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Die Keule der Staatsgewalt ?

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 4. April 2019

Gegen das Zentrum für Politische Schönheit wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt

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Quelle     :     Netzpolitik. ORG

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Zuletzt hatte das Innenministerium den Aktionskünstler Philipp Ruch mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren von einer Konferenz ausgeladen. Jetzt stellt sich heraus: Gegen das Zentrum für Politische Schönheit wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Der letzte Fall, in dem der Staat mit diesem Paragrafen gegen Künstler vorgeht, liegt viele Jahre zurück.

Die Thüringer Staatsanwaltschaft ermittelt seit 16 Monaten gegen die Aktionskünstler vom Zentrum für Politische Schönheit (ZPS). Der Verdacht lautet: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ – Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs. Bekannt wurde das Ermittlungsverfahren durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei im thüringischen Landtag. Das ZPS schildert den Fall auf seiner Webseite und beruft sich auf eine offizielle Bestätigung der Staatsanwaltschaft Gera gegenüber seinen Anwälten.

Die Künstler fordern nun die sofortige Einstellung und die Offenlegung der bisherigen Ermittlungen. Eine Akteneinsicht wurde den Anwälten der Künstlergruppe bislang verwehrt. Der künstlerische Leiter des ZPS, Philipp Ruch, ist nach offizieller Auskunft der Staatsanwaltschaft Gera selbst von den Ermittlungen betroffen. Er sagt gegenüber netzpolitik.org: „Der Staat radikalisiert sich im Kampf gegen unsere Aktionen zunehmend selbst. Doch wenn radikale Kunst kriminalisiert wird, wird der Staat kriminell.“

Die letzten Fälle, in denen der Staat gegen Künstler mit dem § 129 vorgegangen ist, sind Jahre her. Das verwundert nicht, sind doch solche Verfahren eines der schärfsten Schwerter, das die Justiz nutzen kann. Im Falle einer Verurteilung drohen lange Haftstrafen, doch dazu kommt es in den wenigsten Fällen. Der eigentlich gegen Organisierte Kriminalität im Jahr 1871 eingeführte Straftatbestand wird seit jeher auch benutzt, um gegen politisch missliebige Akteure vorzugehen. Er gilt deswegen als „Schnüffelparagraf“.

„Bei Verfahren nach § 129 steht den Ermittlungsbehörden das gesamte Arsenal an Ermittlungsmethoden zur Verfügung“, erklärt Peer Stolle, Strafverteidiger aus Berlin, gegenüber netzpolitik.org. Dazu gehören Maßnahmen wie Postkontrolle, Telefonüberwachung, langfristige Observation, Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung und der große Lauschangriff.

Ob oder wie die Künstler überwacht wurden, ist bislang nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Gera wollte sich gegenüber netzpolitik.org aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht äußern.

„Diese Verfahren zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass von der Ausforschung eine Vielzahl von Menschen betroffen ist“, erklärt Stolle weiter. Dies liege daran, dass mit derartigen Verfahren ermittelt werden soll, wer zu der „Vereinigung“ und deren Umfeld gehört.

Gefahr der Stigmatisierung

Für die Künstlergruppe, die immer wieder mit kontroversen Aktionen in Erscheinung tritt, könnte das Verfahren weitreichende Konsequenzen haben. „Verfahren nach § 129 werden zwar oft eingestellt, sie sind aber mit einer massiven Stigmatisierung der Betroffenen verbunden. Im Falle der Künstlergruppe könnte das zum Verlust von öffentlichen Geldern und auch Auftrittsmöglichkeiten führen“, so Stolle weiter.

Ein Beispiel für eine solche Stigmatisierung musste Philipp Ruch vom Zentrum für Politische Schönheit zuletzt direkt erfahren: Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte auf Weisung des Bundesinnenministeriums einen bezahlten Kongress-Auftritt des künstlerischen Leiters der Gruppe mit Verweis auf ein laufendes Verfahren abgesagt.

Warum die Staatsanwaltschaft Gera ein solches Verfahren gegen Künstler auffährt, ist wenig nachvollziehbar. Die Künstlergruppe ist nach eigener Aussage bislang noch nie für eine ihrer Kunstaktionen verurteilt worden. Alle Strafverfahren gegen Mitglieder seien bislang eingestellt worden, heißt es auf der Website zum Verfahren.

Höcke nannte Künstler kurz vor Beginn der Ermittlungen „kriminelle Vereinigung“

Das Ermittlungsverfahren gegen das ZPS wurde eine Woche nach der aufsehenerregenden Mahnmal-Aktion vor dem Haus des rechtsradikalen Politikers Björn Höcke aufgenommen. Das Zentrum für Politische Schönheit hatte im November 2017 unter anderem ein Stelenfeld direkt gegenüber Höckes Haus aufgebaut – um dessen Umgang mit dem Holocaust und der deutschen Erinnerungskultur zu kritisieren.

Ein auffälliges Detail des Falles: Nur Tage nachdem der AfD-Rechtsaußen Björn Höcke die Aktionskünstler auf einer Veranstaltung des rechtsradikalen Compact-Magazins „kriminelle Vereinigung“ genannt hatte, wurden die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Gera aufgenommen. Auch die AfD Thüringen twitterte, dass es sich beim ZPS um eine kriminelle Vereinigung handele. Ob diese Äußerungen zu dem Verfahren führten, ist bislang nicht bekannt.

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Der „Eskalationsbeauftragte“ des ZPS, wie sich Stefan Pelzer selbst nennt, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Das ist ein Skandal sondergleichen. Es braucht jetzt massiven zivilgesellschaftlichen Druck auf sämtliche Verantwortlichen in Thüringen, die auf dem rechten Auge erwiesenermaßen seit Jahrzehnten komplett blind sind und nun nicht einmal davor zurückschrecken, als Schoßhündchen der AfD-Nazis auf missliebige Künstler loszugehen.“

Das Zentrum ruft wegen des Verfahrens zu Spenden auf. Verteidigt wird das Zentrum von den renommierten Anwälten Sören Schomburg und Fenja Zepter. Die Anwaltskanzlei hatte zuletzt den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont erfolgreich vertreten.

Updates:

Aus Justizkreisen hieß es gegenüber netzpolitik.org am Mittag, dass die Einleitung des Verfahrens auf einer Pressemitteilung des ZPS beruhen soll. Dort habe sich das Zentrum mit dem Wort „Wir“ zu Straftaten gegen Björn Höcke bekannt. Das habe die Ermittlungen ausgelöst, auch weil Höcke Abgeordneter im Landtag sei.

Ein Sprecher des Zentrums kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org:

Mit großer Verwunderung stellen wir fest, dass die Thüringer Justiz zum Inhalt des Verfahrens gegenüber Pressevertretern deutlich auskunftsfreudiger ist als gegenüber unseren eigenen Strafverteidigern. In unseren Pressemitteilungen findet sich aber auch nach eingehender Prüfung nichts, was die 16-Monate langen Ermittlungen nach §129 rechtfertigen könnte. Und warum prüft die Staatsanwaltschaft Gera die Schriften von Björn Höcke, in denen er als „Landolf Ladig“ die Deutsche schuld am zweiten Weltkrieg leugnet nicht mit ähnlichem Fleiß?

Wir dokumentieren hier die Pressemitteilungen vom 22. November, 23. November und 2. Dezember 2017.  Wir freuen uns über Einschätzungen von Menschen mit juristischen Fachkenntnissen.

Bei der Legal Tribune Online hat sich Markus Sehl den Fall näher angeschaut. Offenbar soll die Passage, dass das Zentrum den AfD-Rechtsaußen Höcke seit zehn Monaten beobachte und es sich um „die aufwendigste Langzeitbeobachtung des Rechtsradikalismus in Deutschland“ handle, die Ermittlungen ausgelöst haben:

Der Sprecher der StA Gera verwies auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die sogar in Art. 6 der Thüringer Landesverfassung aufgenommen wurden. Im Zentrum des Verdachts stehe § 201 a StGB, also die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Wie LTO aus Justizkreisen erfahren hat, führte offenbar erst die Selbstdarstellung der Gruppe zu den Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Nur eine Woche nach der Eröffnung der Installation und Pressemitteilungen des ZPS, am 29. November 2017, leitete die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein.

Gegenüber dem MDR bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera, dass das Verfahren von Amts wegen, also nicht durch eine Anzeige, eingeleitet worden.

Nach Informationen von Spiegel Online steht das Verfahren noch am Tage des Bekanntwerdens offenbar kurz vor der Einstellung. Bei Spiegel.de heißt es:

Nach Angaben aus Justizkreisen sollen bei den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Telefonüberwachung oder ähnliche Ermittlungsmethoden gegen den beschuldigten Mitbegründer des ZPS, Philipp Ruch, zum Einsatz gekommen sein. Die Ermittlungsakte sei sehr dünn, das Verfahren stehe demnach kurz vor der Einstellung, da es bisher keinerlei Anhaltspunkte gebe, dass das Künstlerkollektiv Höcke tatsächlich überwacht habe oder eine kriminelle Vereinigung gebildet habe.

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Grafikquelle       :

Oben       —      Philipp Ruch auf der Ausstellungseröffnung Zivilgesellschaftliche Kämpfe gegen die todbringende EU-Flüchtlingspolitik Berlin, 17.7.2015 www.rosalux.de/documentation/53732 Leben, arbeiten, bleiben. Willkommen in Berlin! Zehn Tage Experimentierfeld für Begegnungen und Bewegungen. Berlin, 16. bis 25.7.2015 www.rosalux.de/widerspenstigeinternationale

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Unten        —     Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals in der Friedensstraße 25 in Bornhagen, Deutschland.

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