DEMOKRATISCH – LINKS

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RENTENANGST

Beinfreiheit für Linke Narren

Erstellt von Redaktion am Sonntag 5. Mai 2013

Die Linke RLP fordert Beinfreiheit

Liebe Leser, wir begrüßen euch heute bei einer neuen Theateraufführung aus dem Tollhaus der LINKEN. Zuvor aber möchten wir uns bei einer Berliner Zentrale für die Überlassung des Rundschreiben aus dem Landesverband RLP bedanken.

Wird uns doch so die Gelegenheit geboten in ein Lehrbeispiel für innerparteiliche Demokratie entsprechende Einblicke zu bekommen. So alleine schon die Aussage Grundrechte der Parteimitglieder schützen zu müssen legt eine unverschämte Verdrehung von Tatsachen offen, da gerade diese Rechte der Basis seit Jahren durch manipulierte Schiedskommissionen im Auftrag von Vorständen geschliffen werden.

Dient doch das ganze Prozedere ausschließlich dem Erhalt der Macht von gutbezahlten Mandats – und Führungspersönlichkeiten in der Partei. Der Platz an der Futterkrippe, auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahlen will verteidigt werden. Dafür ist dann jedes Mittel recht. So ist der Gang in die zivile Gerichtsbarkeit für viele Mitglieder aufgrund beschriebener Tatsachen unumgänglich geworden. Liegen doch aus den Schiedskommissionen etliche Beispiel für die Missachtung sogar der bürgerlichen Grundrechte vor.

Demokratie scheint in RLP ein Fremdwort zu sein. Oder wie anders lässt sich das „Schweigen der Schlemmer“ erklären? Kritik an einen ihrer Mandatsträger, Alexander Ulrich welcher sich mit Merkel auf Kuschelreise auf die arabische Halbinsel, vermutlich zum Waffenverkauf begab, war nicht hörbar in einer Partei, welche nach Außen hin sogar die Nato abschaffen will. Lügen und Betrügen scheint nicht nur in Bayern innerhalb des Familienbetrieb der CSU Gang und gäbe zu sein.

Nein die angenehmen Seiten werden auch innerhalb der Linken gerne entgegengenommen, wichtig ist nur das es in der Familie der Führung bleibt. Sind schon irgendwo Parteiausschlussverfahren gegen Wendehälse wie Lafontaine, Wagenknecht oder Ulrich zwecks Parteischädigung eingeleitet oder zumindest beantragt worden? Nein mit Sicherheit nicht. Als Großverdiener aus den Topf der Beitrags- und Steuerzahlen erhalten sie Narrenfreiheit. Für solcherart Sozialisten reichen drei Prozent bei den nächsten Wahlen darum auch allemal aus.

Was in RLP von den dortigen „Leerkörpern“ gefordert wird ist nichts anderes als die von Steinbrück verlangte Beinfreiheit in seiner Partei der SPD. Nach Unten wird getreten um nach Oben als Strahlemann/frau wahrgenommen zu werden. Solltet ihr eure Forderungen nicht durchsetzen können, tretet doch ganz einfach zurück, denn das wäre die natürlichste Sache der Welt. Aber dazu ist die Gier nach Macht und die Aussicht endlich auch einmal ganz nach oben, an die großen Töpfe zu kommen, natürlich zu groß. Da ist es allemal einfacher dem Mitglied die vom Gesetzgeber in einer Demokratie garantierten Grundrechte mit plumpen Schmierereien abzusprechen.

Die innerparteiliche Demokratie bewahren –
Juridifizierung der Landespartei sofort beenden

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe FreundInnen und Kolleginnen,

im Wahljahr 2013 ist es für die Mitgliedschaft unserer LINKEN auch in Rheinland-Pfalz besonders wichtig, an einem Strang zu ziehen und gemeinsam und solidarisch unsere Landespartei zu stärken. Gelingt dies, werden wir auch im nächsten Bundestag mit vielen Abgeordneten vertreten sein. Eine Voraussetzung dafür ist die konsequente Umsetzung der Beschlüsse der Landespartei und ihrer Gremien.

Wenn aber Funktionsinhaber und Beauftragte unserer Landespartei mit großen Mehrheiten gefasste Parteientscheidungen nicht akzeptieren und formaljuristisch hintertreiben, ist dies ausgesprochen kontraproduktiv, weil solche Verhaltensweisen undemokratisch sind, wertvolle Kräfte binden und destruktiv wirken: sie schädigen die Motivation und die Bereitschaft zum Engagement. Deshalb geht es auch nicht an, Genossinnen und Genossen unter Umgehung der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit „vor den Kadi“ zu zerren und die öffentliche Justiz gegen innerparteiliche Kritikerinnen und Kritiker einzusetzen. DIE LINKE lebt vom demokratischen Diskurs, parteiinterner und solidarischer Kritik und von der Meinungsvielfalt – jeder Zentralismus ist ihr fremd.

Ebenso wenig entspricht es den Grundsätzen unserer Partei mit außerparteilichen Juridifizierungsmaßnahmen demokratische Beschlüsse außer Kraft zu setzen und mit Strafanzeigen, strafbewehrten Unterlassungserklärungen und ähnlichen juristischen Winkelzügen unbequeme Kritikerinnen und Kritiker einzuschüchtern, sie im Recht der freien, innerparteilichen Meinungsäußerung einzuschränken und an der Ausübung von Mitgliedsrechten und Parteiämtern zu hindern. Darum wollen wir solidarisch der Paragraphenreiterei im Parteileben entgegentreten und nicht zulassen, dass Genossinnen und Genossen juristisch eingeschüchtert und in ihrem unabdingbaren Recht auf freie Meinungsäußerung und Teilhabe an den demokratischen Entscheidungen unserer Partei eingeschränkt werden.

Leider ist es notwendig, dies zu betonen: Denn wenn ein Angestellter unserer Landespartei unter stillschweigender Duldung des ihm gegenüber mit der Fürsorge-, der  Dienstaufsichts-, sowie der Direktions- und Weisungspflicht beauftragten Landesvorsitzenden aus einer größeren Zahl von Antragstellern und Beschließenden willkürlich einen einzelnen Genossen herauspickt und behauptet, von ihm durch den Begründungstext eines mit großer Mehrheit vom LPR gefassten Beschlusses „herabgewürdigt“ worden zu sein, und ihn dann auf Unterlassung und obendrein auf 250.000 Euro Zwangsgeld oder sechs Monate Haft verklagt, sehen wir darin einen nicht zu rechtfertigenden Versuch, der innerparteilichen Demokratie ein juridifiziertes Zwangskorsett anzulegen.

Und wenn einer der „Landesvorsitzenden“ unter Inanspruchnahme seines eigenen Anwaltsbüros und unter fadenscheinig begründeter Umgehung der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit ohne jeden Versuch zur konsensorientierten und solidarischen Einigung ein Präsidiumsmitglied des Landesparteirats mit einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ und damit verbundener Androhung einer „Vertragsstrafe“ in Höhe von vielen Tausend Euro traktiert und einzuschüchtern sucht, verletzt er damit zentrale Grundsätze der innerparteilichen Demokratie und bringt so den politischen Diskurs innerhalb der Partei auf einen Tiefpunkt.

 * Wer unbequeme Kritiker in der eigenen Partei mit gerichtlichen Klagen überzieht, will eine „andere“ Partei“ als die Gründerinnen und Gründer unserer LINKEN und leugnet die linke Solidarität.

* Wer demokratische gefasste innerparteiliche Entscheidungen unter Missachtung der innerparteilichen Schiedsgerichtsbarkeit mit öffentlichen Gerichten verhindern und außer Kraft setzen will, missachtet wichtige Prinzipien der innerparteilichen Demokratie.

* Wir wollen nicht zulassen, dass Parteimitglieder, Delegierte oder FunktionsträgerInnen mit tatsächlichen oder auch nur angedrohten Juridifizierungsmaßnahmen unter Druck gesetzt und daran gehindert werden, ihre Meinung innerparteilich frei auszusprechen und ihre Ämter unabhängig wahrzunehmen, wie es die Satzung fordert.

* Wer schon im Vorfeld einer Landesparteiratstagung eine Antragstellerin unter Druck zu setzen sucht, ihre Unterstützung für einen ihm unwillkommenen Antrag zurückzuziehen und ihr andernfalls eine Klage androht, muss mit dem Vorwurf leben, politische Nötigung zu betreiben.

Der Landesparteirat hat in diesem Zusammenhang sein Präsidium beauftragt, durch persönlich-vertrauliche Intervention beim Bundesvorstand der Partei in Berlin eine angemessene Lösung des Konflikts herbeizuführen – vor allem um die innerparteiliche Demokratie und die persönlichen Grundrechte der Parteimitglieder vor unsinniger Juridifizierung zu schützen und Schaden von der Partei abzuwenden. Als „höchstes Gremium“ der Partei zwischen den Landesparteitagen wird und als Vertretungsorgan aller Kreisverbände in Rheinland-Pfalz wird sich der Landesparteirat nicht an der Ausübung seiner satzungsmäßigen Kontroll-, Aufsichts- und Initiativrechte gegenüber dem Landesvorstand nach § 20 der Landessatzung hindern lassen.

Wir fordern Solidarität mit dem Landesparteiratsdelegierten Frank Eschrich und dem LPR-Präsidiumsmitglied Wilhelm Vollmann und fordern die sofortige Beendigung aller gegen sie angestrengten juristischen Maßnahmen.

 Mainz, im Mai 2013

 Präsidium Landesparteirat RLP

Das Lied auf einen Parteitag  gesungen.

[youtube JwBZzxHOI7o]

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Grafikquelle    :  Foto DL  / privat

5 Kommentare zu “Beinfreiheit für Linke Narren”

  1. AntiSpeichellecker sagt:

    armselig !!!

  2. celine meier sagt:

    Das Tricksen Tarnen Täuschen ist vorbei . Ich fordere eine Judikative zu den vorkommnissen aller Listenaufstelllungen.

  3. Schöneberger sagt:

    Wenn es um das liebe Geld geht, wird ganz tief in die Trickkiste gegriffen.

    Damit ein gewisse Frau Unfähig und ein gewisser Herr Unnötig in den Bundestag einziehen können, sollen sich die Mitglieder im BTW den A… aufreißen?

    Wer sich über einen Mitgliederentscheid hinwegsetzt, soll für den BTW seine „Sippschaft“ einspannen!

  4. Ichbins sagt:

    hhmmhh was hält man von so etwas? https://fbcdn-sphotos-e-a.akamaihd.net/hphotos-ak-ash3/941443_164795453687929_1412677051_n.jpg

  5. SchmidtchenSchleicher sagt:

    Das erstinstanzliche Urteil vom 21.06.2013 liegt vor. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 775 € vorgerichtliche Kosten zu erstatten.
    Der Streitwert wird auf 10 000 € festgesetzt. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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