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RENTENANGST

Die Partei, die Partei..

Erstellt von Redaktion am Sonntag 22. Mai 2011

….die hat immer Recht ?

Datei:Bundesarchiv Bild 183-A1206-0011-001, Berlin, Pressekonferenz, Benjamin, Streit, Toeplitz.jpg

SED war Früher – LINKE ist heute – Die Henker sind gleich

Heute erhielten wir die Unterlagen über den erfolgten Parteiausschluss des Genossen Hermann-Josef Baltes und stellen fest, dass eine Bundesschiedskommission, welche vier Monate benötigt, einen getätigten Beschluss den Verfahrensbeteiligten zuzusenden, jegliches Recht verwirkt hat, als oberste „Rechtsauslegung“ einer Partei respektiert zu werden. Die Satzung schreibt vor:

„Beschluss und Begründung sollen innerhalb von zwei Wochen schriftlich abgefasst und unverzüglich den Verfahrensbeteiligten zugestellt werden„

– so steht es schwarz auf weiß in § 10 (8) der Schiedsordnung. Eine Kommission, welche nicht in der Lage ist, den ihnen auferlegten Pflichten nachzukommen, hat das Recht verwirkt über Andere zu urteilen, sondern handelt selber grob parteischädigend und gehört aufgelöst.

 Aber überlassen wir die weitere Beurteilung dem Genossen Baltes und geben seinen Äußerungen Raum:

Vielen Genossinnen und Genossen dürfte noch der Vorwurf der Wahlfälschung beim Landesparteitag im März 2006 in Erinnerung sein oder die vielen Anfechtungen im Jahr 2009 nach der Fusion. Dass die Anfechtungen des Landesparteitages im September 2007 nie bearbeitet wurden, macht deutlich, dass den Verantwortlichen im Landesvorstand an ordnungsgemäßen Abläufen nicht gelegen war, wenn es der eigenen Macht diente.

Die Bundesschiedskommission billigt gravierende formale Fehler der Schiedskommission Saarland. Das an und für sich ist schon schlimm!

Noch schlimmer ist jedoch: Die Bundesschiedskommission billigt Verstöße gegen elementare demokratische Regeln und verdeutlicht:

Parteiinteressen haben – wenigstens in Wahlzeiten – absoluten Vorrang vor dem öffentlichen Recht.

Diese Sichtweise deckt sich mit der Auffassung verschiedener LSK-Mitglieder Saarland und der sinngemäßen  Aussage des LKS-Mitgliedes B. „Zum Wohle der Partei hat Mitglied auch Straftaten zu dulden“.

Für mich ist diese Rechtsauffassung kriminell.

Haben Mitglieder und Kommission wirklich kriminelle Aktivitäten zu decken, wenn es die Parteiinteressen erfordern?

Man denke an die Rechtsnormen „Strafvereitlung“, Mitwissenschaft, Mittäterschaft, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung etc.

Es ist auch völlig unklar, wo hier die Grenze liegt, an der die Loyalitätspflicht endet.

Dieser Beschluss, nach 4 Monaten zugegangen, ist meines Erachtens ein Schiedsspruch der Schande zugunsten der Parteiräson. „Die Partei hat immer recht“.

In der DIE LINKE werden die demokratischen und rechtsstaatlichen  Rechte der Mitglieder mit Füßen getreten, während die Parteiobrigkeit sich alles erlauben kann und darf (siehe Kommunismusdebatte oder die Maulkorbbeschlüsse des Landesvorsitzenden Linsler) und nicht  als parteischädigend gewertet wird.

Mit anderen Worten: Einfaches Mitglied hat nur seinen Beitrag zu zahlen, ansonsten die Klappe zu halten und die „kriminellen“ Machenschaften zu billigen?

Als Nichtmitglied kann und werde ich jetzt Tacheles reden.

Fakt und nachweisbar ist, dass sich die Anfechter der Landtagswahl 2009 mehrfach um Klärung bemühten.

Fakt und nachweisbar ist ebenso, dass der Landesvorstand  Saar sich bewusst einer Klärung verschlossen hat und die Anfechtung vom März 2009 hat unter den Tisch fallen lassen so wie es auch mit den drei Anfechtungen zum Landesparteitag 2007 geschehen ist.

Zur Information sei daher angemerkt, die „Akteure“, was zur Anfechtung Landtagswahl 2009 geführt hat, sind:

Prof. Dr. Heinz Bierbaum, Versammlungsleiter
Rolf Linsler, Landesvorsitzender
Wolfang Fieg, ehem. Vorsitzender der Landeschiedskommission Saar
Reiner Bierth, ehem. und jetziger stellv. Vorsitzender der Landesschiedskommission Saar
Pia Döring, ehem. Landesgeschäftsführerin
Corinna Hoffmann-Becker, Protokollführerin am 08.03.09
Udo Nonnengardt

Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, dass die Machenschaften der Vorgenannten von der Parteispitze geduldet und gebilligt werden.

Was die Parteispitze zum Zwecke des Vertuschen ihrer Machenschaften und zur Wahrung privater Pfründe hier abzieht, ist zivilrechtlich gesehen – nur noch mit Abscheu zu betrachten.

Es gehört zu den Pflichten eines jeden verantwortungsbewussten Bürgers, die Öffentlichkeit auf Verletzung von Recht und Ordnung  hinzuweisen. Den Mitgliedern der Schiedskommissionen wäre mehr Demokratie- und Rechtsbewusstsein zu wünschen.

Hermann-Josef Baltes

Mitglied der Arbeitsgruppe „Wahlanfechtung 2009“

Der Entscheid der Bundesschiedskommission befindet sich

HIER

(große Datei – bitte Geduld)

IE

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Grafikquelle  :

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Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 183-A1206-0011-001 / Junge, Peter Heinz / CC-BY-SA 3.0
Abgebildete Personen
  • Benjamin, Hilde: Ministerin für Justiz, Mitglied des ZK der SED, DDR (GND 11885058X)
  • Streit, Josef Dr.: Generalstaatsanwalt, Volkskammerabgeordneter, ZK der SED, DDR
  • Toeplitz, Heinrich Dr.: Staatssekretär für Justiz, Präsident des Obersten Gerichts, CDU, Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft (DSF), DDR
Abgebildeter Ort Berlin
Datum
Fotograf Junge, Peter Heinz

4 Kommentare zu “Die Partei, die Partei..”

  1. ChrisS sagt:

    Beschluss mit 4ja und 4 nein Stimmen, und das bedeutet automatisch dass die Berufung abgelehnt wird?

    Bei Unentschieden muss weiter beraten werden und neu abgestimmt werden.

    Das kann doch sooooooooooooooooo nicht rechtens sein.

    Aber was ist schon rechtens.

    Nur betrügen und lügen ist rechtens.

  2. Dr. A.R.Schloch sagt:

    WIR BIEGEN NICHT
    WIR BRECHEN NICHT
    WIR BEUGEN DAS RECHT

  3. gimodo sagt:

    Erweist sich ein Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet, ist der Antrag abzuweisen.

    Der Antrag des Landesvorstandes auf Ausschluss von Hermann-Josef B. war nicht begründet und wäre demzufolge abzuweisen gewesen.

    Was hat Fieg getan?
    Verschleppung, Verzögerung und Unwahres in Protokoll und Schiedsspruch

    So sind sie halt…

  4. UP. sagt:

    @1

    bei Kandidatenabstimmungen wird das Los geworfen – grinz!!!

    Bei der Bundesschiedskommission, wenn sie Ausschlüsse verhandelt, wird gewürfelt – das ist einfacher für einfach gestrickte Synapsen im Standardmuster:

    Anmerk.
    Die Mitteilung der sogenannten Stimmenverteilung der JA- und/oder NEIN-Stimmnen geschieht willkürlich und hat mit der eigentlichen Würfelei nix zu tun; es muss nur passen.

    1. Es wird der Namen gesagt
    2. Es wird gewürfelt
    3. zeigt der Würfel #1-3 – fliegt sie/er raus
        zeigt der Würfel #4-6 – bleibt sie/er drin
    4. so einfach ist das!

    Is das nu endlich klaah???

    achso:
    …alle zwei Monate wird gewechselt: #1-3 bedeutet dann ‚drinbleiben‘ und #4-6 umgekehrt. Des isch deschterwäge, dass sich die Würfel nicht dran gewöhnen.

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