Die Jobcenterreform
Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 18. Juni 2010
Jobcenterreform: SPD und Grüne fallen Erwerbslosen in den Rücken
Hartz 4 nannte sich auch einmal Reform – Von einer SPD war nichts anderes zu erwarten. Jetzt gucken die Wähler wieder einmal dumm aus die Wäsche. Aber sie gucken so lange bis die SPD kaputt ist. Das kann dauern.
Pressemeldung Erwerbslosen Forum Deutschland vom 17.06.2010.
Bonn – Der Bundestag hat heute die Reform der Jobcenter mit breiter Mehrheit beschlossen und damit den Weg für die erforderliche Verfassungsänderung freigemacht. Neben den Koalitionsfraktionen stimmten auch SPD und Grüne dafür. Das Erwerbslosen Forum Deutschland wirft insbesondere SPD und Grüne vor, mit ihrer Zustimmung zur Jobcenterreform allen Hartz IV-Beziehern in den Rücken gefallen zu sein, weil damit zwei Klassen von Erwerbslosen
grundgesetzlich verankert werden. Zudem könne man nicht von Reform sprechen, wenn damit das bisherige Chaos der Jobcenter und der noch weniger funktionierenden Optionskommunen nun endgültig werden sollen.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„SPD und Grüne sind heute allen Hartz IV-Beziehern in den Rücken gefallen. Mit ihrer Zustimmung zur Jobcenterreform werden nun endgültig zwei Klassen von Erwerbslosen ins Grundgesetz verankert. Die Betreuung von Erwerbslosen gehört grundsätzlich in eine Hand. Fünfeinhalb Jahre Jobcenter und Optionskommunen haben gezeigt, dass Betreuung und Vermittlung von sogenannten Langzeitarbeitslosen noch schlechter ist, wie vor Hartz IV. Dies aber mit einem aufgeblähten Bürokratiemonster und völlig unnötiger Verfolgungsbetreuung. Seit 2005 befinden sich ca. 7 Millionen Hartz IV-Bezieher auf dem Abstellgleis oder müssen zu Hungerlöhnen jede Tätigkeit zu jedem Preis annehmen. Für uns wird eine Unreform damit verfassungsgemäß.
Wir warnen ganz eindringlich schon jetzt davor, die Optionskommunen auszuweiten. Diese haben nicht den Beweis erbracht, dass sie auf Grund ihrer angeblichen Nähe zu kommunalen Arbeitgebern bessere Vermittlungsergebnisse erzielen können. Ganz im Gegenteil, deren Vermittlung ist noch schlechter und Erwerbslose werden eher für kommunale Projekte in form von Ein-Euro-Jobs missbraucht. Zudem gibt es für Hartz IV-Bezieher dort keine bundeseinheitliche Rechtsauffassung, was die Rechtdurchsetzung für die Betroffenen erheblich erschwert.
Wir bemängeln sehr, dass in den ganzen Beratungen keine Interessensvertretung von Erwerbslosen mit eingebunden wurde. Somit zeigen auch SPD und Grüne, dass ihnen die Anliegen der Hartz IV-Bezieher ziemlich egal ist.“
Kontakt: 0160/99278357 (Martin Behrsing)
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- File:KAS-Rentenpolitik-Bild-12016-1.jpg
- Erstellt: 1. Juli 1999
Freitag 18. Juni 2010 um 9:40
Es gibt etwas neues von der Alg II Front.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil festgelegt das Kredite von Verwandten nicht als Einkommen für Alg II Bezieher anzurechnen sind.
Aktueller Fall war: Eine arbeitslose Frau hatte von ihrem Onkel 1500,-€ geliehen bekommen. Sie hatte mit dem Geld Schulden zurückgezahlt. Der Onkel hat die Rückzahlung der Summe für den Fall der erfolgreichen Arbeitssuche vereinbart.
Die zuständige ARGE hat dieses als Einkommen eingestuft und die Zahlungen gekürzt.
Dieses hat nun das BSG als unrechtmäßig eingestuft.
Freitag 18. Juni 2010 um 12:22
Lieber “Bundesdemokrat”,
das war schon lange gängige Rechtsprechung, die so vom BSG bestätigt wurde. Zu beachten ist nur: Es muss ein Darlehensvertrag abgeschlossen sein. Und es müssen Tilgungs-Raten und -Fristen vereinbart sein und nach Möglichkeit eingehalten werden.
Brigitte Vallenthin
http://www.hartz4-plattform.de
Samstag 19. Juni 2010 um 7:32
H4 ist eh schon eine unmenschliche Angelegenheit, darüber hinaus noch teurer in der Gesamtaufwendung als die alte Arbeitslosenhilfe zzgl. Sozialhilfe – das sagen seriöse Zahlen.
Die Krone des Ganzen sind aber die Optionskommunen – wie z.B. Kleve, dort wo ich wohne. Hier gibt es einen Landvogt Gnadenlos, der sich um Grundgesetz, Bundesgesetze, Sozialgesetze im Grunde genommen einen Teufel schert. Rein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wird hier verweigert, gekürzt, willkürlich be- und gerechnet. So kürzt man z.B. 100 Leute à 100 Euro = 10.000,– Euro. 10 regen sich mehr auf als die anderen, 8 davon werden „bearbeitet“ und „freundlich“ auf ihre Bürgerpflicht ( Ruhe!) hingewiesen…
Die restlichen 2 Klagen über Monate, Jahre und Instanzen, bekommen sogar am Ende von Sozialgericht recht – bei der nächsten Massenkürzung geht ’s von vorne los…
Rechnung: 100 mal gekürzt á 100,– Euro = 10.000
2 mal nachzahlen ./. 200
Verfahrenskosten ca. ./. 2.000
„Erfolgssumme“ der Optionskommune = 7.800 EURO
SO geht’s weiter – mit Nebenkosten (-Abrechnungen), KdU (Kosten der Unterkunft), Berechnungen, Freibeträgen etc.. Jeden Tag, jede Woche, das ganze Jahr hindurch.
EIn Erstantrag dauert hier schon mal 3 Monate, eine Änderung (wg. Wegfall der Einkünfte) schon mal bis zu 10 Monaten…Es lächelt der Landvogt und erzählt von „Vermittlungserfolgen“ (Zeitarbeitsfirmen für 2-12 Wochen in den NL), die Bürgermeister sammeln bei Benefiz-Veranstaltungen für die Tafeln (inflationäre Zuwachsraten!) – derweil die Hartzler weder Strom, noch Energie, arztliche Versorgung noch Lebensmittel bezahlen können!
In Optionskommunen á la Kleve gibt es keine, oder so gut wie keine Rechtsgrundlagen. Alles und immer wieder muss per Einzelverfahren durchgefochten werden und wenn das gleiche Ding schon 100 mal vor einem Sozialgericht entschieden wurde, der Sachbearbeiter darauf hingewiesen wurde:“ Na und, sie können ja wieder klagen…“ bekommt man zu hören.
Optionskommunen sind die Abschaffung von Rechtssystemen und Rückkehr in die Feudalgesellschaft!