Ehebruch-Klage gegen Ex
Erstellt von DL-Redaktion am Donnerstag 3. Mai 2018
Gerd verkehrt, schlimm für Kim
Von Fabian Kretschmer
Der Ex-Mann von Gerhard Schröders Partnerin, Kim So Yeon, verklagt den Altkanzler wegen Ehebruchs. In Südkorea hat das Skandalpotenzial.
Ihre Liebe muss im Mai 2015 ihren Ausgang genommen haben, als Gerhard Schröder für den Gastvortrag eines Friedensforums nach Südkorea reiste. Direkt nach seiner Rede, so schildert es ein anwesender Spiegel-Reporter in einem später erschienenen Porträt, sitzt der Exkanzler im Wintergarten seines Hotels mit dem deutschen Botschafter und seiner koreanischen Übersetzerin. „Seoul is’ne grauenhafte Stadt“, soll Schröder wie aus dem Nichts heraus gesagt haben. Und dann zur Übersetzerin, Frau Kim: „Wo kommen Sie eigentlich her?“ Diese entgegnet lächelnd: „Aus Seoul.“
Mittlerweile sind Kim So Yeon und der 27 Jahre ältere Schröder ein Paar, im Herbst wollen sie heiraten. Dem Exmann von Frau Kim passt das Liebesglück der beiden jedoch gar nicht: Am Freitag verklagte er – ein Schönheitschirurg, dessen Identität geheim gehalten wird – den SPD-Altkanzler wegen einer außerehelichen Affäre auf umgerechnet 77.000 Euro. In dem Pressebericht des Seouler Familiengerichts heißt es, dass Schröder die Affäre bereits begonnen habe, während die beiden noch verheiratet waren. Dies habe ihm „seelische Qualen“ bereitet. „Unsere Ehe ist schließlich zerbrochen, und der Beschuldigte sollte für sein Handeln verantwortlich gemacht werden“, heißt es in dem Dokument.
Grundsätzlich müssen in Südkorea beide Ehepartner in die Scheidung einwilligen. Wenn dies nicht der Fall ist und der – etwa durch Fremdgehen – geschädigte Partner einem möglichen Scheidungswillen seines untreuen Partners nicht zustimmt, wird die Scheidung nicht gestattet. Dabei kann der Geschädigte auch den neuen Partner aufgrund „psychologischen Leidens“ verklagen. Im Jahr 1953 wurde Ehebruch in Südkorea per Gesetz unter Strafe gestellt. Die Regelung sollte die Frauen absichern, schließlich hatten diese kaum wirtschaftliche Verdienstmöglichkeiten. Während Männer problemlos neu heiraten konnten, galten geschiedene Frauen als Schande. Ein Wiedereintritt in die Arbeitswelt blieb ihnen verwehrt. Bis zu zwei Jahren Haft konnte für Ehebruch verhängt werden. Seit der offiziellen Zählung im Jahr 1985 wurden rund 53.000 Südkoreaner bestraft.
Mit der Zeit jedoch stützte das Gesetz vor allem das Patriarchat, da es in erster Linie Frauen traf. Die Männer gingen weiter sorglos fremd: Laut einer Studie unter 1.100 Koreanern aus dem August 2016 haben gut die Hälfte aller verheirateten Männer außereheliche Affären, bei den Frauen sind es nur knapp 10 Prozent. Ebenso erstaunlich: 40 Prozent der befragten Männer hielten Prostitution nicht für Fremdgehen.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Die Südkoreanerin, die als Schröders neue Lebensgefährtin gilt, bekam eine Abmahnung von der deutschen Gesellschaft, für die sie arbeitet. Sie hatte eine Schröder-Reise unter falscher Flagge organisiert.
Wo immer Gerhard Schröder hinkommt, wird er nach Russland gefragt. Wie das ist mit seinem neuen Job im dortigen Staatskonzern? Hat der etwas damit zu tun, dass der russische Präsident sein Freund ist? Vermischt der Altkanzler Geschäft und Politik?
Keiner fragte den SPD-Mann bisher nach Südkorea. Dabei wird der 73-Jährige seit einiger Zeit immer wieder in dem Land in Ostasien gesehen. Regelmäßig kreuzen sich seine Wege dort mit einer Südkoreanerin namens Soyeon Kim. Sie arbeitet als Dolmetscherin für ihn. Doch auch privat gibt es eine große Nähe – die Koreanerin ist offenbar seit geraumer Zeit die neue Lebensgefährtin des Altkanzlers.
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Quelle : Stern >>>>> weiterlesen
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Oben — aus dem Tal der Lügen
Lügen HABEN KURZE BEINE. >>Ich stehe dafür, daß die Renten steigen wie die Nettoeinkommen.<< Gerhard Schröder, 17. Februar 1999 Abbildung: Porträtfoto Plakatart: Kandidaten-/Personenplakat mit Porträt Auftraggeber: CDU-Bundesgeschäftsstelle, Hauptabteilung Öffentlichkeitsarbeit, Bonn Objekt-Signatur: 10-025 : 311 Bestand: Wandzeitungen (10-025) GliederungBestand10-18: CDU-Bundesgeschäftsstelle Lizenz: KAS/ACDP 10-025 : 311 CC-BY-SA 3.0 DE