DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Die neue Grundrente –

Erstellt von Redaktion am Dienstag 12. Februar 2019

Ein Trippelschritt in die richtige Richtung?

2017-06-25 Hubertus Heil by Olaf Kosinsky-7.jpg

Quelle     :        Scharf  –  Links

Von Reiner Heyse

Das Heil´sche Versprechen mit seiner Grundrente würde eine „Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut erreicht“, findet große Zustimmung in der Bevölkerung. Bei genauerer Betrachtung stellen sich erhebliche Zweifel ein.

Vorweg: Das große Plus des Grundrentenkonzepts von Hubertus Heil ist, dass die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen soll. Die zweifelhaften Elemente liegen in der zu geringen Höhe, in den Voraussetzungen zur Grundrente und in der unübersichtlichen Komplexität.

Die Voraussetzungen zur Grundrente: Schwere Hürden und Ungerechtigkeiten

Das geht mit den Nicht-Anspruchsberechtigten los. Wer weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann und weniger als 0,2 Entgeltpunkte, oder mehr als 0,8 Entgeltpunkte im Durchschnitt aller berücksichtigten Beitragszeiten erreicht hat, der bekommt keine Grundrente. Die folgende Grafik zeigt, was das konkret heißt:

Demnach haben 60% der Rentnerinnen in den alten Bundesländern keinen Anspruch auf Grundrente, weil sie weniger als 35 Jahre Rentenzeiten nachweisen können. Betrachtet man alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind es 33% ohne einen gesetzlichen Anspruch.

Anspruchsberechtigt sind nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung mit Stand 31.12.2017:

Auch hier ist die Verteilung nach Geschlechtern und Regionen äußerst unterschiedlich. Deutlich wird an beiden Grafiken: In Deutschland ist der Anteil an Rentnerinnen und Rentner, deren Rente so niedrig ist, dass sie unter Grundrentenniveau liegt, bei 55%.

Bei den Rentnerinnen in den alten Bundesländern liegt die Quote bei 83%, bei den Rentnerinnen in den neuen Bundesländern bei 60%.

Die Höhe der Grundrente erfordert in vielen Fällen zusätzliche Grundsicherung.

Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte Rechenbeispiel für die Berechnung der Grundrente sei hier vereinfacht wiederholt (Beispielrechnungen der Einfachheit halber alle mit aktuellem Rentenwert West):

  • Beispiel 1 – BMAS: Eine Frau arbeitet 40 Jahre lang und erzielt in diesen Jahren eine durchschnittliche Rentenanwartschaft von 0,4 Entgeltpunkten (EP) pro Jahr. Sie hat sich also 16 Entgeltpunkte (40 Jahre x 0,4 EP = 16) erarbeitet und erhält eine Rente von 512,48€ (16 EP mal dem aktuellen Rentenwert von 32,03€).

Nach Heils Plänen soll sie in Zukunft einen Aufschlag bekommen, der die durchschnittlichen Entgeltpunkte verdoppelt (aber nie mehr als 0,8 EP beträgt) und für einen Zeitraum von 35 Jahren berechnet wird.

Der Zuschlag beträgt in diesem konkreten Fall: 35 Jahre x 0,4 EP x 32,03€ = 448,42€.

Die Frau erhält also eine Gesamtrente (Grundrente) von 512,48€ + 448,42€ = 960,90€.

Von den 960,90€ werden allerdings noch ca. 11% für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, so dass eine Nettorente von ca. 855€ überwiesen wird.

  • Beispiel 2: RentnerIn mit 42 Beitragsjahren und durchschnittlich 0,6 EP pro Jahr:

Die normale Rente beträgt: 42 Jahre x 0,6 EP x 32,03€ = 807,16€.

Der Zuschlag würde betragen: 35 Jahre x 0,2EP (0,6EP + 0,2 EP = 0,8 EP) x 32,03€ = 224,21 €.

Die Grundrente beträgt in diesem Fall: 807,16€ + 224,21€ = 1.031,37

Als Zahlbetrag (minus 11%) wird überwiesen: ca. 918€.

  • Beispiel 3: RentnerIn mit 35 Beitragsjahren und durchschnittlich 0,3 EP pro Jahr:

Die normale Rente beträgt: 35 Jahre x 0,3 EP x 32,03€ = 336,32€.

Der Zuschlag würde betragen: 35 Jahre x 0,3EP (0,3EP + 0,3 EP = 0,6 EP) x 32,03€ = 336,32 €.

Die Grundrente beträgt in diesem Fall: 336,32€ + 336,32€ = 672,64€.

Als Zahlbetrag (minus 11%) wird überwiesen: ca. 599€.

In den ersten beiden Fällen übersteigt die Grundrente den Wert für die Grundsicherung. Der beträgt derzeit ca. 820€ (variiert regional). Im dritten Fall müsste weiterhin zusätzlich Grundsicherung beantragt werden, mit all den unsäglichen Ausforschungen der persönlichen Verhältnisse. Wie viele Menschen davon betroffen sind, ist schwer abzuschätzen. Vermutlich bleiben es aber immer noch einige hunderttausend Menschen.

Die Grundrente bleibt in der Armutszone – sie bietet keinen Schutz vor Altersarmut.

Wenn wir von Armut in unserer Gesellschaft reden, unterscheiden wir zwischen absoluter Armutsschwelle und relativer Armutsschwelle. Die absolute Armutsschwelle, unterhalb der Hunger und Obdachlosigkeit droht, soll durch Sozialhilfe/Hartz IV und Grundsicherung abgefangen werden. Sie beträgt derzeit ca. 820€ (für Einzelhaushalte).

Die relative Armutsschwelle ist seit 1984 in der Europäischen Union definiert. Sie beträgt als Armutsgefährdungsschwelle 60% des Medianeinkommens (netto) eines Landes. In Deutschland wurde diese Schwelle von destatis für 2016 mit 1.065€ berechnet (Einzelhaushalte). Diese Größe respektiert, dass der Mensch soziale und kreative Bedürfnisse hat.

Die Grundrentenbeträge bleiben weit unter der Armutsgefährdungsschwelle und allzu häufig auch unter der absoluten Armutsschwelle. Das behauptete Ziel, wird also weit verfehlt.

Bewertung des von Hubertus Heil vorgelegten Grundrentenkonzeptes.

Würde das Konzept umgesetzt, hätte es mit dem Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Die Grundrente selbst würde für viele Menschen die materielle Lage ein wenig verbessern. Auch die vorgesehenen Freibeträge in der Grundsicherung (maximal 106€) und bei der Berechnung von Wohngeld (125€) können hier und da für Linderung der Not sorgen.

2018-04-22 SPD Bundesparteitag 2018 Wiesbaden-6718.jpg

Großes Rudeltreffen der Volksverdummer

Die Voraussetzungen, die Höhe und die komplizierten Bedingungen bei der Grundrente sind aber alles andere als positiv zu bewerten. Die angestrebte Grundrente bringt keinen Schutz vor Altersarmut. Sie ist auch nicht gerecht – sie wirkt eher spaltend. Allzu viele werden von der Grundrente ausgeschlossen. Geschlechtergerechtigkeit und Gerechtigkeit zwischen den Regionen? Fehlanzeige. Ein wenig Gerechtigkeit für Auserwählte führt eben nicht zur Gerechtigkeit für alle.

Die kompliziert erscheinenden Regeln (sie sind ja erst sehr rudimentär veröffentlicht) sind intransparent und für normal interessierte Bürger nur schwer zu durchschauen. Enttäuschungen und Ärger sind vorprogrammiert.

Fazit:

Vorprogrammiert ist vor allem eines: die Heil´sche Grundrente wird nicht kommen. Sie wird so wenig kommen wie die Lebensleistungsrente von Andrea Nahles in der letzten Legislaturperiode, die in der Substanz sogar deutlich schlechter war. Der Koalitionspartner wird weiter blockieren. Vor allem der Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung werden CDU/CSU in keinem Fall mittragen. Im Koalitionsvertrag steht Bedürftigkeitsprüfung und damit basta!

Aber das weiß Hubertus Heil doch auch. Warum dann doch dieser Vorstoß? Soll das der Lackmus-Test für die Große Koalition werden? Die Sollbruchstelle, von Heil und der SPD gesetzt?

Das wäre zu begrüßen. Zu befürchten ist aber, dass es sich eher um ein Scheinprojekt handelt, mit dem Wählerstimmen eingefangen werden sollen.

Würden Hubertus Heil und die SPD sich ehrlich machen, würden sie an politischen Mehrheiten arbeiten mit denen die Agenda 2010-Politik „hinter sich gelassen“ werden kann. Dann könnte man auch bei der Rente die richtigen Reformschritte angehen:

  • Armutsfeste Mindestrenten in einer Höhe über der Armutsgefährdungsschwelle (derzeit 1.100€).
  • Auskömmliche, lebensstandardsichernde Renten allein durch die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen gleichermaßen rentenversichert werden.

(*) Die Statistik löst nicht die Renten mit 0 bis 0,2 Entgeltpunkten auf. Die Ungenauigkeit in der Darstellung verschönert das Bild etwas. Erfasst sind die „Nichtvertragsrenten“ – also die reinen Inlandsrenten – von insgesamt 12.810.405 Rentnerinnen und Rentnern.

www.seniorenaufstand.de/grundrente-ein-trippelschritt-in-die-richtige-richtung/

Urheberrecht
Die unter www.scharf-links.de angebotenen Inhalte und Informationen stehen unter einer deutschen Creative Commons Lizenz. Diese Lizenz gestattet es jedem, zu ausschließlich nicht-kommerziellen Zwecken die Inhalte und Informationen von www.scharf-links.de zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei müssen die Autoren und die Quelle genannt werden. Urhebervermerke dürfen nicht verändert werden.  Einzelheiten zur Lizenz in allgemeinverständlicher Form finden sich auf der Seite von Creative Commons http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/.

—————————————————————

Grafikquelle       :

Oben    —        Hubertus Heil auf dem SPD Bundesparteitag am 25. Juni 2017 in Dortmund

————————————–
2.) von Oben     —       Statistik:  Übernahme von Scharf-Links

———————————–

Unten       —      Party congresses of the Social Democratic Party of Germany in Wiesbaden 2018

  • CC BY-SA 3.0 deThis image contains persons who may have rights that legally restrict certain re-uses of the image without consent.This image contains persons who may have rights that legally restrict certain re-uses of the image without consent.This image contains persons who may have rights that legally restrict certain re-uses of the image without consent.view terms
  • File:2018-04-22 SPD Bundesparteitag 2018 Wiesbaden-6718.jpg
  • Created: 22 April 2018

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>