Ein gefährliches Schweigen
Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 8. August 2020
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Von Christian Rath
Minister Seehofer und die AfD warnten vor der „Herrschaft des Unrechts“ – wegen offener Grenzen für Flüchtlinge. Karlsruhe hätte widersprechen können.
Begeht die Regierung seit 2015 Rechtsbruch, weil sie Geflüchtete nicht an der Grenze zurückweist? Die AfD behauptet das bis heute. Auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) erhebt den Vorwurf immer wieder. Eine juristische Klärung hat bisher nicht stattgefunden – weil das Bundesverfassungsgericht im entscheidenden Moment versagt hat.
Allein 2015 kamen eine Million Flüchtlinge nach Deutschland. Die Grenzen wurden für sie zwar nicht geöffnet, da in der EU die Binnengrenzen grundsätzlich offen sind. Die entscheidende Frage war, ob die Grenzen hätten geschlossen werden müssen.
Die Flüchtlingsgegner beriefen sich auf Paragraf 18 des Asylgesetzes. Danach müssen Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie über einen sicheren Drittstaat einreisen.
Dieser Paragraf steht zwar noch im Gesetz, ist aber längst durch vorrangiges EU-Recht überlagert. Nach der Dublin-III-Verordnung der EU müssen Flüchtlinge, die an der Grenze Asyl beantragen, zunächst einreisen können, damit in einem geordneten Verfahren das Land festgestellt wird, das für das Asylverfahren zuständig ist.
Abriegelung der Grenze
In der Bundesregierung musste der damalige Innenminister Thomas de Mazière (CDU) entscheiden, ob die Grenzen für Flüchtlinge geschlossen werden oder offen bleiben. In seinem Haus wurden beide Positionen vertreten. Dieter Romann, Chef der Bundespolizei, hatte bereits ein Konzept zur Abriegelung der Grenze nach Österreich ausgearbeitet. Doch de Maizière folgte den Hausjuristen Hans-Heinrich von Knobloch (Leiter der Abteilung Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht) und Christian Klos (Leiter des Referats für Ausländerrecht). Vor allem Letzterer hatte auf das vorrangige EU-Recht hingewiesen.
Faktisch kamen die Flüchtlinge dann nicht nur zur Klärung des zuständigen Dublin-Staates nach Deutschland, sondern erhielten in der Regel auch ihr Asylverfahren in Deutschland. Obwohl nach der Dublin-III-Verordnung in der Regel der Staat der Einreise (etwa Italien) zuständig gewesen wäre, übernahm Deutschland meist die Verfahren. Für die Flüchtlingsgegner war dies ein weiterer Beleg für ihre Rechtsbruch-These.
Die Dublin-Regeln gelten inzwischen als grob ungerecht und es wird seit Jahren über eine Reform verhandelt. Indem Deutschland also doch einen fairen Anteil der Flüchtlinge aufnahm, wurde das Land nicht übermäßig, sondern angemessen belastet. So gab es 2017 in der EU rund 647.000 Asylverfahren, davon 198.000 in Deutschland, also knapp ein Drittel. Ein derartiger Anteil wird wohl auch am Ende der Neuaushandlung der Dublin-Regeln herauskommmen.
Deutschland hat die Dublin-Regeln auch nicht verletzt, als es die Möglichkeit zur Überstellung der Flüchtlinge an den Einreisestaat nur begrenzt wahrnahm. Entweder machte Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch oder man verpasste Dublin-Fristen für die Überstellung in den zuständigen Staat, was ebenfalls zu einer deutschen Zuständigkeit führte. Überstellungen nach Griechenland waren wegen der desolaten Zustände dort ohnehin gerichtlich verboten.
Für die AfD wurde der Vorwurf des Rechtsbruchs schnell zu einem zentralen Agitationsinhalt, der auch gut zur Parteigeschichte passte. Schon bei ihrer Gründung 2013 stand für die AfD ein anderer vermeintlicher Rechtsbruch im Mittelpunkt: die Euro-Rettung durch die Europäische Zentralbank unter vermeintlichem Bruch des Verbots der Staatsfinanzierung.
Neuer Aufschwung für die AfD
Das Thema war im Sommer 2015 allerdings nicht mehr prominent, die AfD stand in Umfragen nur noch bei drei Prozent. Nachdem sie begann, die massenhafte Flüchtlingszuwanderung anzuprangern, erlebte sie einen neuen Aufschwung, der sie bei der Bundestagswahl 2017 mit 12,6 Prozent der Stimmen zur stärksten Oppositionsfraktion machte. Die These vom Rechtsbruch erleichterte auch das Zusammengehen von national-bürgerlichen Milieus, die eigentlich zu verfassungswidrigen Positionen Abstand halten wollten, mit offen rassistischen Kreisen. Es ging ja um die vermeintliche Verteidigung des deutschen Rechts.
Und die AfD stand nicht allein. Horst Seehofer, damals CSU-Chef und bayerischer Ministerpräsident, drohte der Bundesregierung Ende 2015 mit einer Verfassungsklage. Im Februar 2016 sprach er mit Blick auf die deutsche Flüchtlingspolitik sogar von einer „Herrschaft des Unrechts“. Er hat sich nie von dieser Formulierung distanziert.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
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