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Digitale-Dienste-Gesetz:

Erstellt von DL-Redaktion am Donnerstag 27. Juli 2023

Kein Vehikel für Plattform-Verbote

Nun sage Niemand – was sich in Israel abspielt, wäre Hier nicht möglch ?

Quelle          :        Netzpolitik ORG.

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Das Digitale-Dienste-Gesetz bringt für Anbieter von sozialen Netzwerken mehr Pflichten bei der Inhaltemoderation. Halten sie sich nicht an die Regeln, gibt es Konsequenzen. Doch nachdem EU-Digitalkommissar Thierry Breton von Verboten sprach, sind Grundrechtsorganisationen alarmiert.

Im Herbst 2022 schränkte das iranische Regime nach Demonstrationen den Zugang zu Instagram und WhatsApp ein. In Guinea waren im Mai 2023 nach Protesten gegen die Militär-Junta mehrere Messenger und soziale Medien nicht mehr erreichbar. Dass Kommunikationsdienste, soziale Netzwerke oder gleich das ganze Internet plötzlich weg sind, das passiert immer wieder in autoritären Staaten.

Eher ungewöhnlich ist hingegen, dass in der EU Regierungschefs und hohe EU-Beamte laut über Netzsperren als Möglichkeit bei sozialen Unruhen nachdenken. Mehrere Grundrechtsorganisationen sind darüber beunruhigt und verlangen in einem offenen Brief Klarstellung.

Unruhen in Frankreich

Wie es dazu kam: Nach Unruhen in Frankreich redete Präsident Emmanuel Macron im Juli davon, notfalls Zugang zu Internetplattformen abzuschneiden. Nachdem ein Polizist einen Jugendlichen erschossen hatte, kam es zu Protesten, die teilweise gewaltsam verliefen. Macron warf Plattformen wie TikTok und Snapchat vor, dazu beizutragen.

Die Äußerungen des französischen Präsidenten zogen viel Kritik auf sich, die Regierung ruderte zurück. Aus dem französischen Digitalministerium hieß es, es sei zwar eine technische Möglichkeit, Plattformen zu blockieren. In Betracht gezogen habe man das aber nicht.

Ruhig um diesen umstrittenen Vorstoß ist es aber dennoch nicht geworden, auch weil EU-Digitalkommissar Thierry Breton aufsprang und in einem Interview erklärte, das neue Digitale-Dienste-Gesetz der EU würde Verbote im Gebiet der EU ermöglichen. Man könnte neben Geldstrafen auch den Betrieb von Plattformen wie Twitter und Facebook in der EU untersagen, wenn sie rechtswidrige Inhalte bei sozialen Unruhen nicht schnell genug entfernen.

Keine Lösung für vermeintliche Krisen

Zivilgesellschaftliche Organisationen sind über Bretons Äußerungen empört. In ihrem gemeinsamen Brief wenden sie sich an den Digitalkommissar. Sie erinnern daran, dass willkürliche Netzsperren und Internet-Shutdowns Grundrechte verletzen. Das „sollte auf keinen Fall als Lösung für ein Ereignis oder eine vermeintliche Krise in einem Mitgliedstaat oder in der gesamten EU angesehen werden“, schreibt unter anderem die Grundrechte-Dachorganisation EDRi gemeinsam mit 65 weiteren Gruppen.

Sie verlangen von Breton klarzustellen, dass das Digitale-Dienste-Gesetz keine solchen Sperren ermöglicht. Zwar verlangt das Gesetz von Plattformen, Inhalte zu prüfen, und sieht Sanktionen vor, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Für besonders große Anbieter gelten nochmals strengere Regeln. Besondere Maßnahmen wie der „Krisenreaktionsmechanismus“ sind jedoch auf drei Monate begrenzt, erfordern eine Grundrechteabwägung und können auch nicht einfach so von Regierungen verhängt werden.

Halten sich Anbieter nicht an die Regeln im Digitale-Dienste-Gesetz, sind zunächst Bußgelder vorgesehen. Manche Details müssen die EU-Mitgliedstaaten noch auf nationaler Ebene regeln. EDRi und Co. bitten die EU-Kommission, sicherzustellen, dass sie dabei nicht übers Ziel hinausschießen.

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Grafikquellen     :

Oben           —       Demonstration against judicial reforms (Tel Aviv, 25 March 2023)

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