteil: Sie unterstützten die Männer im Klassenkampf in der Hoffnung, die Befreiung ihrer Klasse würde auch sie befreien.

Diese Illusion verwarf der sozialistische Politiker August Bebel. 1875 zwang er auf dem Gründungskongress der SPD die Forderung nach dem „Wahlrecht für alle Staatsangehörigen“, also auch für die Frauen, gegen alle Widerstände ins Parteiprogramm. Sein Buch „Die Frau und der Sozialismus“(1879) wurde mit 52 Auflagen und zahlreichen Übersetzungen zum Bestseller sozialistischer Literatur im 19. Jahrhundert. Darin stellte Bebel klar, dass es keine Befreiung der Menschheit geben könne ohne die soziale Unabhängigkeit und politische Gleichberechtigung der Geschlechter. Die SPD sollte die einzige der politischen Parteien in Deutschland bleiben, die für die Einführung des Frauenwahlrechts eintrat, ab 1891 in ihrem Parteiprogramm auch ganz explizit.

Der Kampf um Frauenrechte nahm in den 1880/90er Jahren an Fahrt auf. Ein liberaleres politisches Klima und wirtschaftspolitische Entwicklungen begünstigten mehr weibliche Teilhabe am Staat und am Arbeitsmarkt. Die Sozialistengesetze, die eigens gegen die Sozialdemokratie und ihre „gemeingefährlichen Bestrebungen“ gerichtet gewesen waren und die die Repressalien gegen Arbeiterinnen quasi verdoppelt hatten (als Sozialistinnen und als vom Vereinsgesetz eingeschränkte Frauen), wurden 1890 aufgehoben – angesichts der sozialpolitischen Erkenntnis, dass sozialer Frieden dem prosperierenden Industriekapitalismus nützt.

Die bürgerliche Frauenbewegung: Frauenfrage als Kulturfrage

Quelle    :     Blätter         >>>>>         weiterlesen

———————————————————————————————————————

Grafikquellen    :

Oben    —    Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914: „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>