Die ignorierten Armen
Erstellt von Redaktion am Mittwoch 10. Juni 2020
Corona: Die ignorierten Armen
von Annett Mängel
Die Coronakrise bedeutet für viele Bundesbürger enorme finanzielle Härten. Um diese zumindest etwas abzufedern, verabschiedete der Deutsche Bundestag Mitte Mai bereits ein zweites Sozialpaket. Allerdings gibt es nach wie vor einen blinden Flecken: Die Ärmsten der Armen tauchen lediglich am Rande auf.
Bereits im März hatten die Abgeordneten in einem beispiellosen Schnellverfahren zahlreiche Hilfen für Menschen beschlossen, die aufgrund der Krise in finanzielle Nöte geraten sind: Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld wurden gelockert; bei Anträgen auf Hartz IV wird vorerst auf die Vermögensprüfung verzichtet und auch nicht überprüft, ob die Wohnungsgröße angemessen ist. Familien mit geringem Einkommen erhalten leichter den Kinderzuschlag in Höhe von monatlich bis zu 185 Euro pro Kind; Rentner können ohne Anrechnung auf ihre Rentenzahlung mehr hinzuverdienen; und schließlich können Eltern, die während geschlossener Kitas und Schulen keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden, in besonderen Fällen für bis zu sechs Wochen einen Lohnersatz in Höhe von bis zu 2016 Euro erhalten.
Ein warmes Mittagessen, das war‘s
Nun wird mit dem zweiten Sozialpaket das Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent des ursprünglichen Nettolohns erhöht; wer in Kurzarbeit ist, darf bis zu seinem vollem Lohn Geld dazuverdienen; Arbeitslose erhalten bis Ende des Jahres drei Monate länger Arbeitslosengeld (ALG I) und rutschen damit nicht so schnell in Hartz IV. Damit ist fürs erste vielen Menschen geholfen – aber die, die schon jetzt am wenigsten haben und mit am stärksten unter den Einschränkungen der vergangenen Wochen leiden, werden kaum bedacht: Kinder und Jugendliche, die auf „existenzsichernde Leistungen“ angewiesen sind, also Hartz IV erhalten, sollen lediglich wie vor der Pandemie wieder ein kostenloses warmes Mittagessen erhalten. Auch dann, wenn ihre Kitas und Schulen eigentlich geschlossen sind. Doch wie genau das sichergestellt werden soll, ist unklar.
Immerhin scheint der Großen Koalition nun aufgefallen zu sein, dass es mit der „Existenzsicherung“ des Hartz-IV-Regelsatzes nicht weit her ist, auch wenn sie das nach wie vor nicht offen zugibt: Für Erwachsene sieht dieser lediglich fünf Euro pro Tag für die gesamte Verpflegung samt Getränken vor, für bis zu fünfjährige Kinder nicht einmal drei, für bis zu 14jährige vier Euro. Eine ausgewogene Ernährung ist davon selbst in normalen Zeiten nicht zu bezahlen – und in der Coronakrise schon gar nicht.
Denn durch die Kita- und Schulschließungen mussten die Familien das bislang zusätzliche kostenlose Mittagessen selbst zubereiten, ohne dass ihnen dafür mehr Geld zur Verfügung steht. Sie mussten also mehr einkaufen – während gerade zu Beginn der Corona-Maßnahmen die Hamsterkäufer in den Läden bevorzugt die Regale mit den preiswerten Produkten leerten. Viele, die bei ihren Einkäufen auf jeden zusätzlichen Cent achten müssen, waren deshalb gezwungen, tiefer in die Tasche zu greifen – und waren ihr Geld lange vor dem Monatsende los.
Schließlich verschärfte sich deren Situation noch dadurch, dass landesweit die Tafeln schlossen, die sonst armen Menschen für einen symbolischen Euro zusätzliche Lebensmittel anbieten, insbesondere Obst und Gemüse, das für viele ansonsten unerschwinglich wäre, aber auch Hygieneartikel.[1] Im Zuge der Corona-Maßnahmen mussten nach und nach alle Tafeln ihre Arbeit einstellen: Weil Restaurants geschlossen hatten und die Supermärkte fast alle Waren verkauften und daher keine Lebensmittel mehr spendeten, blieben die Lieferungen aus und es gab schlicht nichts mehr zu verteilen. Viele Tafeln werden personell zudem vor allem von Rentnerinnen und Rentnern getragen, die nun zur Risikogruppe zählen und aus Vorsicht den Kontakt mit anderen Menschen vermeiden. Dass diese zusätzliche Versorgung wegfiel, traf Hartz-IV-Bezieher, aber auch arme Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdiener hart.
Ungehörter Ruf nach Unterstützung
Aufgrund dieser für viele arme Menschen gravierenden Notlage gab es bereits im März erste Forderungen nach einer temporären Erhöhung von Sozialleistungen, die Anfang Mai in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Paritätische Gesamtverband und weitere bundesweite Organisationen im Vorfeld der Bundestagsabstimmung zum zweiten Sozialpaket bestärkten.[2] Doch die Betroffenen und ihre Fürsprecher blieben ungehört – eine selbst nur temporäre Erhöhung der Grundsicherung lehnten die Regierungsparteien wiederholt ab.
Dabei monieren Sozialverbände seit Jahren, dass die Berechnungen des Hartz-IV-Satzes unzulänglich sind und die „Grundsicherung“ höchstens gerade so zum Überleben reicht, aber beileibe nicht zur Teilhabe am sozialen Leben.[3] Die derzeitige Krise offenbart dies durch den Wegfall der ehrenamtlichen Versorgungsstrukturen nur einmal mehr und besonders drastisch.
Doch offensichtlich wollen die Regierungsfraktionen gerade angesichts der in diesem Jahr wieder anstehenden Neuberechnung des Regelsatzes nicht eingestehen, dass eine Erhöhung ganz grundsätzlich und unabhängig von Corona nötig wäre. Die anhaltende Abwehr ist bitter für die Armen – und eine fatale Aussicht für all jene, die in der Coronakrise ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz verlieren und dann auch auf Hartz-IV angewiesen sein könnten.
Quelle : Blätter >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Obdachloser auf Parkbank
Source | https://pixabay.com/de/photos/obdachlose-st%C3%A4dtischen-stra%C3%9Fe-3395159/ |
Author | Ncpancy |
Unten — Obdachloser mit transfunktionalisiertem und transformiertem Einkaufswagen in Paris.