Donnerwetter im Gericht
Erstellt von Redaktion am Freitag 18. Juni 2021
Sie haben keine völkisch-nationalistische Haltung?“
Wer möchte noch mal, wer hat noch nicht und spuckt der Freiheit ins Gesicht?
Aus Frankfurt am Main Daniel Schulz und Sebastian Erb
Im Prozess um die mutmaßlich geplanten Terroranschläge redet der Angeklagte Franco A. viel und sagt doch wenig. Dabei hat der rechtsextreme Bundeswehroffizier seine Rechnung nicht mit dem Vorsitzenden Richter gemacht.
Am vierten Verhandlungstag reicht es dem Vorsitzenden Richter. „Wir müssen jetzt was Organisatorisches besprechen“, so beginnt Christoph Koller seine Ansprache an den Angeklagten. Er sagt, Franco A. habe bisher nicht einmal das eingeräumt, was laut Aktenlage eigentlich klar sei. Er habe auch nicht sehr viel dazu beigetragen, die vielen Ungereimtheiten aufzuklären, die sich aus seinen Erzählungen und aus der Beweislage ergeben.
Ganze sieben Minuten lang redet Koller. Nur ein frühes Geständnis wirke strafmildernd, erklärt er. Sein freundliches Donnerwetter endet mit den Sätzen: „Das ist Zeitverschwendung.“ Und: „Soll da jetzt eine umfangreiche Einlassung kommen oder nicht?“ Stille. Zehn Sekunden, zwanzig, so lange, bis Koller fragt, ob denn mal eine Pause angebracht sei.
Der Prozess gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main ist ein außergewöhnlicher Prozess. Ein Offizier der Bundeswehr steht wegen Rechtsterrors vor Gericht. Und genau dieser Offizier hat 15 Monate lang ein Doppelleben geführt, und zwar als syrischer Geflüchteter. Franco A. behauptet, er habe so die Schwächen des deutschen Asylsystems offenlegen wollen. Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, er habe diese Tarnidentität für einen Anschlag verwenden wollen, um den Hass gegen Geflüchtete weiterzuschüren.
Bis zum Tag von Kollers Ansprache, Dienstag vor einer Woche, scheinen Franco A.s Verteidiger eine mehr oder weniger klare Strategie zu verfolgen: Sie wollen der Anklage eine eigene Erzählung entgegensetzen. Ausführlich schildern sie, wie Franco A. in die Welt blickt und wie sein Umfeld auf ihn. Er sei ein politisch Neugieriger und Suchender und in jedem Fall: harmlos. Sein äußerliches Auftreten passt dazu. Die Haare trägt er als langen Zopf, die Hemden kariert in Grün und Rot, manchmal kommt er auch im hellen Sommeranzug, Modestil Katholikentag. In den Verhandlungen sitzt er, der in Offenbach wohnt, allein. Soweit erkennbar, ist niemand aus seiner Familie oder dem Freundeskreis da. Er nennt Personen meist nur mit abgekürzten Namen, weil er sie nicht mit reinziehen wolle.
Im Saal stellt er sich als kritisch gegenüber der Politik dar, Angela Merkel etwa habe „quasiautokratisch“ als Kanzlerin „gegen die Interessen der BRD“ gehandelt, als Deutschland nahezu eine Million geflüchtete Menschen vor allem aus Syrien aufnahm. Franco A. sei kein Gewalttäter, das ist die Linie der Verteidigung, dieses Narrativ spinne nur die Bundesanwaltschaft, die von der Bundesregierung gelenkt und, verschwörerisch verbunden mit den Medien, ihn hinter Gitter bringen wolle. Eine Opfererzählung.
Eigentlich, so sagen es Franco A. und seine Verteidiger des Öfteren, könnte man das hier doch schnell abhandeln. Aber wie soll das funktionieren, wenn man zu den für das Verfahren relevanten Punkten so wenig preisgibt?
Fragt der Esel seinen Reiter: „Wieviel hast du schon auf deinen Gewissen ?
Da wäre zum Beispiel die Pistole der Marke M. A. P. F., die Franco A. im Februar 2017 beim Pinkeln in einem Gebüsch in Wien gefunden haben will. Sicher ist, dass er die Pistole danach auf einer Toilette des Flughafens versteckte. Als er sie später wieder abholen wollte, tappte er in eine Falle der österreichischen Polizei. So flog Franco A. überhaupt erst auf, denn die Überprüfung seiner Fingerabdrücke in Deutschland ergab, dass diese zu einem Mann passen, der angeblich aus Syrien geflohen war.
Den Besitz dieser Pistole, geladen mit sieben Schuss, hat Franco A. eingeräumt, ebenso, dass er als syrischer Flüchtling widerrechtlich Sozialleistungen kassiert hat. Darüber hinaus gab er zu, 1.090 Schuss Munition besessen zu haben sowie 51 Spreng- und Knallkörper. Das war faktisch ohnehin nicht mehr zu leugnen.
Relevanter für das Verfahren aber ist, wie er an diese Pistole kam. Die Geschichte vom Zufallsfund beim Pinkeln hat er der österreichischen Polizei erzählt. Selbst versucht A. diese Darstellung inzwischen zu vermeiden, er liefert aber auch keine neue. „Ich hab da einige Schwierigkeiten damit“, sagte der Vorsitzende Richter Koller am Dienstag der vergangenen Woche, als das siebenminütige Donnerwetter über dem Gerichtssaal niedergeht. Vielleicht sei es ja so gewesen, aber er finde es „nicht so plausibel“. Ebenso leuchte ihm nicht ein, „dass man die Waffe dann vergisst und die weiter in der Jacke hat“.
Gerne und ausführlich redet Franco A. vor Gericht über Dinge, die mit dem Fall höchstens indirekt zu tun haben, etwa darüber, dass CDU und CSU ihre flüchtlingspolitischen Versprechen nicht umgesetzt hätten.
Auch von seinem Doppelleben als Flüchtling hat er ausführlich erzählt. Wie er sich eine Geschichte von einem französischsprachigen Syrer zusammengoogelte, der in seinem Mikrokosmos selten Arabisch sprach. Franco A. spricht fließend Französisch, weil er für seine Offiziersausbildung mehrere Jahre in Frankreich war, und er hat dort auch ein bisschen Arabisch gelernt. Es habe aber nie tiefer gehende Nachfragen gegeben. So klingt es auch in der Tonaufnahme seiner Anhörung beim Bamf, die A. angefertigt hat und die im Gericht abgespielt wird. Und so schlüpfte A. regelmäßig in diese Rolle, nahm seinen Flüchtlingsrucksack mit Dokumenten, Klamotten und Smartphone und fuhr nach Bayern, wo ihm eine Unterkunft zugeteilt worden war. Er habe das deshalb so lange gemacht, sagt A., weil der Schutzstatus erst im Januar 2017 rechtskräftig wurde – kurz bevor seine Pistole im Wiener Flughafen gefunden wird. Nachdem Franco A. dort festgenommen wird, darf er zunächst wieder gehen. Im April 2017 wird er dann unter Terrorverdacht verhaftet und sitzt mehrere Monate in Untersuchungshaft.
Zu seiner Person will Franco A. zunächst nichts sagen. Aber dann macht er es doch, berichtet von seiner Zeit an der Militärakademie Saint-Cyr in Frankreich, von der Ausbildung in den Alpen bis zum Dschungelkampf in Französisch-Guyana, wie sie zu Feierlichkeiten in der Schuluniform nach Paris fuhren und was er bei Studienaufenthalten in England erlebte. „Welche besonderen militärischen Fähigkeiten hat jemand, der diese Ausbildung gemacht hat?“, fragt Richter Koller. „Ich bin militärischer Laie.“
Da antwortet Franco A. gerne, wie ein Sachverständiger. Ein Kommandolehrgang sei Teil der Ausbildung gewesen, er habe Nahkampf gelernt und wie man Kommandoaktionen plane, Hinterhalte und Handstreiche. „Können Sie das mit dem Hinterhalt noch mal erklären?“, fragt der Richter.
Dass Franco A.s Strategie immer weniger verfängt, liegt auch an der geschickten Vorgehensweise des Richters. Christoph Koller drängt nicht und bleibt zuvorkommend. „Wenn wir über die Tatsachen einig sind, hören wir uns gerne auch ihre Motivlage an“, sagt er einmal. „Ist doch schön, dass wir so ins Gespräch kommen.“ Zwischendurch schmeichelt er Franco A. fast schon ein bisschen mit positiven Bemerkungen aus den Akten. Abiturnote: 1,5 und Studienabschluss als Zweitbester, „physisch gut drauf“.
Sobald Franco A. ins Reden kommt, redet er so viel, dass er mitunter die Kontrolle zu verlieren scheint. Etwa als es um seine Masterarbeit geht, die ein Gutachter als einen „radikalnationalistischen, rassistischen Appell“ bezeichnet hat. Er sagt, es sei ihm wichtig gewesen zu betonen, dass es bei Subversion „neben dem kulturellen Aspekt auch einen ethnischen Aspekt gibt“.
Der Richter fragt nüchtern nach: „Sie sagen, Sie sind kein Rechtsextremist, Sie haben keine völkisch-nationalistische Haltung?“
Nein, sagt Franco A., er habe auch das Individuelle im Blick. „Abstammungstechnisch“ gebe es schon Unterschiede zwischen den Menschen. Ein Rassist sei aber nur jemand, der allein auf dieser Grundlage Menschen und Sachverhalte einordne. „Das liegt mir fern. Aber das zu verleugnen liegt mir ebenso fern.“
Seit jenem Dienstag, als der Richter sein Donnerwetter loslässt, kann Franco A. nicht mehr ungestört referieren. Er lässt sich unter dem Eindruck der Ermahnung tatsächlich länger ein – und gesteht, dass er drei weitere Waffen illegal besessen hat. Darunter ist ein Schnellfeuergewehr G3, das lange das Standardgewehr der Bundeswehr war. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm zwar den Besitz dieser Waffen vor, sie wurden aber nicht gefunden.
Richter Koller hakt nach, er fragt, woher er die Waffen hat, seit wann und wo gelagert. Mit seinen Einwänden wie dem, dass 75 Prozent der Munition „nicht letal“, also nicht tödlich gewesen sei, kann Franco A. sich keinen Raum mehr zur Selbstdarstellung verschaffen, und das irritiert ihn bis zur Bockigkeit. Als der Richter nicht lockerlässt, sagt Franco A., er habe den Besitz doch gestanden; von wem er die Waffen habe, sei doch wohl irrelevant.
Danach liefert sich A. noch ein Wortduell mit der Vertreterin des Generalbundesanwalts, die selten spricht. Franco A. möge doch Tatsachen vortragen, über deren Wichtigkeit entscheide das Gericht. Er, pampig: „Warum wird mir verwehrt, das zu sagen?“ Und: „Dann kann ich auch zu Hause bleiben“ – als sei das hier ein freiwilliger Debattierklub.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
*********************************************************
Grafikquellen :
Oben — Sicherheit für unsere Freiheit Kräfteverhältnis in Mitteleuropa Warschauer Pakt NATO … Eine starke Verteidigung ist notwendig zum Schutz unserer Freiheit. … Aber Frieden und Freiheit sind bedroht. Die ständige Aufrüstung der Sowjetunion und des Ostblocks, …, verschiebt das Gleichgewicht immer mehr zu Ungunsten des Westens. … Deshalb: Ja zur allgemeinen Wehrpflicht CDU sicher sozial und frei Abbildung: Soldaten der Bundeswehr vor der Kaiserpflaz in Goslar (Foto) Plakatart: Motiv-/Textplakat Auftraggeber: CDU-Bundesgeschäftsstelle, Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Konrad-Adenauer-Haus, Bonn Drucker_Druckart_Druckort: VVA Düsseldorf Objekt-Signatur: 10-025 : 105 Bestand: Wandzeitungen (10-025) GliederungBestand10-18: CDU-Bundesgeschäftsstelle Lizenz: KAS/ACDP 10-025 : 105 CC-BY-SA 3.0 DE
****************************
2.) von Oben — Der Bundesminister der Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg und der Gastredner, Ewald-Heinrich von Kleist, bekräftigen das Treuebekenntnis per Handschlag. Feierliches Gelöbnis der Rekruten der 4. und 8. Kompanie des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung vor dem Reichstag. ©Bundeswehr/S.Wilke
- CC BY 2.0
- File:Feierliches Geloebnis.jpg
- Created: 20 July 2010
****************************
Unten — Pictures from Berlin from the Corona years 2020 and 2021
- CC BY-SA 4.0
- File:2775 Berlin.jpg
- Created: 1 January 2020