Digitale-Versorgung-Gesetz
Erstellt von Redaktion am Mittwoch 13. November 2019
Bundestag beschließt Gesundheitsdatenbank und Apps auf Rezept
Quelle : Netzpolitik ORG
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Der Bundestag hat das umstrittene Gesundheitsgesetz heute verabschiedet. Damit ist der Weg frei für eine zentrale Gesundheitsdatenbank. Gesundheitsminister Spahn sprach von „einem Stück Neuland“, Kritiker sehen Datenschutzmängel.
Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag heute das Digitale-Versorgung-Gesetz gebilligt. AfD und FDP enthielten sich, Grüne und Linke stimmten dagegen. Das Gesetz schafft unter anderem eine zentrale Forschungsdatenbank mit Daten aller gesetzlich Versicherten und die Möglichkeit zur ärztlichen Verschreibung von Gesundheitsapps. Außerdem ebnet es den Weg zur Elektronischen Patientenakte. Netzpolitik.org hatte in dieser Woche detailliert über die Gesetzespläne berichtet und sieben Gefahren des Gesetzes zusammengefasst.
In der Bundestagsdebatte lobte der CDU-Politiker Roy Kühne das Gesetz. „Datenschutz ist für mich immens wichtig, darf aber nicht im Wege stehen“, sagte er. Dirk Heidenblut (SPD) verwies auf „enorme Chancen in dieser Digitalisierung des Gesundheitswesens“ für Patient:innen. Den Datenschutz habe man penibel beachtet. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) kritisierte mangelnden Datenschutz bei der Übermittlung der Versichertendaten an das geplante Datenzentrum. Auch Achim Kessler (Linke) äußerte Kritik am mangelnden Datenschutz. Er befürchtet, dass die Gesundheitsdaten auch an Wirtschaftsakteure weitergegeben werden könnten. Die Regelungen zu Apps seien ein „riesiges Förderprogramm für die IT-Wirtschaft“.
Maria Klein-Schmeink von den Grünen kritisierte den CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn. Es fehle eine klarere strategische Richtung in der Gesundheitspolitik. Der Minister selbst sprach von „einem Stück Neuland“. Es werde bestimmt nicht alles perfekt sein, „aber vielleicht sollten wir mal endlich anfangen, auch digitale Innovationen möglich zu machen“. Und das tue man jetzt.
Kaum Möglichkeiten, das Gesetz noch zu verhindern
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Dieser kann zwar den Vermittlungsausschuss anrufen und Einspruch gegen das Gesetz einlegen, doch der Einspruch kann durch die gleiche einfache Mehrheit im Bundestag überstimmt werden. Bisher zeichnet sich nicht ab, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einberufen wird. In seiner Stellungnahme im September hatten die Länder jedoch einige Kritikpunkte am Gesetz aufgeführt.
Gibt es keinen Einspruch, tritt das Gesetz mit seiner baldigen Verkündung im Bundesgesetzblatt zu weiten Teilen in Kraft. Einige Details, zum Beispiel, wie die Gesundheitsdaten pseudonymisiert und wie sie an das Forschungszentrum übermittelt werden, müssen allerdings noch von der Verwaltung geklärt werden. Ein weiteres Gesetz soll schließlich noch offene Datenschutzfragen rund um die elektronische Patientenakte klären.
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