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Die Kinderregelsätze …

Erstellt von Redaktion am Montag 27. September 2010

Neue Sozialsätze für Kinder und Jungendsätze

waren Dreh- und Angelpunkt der „höchstrichterlichen“ Entscheidung vom 09.02.2010.

Und bis zum vergangenen Sonntag hat sie gerechnet und verhandelt, die schwarz-gelbe Polit-„Mafia“.

Ab dem 01.01.2011 sollen nun die neuen Kinder- und Jugendlichen – Sätze gelten:

Ausgerechnet worden sind für die Kinder von:
* 0 bis unter 6 Jahren: 213,- Euro, damit 2,- Euro weniger als bisher.
* 6 bis unter 14 Jahren: 242,- Euro, damit 9,- Euro weniger als bisher.
* 14 bis unter 18 Jahren: 275,- Euro, damit 12,- Euro weniger als bisher.

Es verwundert mich kaum, dass die neuen Sätze niedriger sind, als die bisher gezahlten.

Es wurden erstmals gesondert kinderspezifische Bedarfe ermittelt und auf eine prozentuale Ableitung verzichtet, da das Bundesverfassungsgericht zu recht festgestellt hat, dass Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ sind.

Mit dieser Randbemerkung wurde das Rad neu erfunden: …dass Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ sind.

Die rechnerische Senkung wird nicht zu niedrigeren Regelsätzen für Kinder führen. Grund ist die politische Entscheidung, Familien im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlich gebotenen Umstellung der Berechnungsmethodik für die Kinderregelsätze keine Senkung zuzumuten. Die Familien haben sich auf das bisherige Existenzminimum eingerichtet und genießen Vertrauensschutz. Der Überzahlbetrag gegenüber dem statistisch ermittelten Wert wird bei zukünftigen Steigerungen angerechnet.

Es bleibt also bei den Kinderregelsätzen wie folgt:
* 0 bis unter 6 Jahren: 215,- Euro
* 6 bis unter 14 Jahren: 251,- Euro
* 14 bis unter 18 Jahren: 287,- Euro

Aus deutlich unter 20 euronen wurden sehr deutliche 5 ! ! !
Schlicht ein Schlag mit der Keule ins Gesicht der Bedürftigen!
Bei der Bemessung wurden entgegen der Vorgaben die unteren 15 % der Einkommensschwachen herangezogen anstelle der unteren 20 %. In diesem Zusammenhang kann man deutlich von Tricksen und Betrügen sprechen, um die neuen Sätze niedrig zu halten. Es mutet an wie eine vorzügliche Grosszügigkeit der Politik, wenn arrogant zugestanden wird, die Sätze aus „Vertrauensschutz“ gegenüber den Familien nicht sofort zu senken, sondern erst bei kommenden Erhöhungen diese „Überzahlung“ gegenzurechnen.

HIER findet man die Sysiphus-Arbeit einer Synopse zu den bisherigen Regelungen des Erwerbslosenforums; und unter diesem Link eine Übersicht der rechtlich äusserst fragwürdigen Verschärfungen, die eindeutig den Vorgaben des BSG nicht entsprechen.

Damit wird wieder einmal deutlich, dass die Politik das Recht beugt, wie es ihr in den Kram passt.

Auch Tacheles ruft auf zum Widerstand. Und wenn nicht jetzt, wann dann???

Und ich persönlich kann nur wiederholen, dass das Deutsche Volk „aufstehen“ muss; denn dem global-sozialen Ausverkauf unseres Staates muss endlich Einhalt geboten werden. Ich zitiere – wie schon oft – das Grundgesetz – im Besonderen den Absatz (4)

Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Auch die NACHDENKSEITEN widmen der Farce der Erhöhung der Kinderregelsätze einen Bericht. Es ist nur natürlich, dass Quellen-Redundanzen in diesem Zusammenhang auftauchen.

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Fotoquelle: Wikipedia

Author Lionel Allorge
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