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Die NPD – Der falsche Feind?

Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 7. Januar 2017

Datei:NPD-Hauptquartier.jpg

Warum ein Verbot gefährlich ist

Groß war die Erleichterung in Politik und Öffentlichkeit, als das Bundesverfassungsgericht Ende vergangenen Jahres verkündete, dass das Verbotsverfahren gegen die NPD nunmehr im zweiten Anlauf im März 2016 eröffnet werde. Das frühere, erste Verbotsverfahren war an der V-Mann-Problematik gescheitert.

Damals hatte das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ den führenden NPD-Funktionär Wolfgang R. Frenz aus NRW als V-Mann enttarnt. In der Folge stellte sich heraus, dass bis zu 20 Prozent der Führungspositionen dieser Neonazi-Partei mit V-Leuten besetzt war. Deshalb entschied das Bundesverfassungsgericht 2003, kein Verbotsverfahren durchzuführen.

Mehr Risiken als Nutzen?

Inzwischen haben Bund und Länder die V-Leute aus den Spitzengremien der NPD abgezogen. Umso größer ist die Hoffnung, dass jetzt im zweiten Anlauf ein NPD-Verbot gelingen sollte. So wünschenswert das auch sein mag, ist es aber auch sinnvoll? Oder sind heute mit einem möglichen NPD-Verbot inzwischen mehr Risiken als Nutzen verbunden?

Sendetermine

Do. 12.01.17, 20.15 Uhr

Fr. 13.01.17, 00.45 Uhr

Fr. 13.01.17, 07.30 Uhr

Fr. 13.01.17, 14.30 Uhr

Sa. 14.01.17, 11.30 Uhr

Diese NPD ist heute – nicht mehr wie vor zehn Jahren – eine aufstrebende, ständig stärker werdende Partei, sondern eine Organisation, die sich mit ihren Intrigen selbst zerlegt. Soll man wirklich eine sieche, an sich selbst scheiternde und sterbende Partei verbieten? Der Film wird sich dezidiert mit der Frage beschäftigen, welche gefährlichen Folgen ein mögliches NPD-Verbot haben könnte.

 Quelle : Phönix >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle :

Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.
Quelle Selbst fotografiert
Urheber Roman Bansen

 

15 Kommentare zu “Die NPD – Der falsche Feind?”

  1. Demokratikus sagt:

    Populisten mit roten bzw. schwarzen Socken sind viel gefährlicher!

  2. Alternativer Linker sagt:

    „Ich bin kein Freund, der Menschen ausgrenzt, auch nicht wenn sie Nazis sind. Eine Demokratie hält auch die aus. Obwohl unsere demokratischen Parteien mehr Nazis sind als man glaubt. Das sieht man täglich an den Toten“.

  3. Heinz Pfister sagt:

    Das löst bei einigen Linken sicherlich Brechreiz aus 😀

    Regionalverband muss NPD-Vertreter zu Podiumsdiskussion zur Landtagswahl einladen

    Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass der Regionalverband Saarbrücken zu der am 18.01.2017 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Dudweiler stattfindenden Podiumsdiskussion zur Landtagswahl einen Vertreter der NPD einladen muss.

    Der Landesvorsitzende der NPD Saar, Peter Marx, erklärte hierzu kurz nach Verkündung des Beschlusses:

    „Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die NPD als politischer Faktor im Saarland zu einer solchen Diskussionsrunde einzuladen ist. Umso empörender ist es, dass man gleichwohl immer wieder mit fragwürdigen Mitteln versucht, die Nationaldemokraten zu diskriminieren. Wir werden auch in Zukunft auf unseren Teilnahmerechten bestehen und sie notfalls gerichtlich durchsetzen.

    Zu der Diskussionsrunde am kommenden Mittwoch werden wir selbstverständlich unseren Spitzenkandidaten und erfolgreichen Rechtsanwalt Peter Richter entsenden.

    Ich rufe alle interessierten Bürger auf, ebenfalls daran teilzunehmen und Fragen an die Kandidaten zu stellen.“

  4. Piccolino sagt:

    Verbot erneut gescheitert

    „Eine Blamage für die NPD“ meint Volker Beck

    Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki hat die Ablehnung des Verbots als SPD-Niederlage gewertet. „Vor allem für die bundesdeutsche Sozialdemokratie ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschämend“, sagte der Jurist. „Wer – wie führende Sozialdemokraten – das politische Symbol zum überragenden Ziel aller seiner Überlegungen macht, wird am Ende einen politischen Scherbenhaufen hinterlassen.“

    Die NPD wird das Urteil als Bestätigung empfinden und die Kreide, die sie gefressen hat, beiseitelegen“, twitterte Bernd Riexinger, Vorsitzender der Linken, nach dem Urteil.

    http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_80098658/npd-verbot-erneut-gescheitert-eine-blamage-fuer-die-npd-.html

  5. Alternativer Linker sagt:

    Wer braucht die NPD? Kein Mensch!!!
    Aber diesen Volker Beck braucht das gesamte Universum nicht.

    Eine Blamage für die Kläger!!!

    Zu einem Kommentar vom Linken-Chef Riexinger: Frisst die Linke keine Kreide?

  6. Klara Feld sagt:

    „Freispruch“ wegen Bedeutungslosigkeit für die NPD

    Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

    Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das dem Antrag auf Verbot der NPD nicht stattgegeben hat. Die NPD wird dieses Urteil als Bestätigung und Ermutigung begreifen. Sie wird die Kreide, die sie gefressen hat, beiseitelegen angesichts der fremdenfeindlichen Stimmung im Lande. Und diese noch weiter befeuern.

    Das Gericht hat praktisch auf Freispruch wegen Bedeutungslosigkeit entschieden. Angesichts der Schwäche der NPD mag man dieser Begründung durchaus folgen. Sie ist aber kurzsichtig: Denn die NPD hat schon manche Krisen in der Vergangenheit überstanden. Es ist nicht auszuschließen, dass sie wieder stärker wird und dass sie mithilfe von Steuergeldern ihre faschistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Netzwerke weiter aufbaut.

    Das Urteil fällt aber auch auf die Antragsteller zurück. Ihnen ist es offensichtlich nicht gelungen, das Gericht von der Gefährlichkeit der NPD zu überzeugen. Sie haben ihren Schwerpunkt auf die Ideologie der NPD und weniger auf die politische Praxis gelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich aber vor allem auf die Praxis bezogen. Hier hätte anders vorgegangen werden müssen. Wer die schwachen Auftritte der Innenminister Joachim Hermann und Lorenz Caffier vor dem Bundesverfassungsgericht erlebt hat, muss sich nicht wundern. Sie haben schlecht recherchierte Sprechzettel ihrer Landesämter für Verfassungsschutz vorgetragen und sich von Nachfragen der Richter aus dem Konzept bringen lassen. Man kann nicht auf der einen Seite über die Verfassungsschutzberichte der Länder die NPD kleinreden und sich dann wundern, wenn einem das von den Richtern im Verbotsverfahren vorgeworfen wird.

    Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir es mit der NPD ohne Zweifel mit einer verfassungsfeindlichen Partei zu tun haben, die die wichtigste bundesweite Organisation der extremen Rechten ist. Es ist die Aufgabe der LINKEN und der zahlreichen befreundeten antifaschistischen Organisationen, den Kampf gegen Rechts entschieden weiter zu führen.

    https://www.die-linke.de/nc/die-linke/nachrichten/detail/artikel/freispruch-wegen-bedeutungslosigkeit-fuer-die-npd/

  7. Lutherfan sagt:

    Die Linke kann den Kampf gegen die Neo-Nazi NPD nur dann glaubhaft führen,wenn sie die Diktaturstützen der DDR,

    die Stasi-Stalinisten des Gewaltregimes genauso bekämpft,anstelle in hohe Staatsämter zu bugsieren als Nagelprobe:

    wie weit können wir die Verlogenheit treiben ???? In Sachen BVerfG hat de deutsche Justiz erneut bewiesen,daß sie

    so hoch im Elfenbeinturm sitzt,volksfremd,dies Urteil richtig zu würdigen-Klara Feld tat dies -bedarf schon eines

    Hochschulabschlusses oder Jura-Studiums.Der Normalbürger fühlt sich vor dem Kopf geschlagen:

    Verfassungswidrig ja-verboten nein ???

    Das Bauchgefühl bleibt ein ungutes,insbesonders wenn ein Dippellappes Peter Müller,ex CDU MP Saar,Berichterstatter ist

    und erneut die Frage auftaucht -wie wird das BVerfG politisch besetzt???Anstelle nach Fachwissen.

    Müller war eine politische Wahl,keine jurtistische.

    Es wird faktisch so sein,dass der 1er NPD-Jurist Richter dem Peter Müller jur. haushoch überlegen ist.

    Das braune Saatkorn darf also aufgehen,dann….was dannn???Dann ist es zu spät.Beim KPD-Verbot waren die

    Richter des Kapitals schnell einig.Weg mit den Kommunisten.Die Neonazis dürfen bleiben.Karlsruher Chuzpe.

  8. Saarbrigger sagt:

    Eine Linke Abgeordnete im Saarbrücker Stadtrat schreibt auf FB:
    Na bravo… jetzt können die weiter unter dem Deckmantel einer zugelassenen Partei ihr Unwesen treiben…

  9. Helmut W. sagt:

    #6
    Wenn ich das schon lese „Es ist die Aufgabe der Linken….“ wird mir übel.
    Die Linke sollte sich besser um ihre Stasi-Typen kümmern.

    #7
    Zitat: Es wird faktisch so sein, dass der 1er NPD-Jurist Richter dem Peter Müller jur. haushoch überlegen ist.

    Der 1er Jurist ist auch vielen anderen Juristen haushoch überlegen. Hier denke ich an die Juristen, welche für die Linksfraktion im Landtag des Saarlandes tätig sind. Peter Richter ist in der falschen Partei. Leider, leider!

  10. Regenbogenhexe sagt:

    17. Januar 2017 Dominic Heilig

    NPD-Verbot gescheitert – Ein erwartbarer Richterspruch

    Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im NPD-Verbotsverfahren erklärt das Mitglied des LINKE-Parteivorstandes, Dominic Heilig:

    Der heutige Richterspruch in Karlsruhe, die NPD nicht zu verbieten, war von vielen erwartet worden. Wohl auch deshalb schlossen sichBundesregierung und Bundestag dem Verbotsantrag des Bundesrates im Jahr 2013 nicht an.

    Ohne Zweifel: Die NPD will die Demokratie, ja jede Form von offener Gesellschaft angreifen. Ohne Zweifel: Die NPD versammelt in ihren Reihen militante und gewaltbereite Neonazis. Ohne Zweifel auch: Die NPD ist ein wichtiges organisatorisches Bindeglied der rechtsextremistischen Szene
    hierzulande und in Europa. Die Ideologie der NPD-Parteigänger und Sympathisanten ist menschenverachtend, gefährlich und widerlich.

    Das heutige Urteil zeigt, dass mehr als nur symbolische Politik, die auf mediale Kurzweil-Knalleffekte im Kampf gegen rechts setzt, von Nöten ist. Die Verbindungen von Parteikadern zur NSU-Mörderbande sind nie restlos aufgeklärt worden. Wie auch, wenn die Aufklärung des gesamten
    NSU-Komplexes durch Verantwortliche in Ministerien und Diensten nie wirklich stattgefunden hat.

    454 untergetauchte Neonazis, derer der Staat teils seit Jahren nicht habhaft wird, knapp 1.000 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, Büros der LINKEN und antirassistische Initiativen im vergangenen Jahr sind Fakten, die zeigen, wie gefährlich Rechtsextremismus und –populismus in diesem Land sind und wie ernst es so manche staatliche Institution beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus meint.

    Das abermalige Scheitern eines NPD-Verbotsantrages muss dazu führen, dass Politik, Justiz und Strafverfolgungsbehörden endlich ernst- und glaubhaft gegen diese Szene vorgehen und alle rechtstaatlichen und gesellschaftlichen Mittel ausschöpfen, die ihnen gegeben sind. Denn längst hat sich die rechtsextreme Szene andere Orte und Vereinigungen
    geschaffen, wie die „Identitären“, den „III. Weg“ oder Pegida
    und AfD, um sich zu vernetzen.

    Nach dem erwartbaren Urteil sollte nun erwartbar sein, dass Bund und Länder nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern endlich einen gesellschaftlich breit getragenen Aktionsplan für den Kampf gegen Rassismus, Chauvinismus, Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus aufsetzen und zivilgesellschaftliche Initiativen und Akteure in ihrer
    Arbeit fördern und unterstützen.

  11. Lutherfan sagt:

    Die Landesführung der Saar-Linken hat mit den Geldern der Mitglieder Rechtsanwälte gegen -kritische-Mitglieder eingesetzt,besonders bekannt wurden:

    RA Carsten Jahn ,öffentliche Verhandlungen gegen Parteikritiker auch bei staatlichen Gerichten in Saarlouis, Saarbrücken.

    RA Schimmelpfennig, der bis nach Berlin Bundesschiedskommission, Landgericht Berlin, von den Parteibonzen entsandt wurde und scheiterte dort gewaltig. Sein Verbleiben bei den Linken in Gnaden und Brot erscheint fraglich.

    Insbesondere ausgebildete Rechtsanwälte mit Rückgrat -Mangelware b.d. LINKEN-erkennen rasch, daß sie bei einer roten Politmnafia gelandet sind, wo Amtsträger eigenen Profit über die Satzung und Mitgliederrechte stellen.

    Wer zahlt die Rechnung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten???

    Erneut die ihrer Recht beraubten Mitglieder und Beitragszahler???

  12. Demokratikus sagt:

    Linksextreme sind nicht besser als Rechtsextreme!

    Saarbrücken: Opposition sieht Urteil kritisch

    Die Opposition im saarländischen Landtag sieht das Urteil gegen das NPD-Verbot kritisch.
    Die Linke hält es politisch für falsch. Der Abgeordnete Bierbaum sagte, es sei „enttäuschend“. Allerdings habe das Gericht u.a. auch festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindlich sei.

    Die Grünen bedauern, dass es juristisch nicht gelungen sei, die NPD zu verbieten. Der Abgeordnete Ulrich sagte, das Urteil müsse akzeptiert werden. Nun müsse man auch weiter mit der NPD politisch umgehen. Die Partei habe aber viel an Bedeutung verloren.

  13. Erbringer sagt:

    @ 11
    In welcher Sache hat RA Sch. die Linke vor dem Landgericht Berlin vertreten?

  14. Ichweißwas sagt:

    #11 Fake-News?

  15. Exespenhainer sagt:

    #1 Völlig richtig, denn es waren die „Populisten mit den roten und schwarzen Socken“, die Europa und die Welt in einen verheerenden Krieg gestürzt haben.

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