DGB + BDA = gemeinsam
Erstellt von Gast-Autor am Samstag 12. Juni 2010
Ob Sommer ob Winter, sie lecken der BDA den Hintern
Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Statement zur gemeinsamen Initiative von DGB und BDA zur Tarifeinheit
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen die Ergebnisse der Beratungen der Spitzenorganisationen der Tarifpartner zum Thema Sicherung der Tarifeinheit im Betrieb vorstellen zu können.
Sicherheitsbedürfnis in der Krise.
Wir leben in schwierigen Zeiten. Wir stecken mitten in einer schweren Finanz – und Wirtschaftskrise – alle Hoffnungen, die Krise sei vorüber, haben sich inzwischen zerschlagen. Zur Wirtschaftskrise kommen noch politische Probleme und Unwägbarkeiten, die jeder kennt und die in den vergangenen Tagen und Wochen ja ausführlich beschrieben und kommentiert wurden.
Was die Bürgerinnen und Bürger jetzt brauchen, sind Signale, dass nicht alles aus den Fugen gerät. Sie suchen Stabilitätsanker, die ihnen Sicherheit bieten. Sie wünschen sich, dass zum Wohle des Landes zusammengearbeitet wird, auch von jenen, die unterschiedliche Interessen vertreten und deshalb oft miteinander kontrovers verhandeln.
DGB und BDA schaffen Stabilität.
Die gemeinsame Initiative von DGB und BDA zur Tarifeinheit macht deutlich, dass es diese Stabilitätsanker gibt. Die Gewerkschaften und die Arbeitgebervertreter übernehmen Verantwortung in der Krise. Sie arbeiten zusammen, wo dies möglich und nötig ist. Sie suchen gemeinsam nach Lösungen, wenn es Probleme gibt und unterstützen die Politik, wo dies sinnvoll und geboten ist. Das galt für die Maßnahmen in der Krise, für das Kurzarbeitergeld, die Konjunkturpakete und die Abwrackprämie – hier hat sich Sozialpartnerschaft bewährt. Das gilt es jetzt bei der Sicherstellung der Tarifeinheit im Betrieb fortzusetzen.
Tarifautonomie als Grundpfeiler
Die Tarifautonomie ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und hat wesentlich zum Wohlstand und sozialen Frieden in Deutschland beigetragen. Die Interessenkonflikte zwischen den Tarifparteien bleiben natürlich bestehen, aber es gibt klare und faire Regeln, nach denen sie ausgetragen werden – wenn möglich auf dem Verhandlungswege.
Tarifeinheit sichert Solidarität im Betrieb
Zur Tarifautonomie gehört die Tarifeinheit. Das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ hat sich bewährt und ist im Interesse beider Tarifvertragsparteien. Den Arbeitnehmern nutzt die Tarifeinheit, weil sie den Zusammenhalt innerhalb der Gesamtbelegschaften stärkt. Sie verhindert, dass einzelne Belegschaftsteile gegeneinander ausgespielt werden. Die Schwachen brauchen die Solidarität der Starken – das gilt nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch im Betrieb. Auch dafür steht die Tarifeinheit.
DGB und BDA handeln
Bisher gab es keine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit. Der DGB ist sich mit der BDA einig, dass es sinnvoll ist, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Deshalb – so unser gemeinsamer Vorschlag – sollte das Tarifvertragsgesetz in diesem Punkt zu erweitert werden.
Eine Zerklüftung der Tariflandschaft darf es nicht geben, wir brauchen Klarheit durch eine gesetzliche Regelung. Krisen und Chaos haben wir schon genug, die Betriebe und Belegschaften leiden ohnehin unter der Wirtschaftskrise und der Sorge um ihre Arbeitsplätze. Was wir jetzt
nicht brauchen können, ist eine neue Krise an der Tariffront.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften will deshalb seine Kompetenz und Erfahrung einbringen, um die Zukunft der Tarifeinheit zu sichern. DGB und BDA haben gemeinsam Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit entwickelt. Sie sind als Impuls und Diskussionsgrundlage gedacht, um den politischen Prozess zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit voranzutreiben und zu begleiten.
Die wichtigsten Punkte aus Sicht des DGB
Die Mehrheit entscheidet
An erster Stelle steht für den DGB und die Gewerkschaften: Die Mehrheit soll entscheiden. Wenn mehrere Tarifverträge von unterschiedlichen Gewerkschaften in einem Betrieb existieren, soll der Tarifvertrag gelten, der von der Mehrheitsgewerkschaft geschlossen wurde, die die meisten Mitglieder in dem Betrieb hat.
Klarheit und Sicherheit
Die Arbeitgeber wünschen sich Klarheit und Berechenbarkeit an der Tariffront. Das ist verständlich. Aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wichtig, dass es klare, unmissverständliche vertragliche Vereinbarungen gibt. Für uns ist es wichtig, dass bestehende Tarifverträge der mitgliederstärksten Gewerkschaften im Betrieb gelten und nicht durch den Abschluss so genannter „speziellerer“ Tarifverträge von Spartengewerkschaften beiseite geschoben werden. Das demokratische Mehrheitsprinzip, das unser gemeinsamer Vorschlag vorsieht, ist eine wichtige Maßnahme, um hier eine klare Regelung zu schaffen.
Friedenspflicht bei bestehendem Tarifvertrag
Wenn die Mehrheitsgewerkschaft einen Tarifvertrag geschlossen hat, dann gilt während der Laufzeit dieses Vertrages die Friedenspflicht. Sie gilt dann auch für Gewerkschaften, die im Betrieb eine Minderheit der Belegschaft vertreten. Arbeitskämpfe sind während der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrags der Mehrheitsgewerkschaft ausgeschlossen. Auch das stärkt den Zusammenhalt der Belegschaften. Denn ist immer eine Belastung für die Beschäftigten, wenn einige Kollegen streiken und die anderen weiter arbeiten.
Wettbewerb und Vertrauensschutz
Wie bisher bedeutet Tarifeinheit nicht ein Monopol für bestimmte Tarifvertragsparteien. Der Wettbewerb verschiedener Gewerkschaften bleibt bestehen und wird fair und demokratisch ausgetragen. Niemand hindert eine Organisation, mehr Mitglieder zu werben als eine andere. Wenn eine Gewerkschaft attraktive Angebote macht, gewinnt sie auch neue Mitglieder. Wer die meisten Mitglieder hat und einen Tarifvertrag abschließt, dessen Tarifvertrag gilt. Die DGB Gewerkschaften stellen sich selbstbewusst diesem Wettbewerb.
Es wird auch weiterhin möglich sein, dass mehrere Tarifverträge von verschiedenen Gewerkschaften für unterschiedliche Belegschafts- und Berufsgruppen innerhalb des Betriebs geschlossen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass sich die Belegschaftsgruppen nicht überschneiden und dass die Tarifvertragsparteien sich einigen.
Bestehende Tarifverträge werden nicht außer Kraft gesetzt. Selbstverständlich wird dem Vertrauensschutz bereits bestehender Tarifverträge Rechnung getragen. Aktuell geltende Tarifverträge werden respektiert, selbst wenn sie nicht von der Mehrheitsgewerkschaft geschlossen worden sind und nach der neuen Regelung ihre Gültigkeit verlieren würden.
Verantwortung in der Krise
Deutschland und Europa stecken in der Krise, wir haben viele Probleme, deren Lösung nicht einfach wird. Umso wichtiger ist es, dass wir die Probleme, für die es vernünftige und kluge Lösungsvorschläge gibt, so schnell wie möglich beseitigen.
Der DGB und die Gewerkschaften haben in der Krise immer Verantwortung übernommen, kluge Vorschläge gemacht, mit Politik und Wirtschaft vertrauensvoll zusammengearbeitet und zu ihrem Wort gestanden. Das werden wir auch weiterhin tun und in diesem Sinne verstehen wir auch unseren gemeinsam mit der BDA entwickelten Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Er findet die richtige Balance zwischen Wettbewerb und Koalitionsfreiheit auf der einen und Stabilität, Berechenbarkeit und demokratischem Mehrheitsprinzip auf der anderen Seite.
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Wer den Grundsatz der Tarifeinheit in Frage stellt, öffnet Lohndumping Tür und Tor!
Klaus Ernst, Vorsitzender der Partei DIE LINKE, und Werner Dreibus, Bundesgeschäftsführer der LINKEN, begrüßen die Initiative der DGB-Gewerkschaften zur Stärkung des Tarifrechts. Sie erklären:
Klaus Ernst stellt fest: „Das Bundesarbeitsgericht will einen Grundpfeiler des deutschen Tarifrechts kippen. Die Initiative der DGB-Gewerkschaften kommt daher zum richtigen Zeitpunkt.“
Das Bundesarbeitsgericht beabsichtigt, die bislang gültige Rechtsprechung grundsätzlich zu revidieren. Nach der Ankündigung des Gerichts soll es zukünftig gestattet sein, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften für gleiche Berufsgruppen zur Anwendung kommen können. Die Initiative des DGB sieht dagegen vor, dass nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Gewerkschaft zur Geltung kommt.
Klaus Ernst weiter: „Wer den Grundsatz der Tarifeinheit in Frage stellt, der öffnet gewollt oder ungewollt, dem Lohndumping Tür und Tor.
Wie das funktioniert, konnte man in der Vergangenheit schon mehrfach beobachten. Da schließen so genannte christliche Gewerkschaften mit Unternehmen Tarifverträge ab, die deutlich niedriger Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen vorsehen als vergleichbare Vereinbarungen der DGB-Gewerkschaften. Die so genannten christlichen Gewerkschaften sind also weder christlich noch sind sie überhaupt Gewerkschaften, weil sie nicht die Interessen der Beschäftigten sondern der Unternehmen vertreten.“
Werner Dreibus ergänzt: „Wir hatten einen ähnlichen Fall mit der so genannten Gewerkschaft der Brief- und Zustelldienste. Die wurde, mit dem Geld von Dumpingfirmen gegründet und hatte nur einen Zweck: Dumpinglöhne durchzudrücken. Das wurde von einem Gericht im Nachhinein festgestellt.
Wenn jetzt das Bundesarbeitsgericht versucht, den Grundsatz der Tarifeinheit auszuhebeln, macht es sich zum Handlanger der Lohndrücker.“
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Die verantwortungsbewußte Parteibasis wundert sich nicht (mehr)
Nun wird es immer klarer. DIE LINKE leiht sich von den Gewerkschaften deren Schwächen – Kampfesunwille! Genährt wird der Mythos vom „Sozialen Frieden“ der angeblich allen nützt, denn wie wir wissen, sitzen wir alle – mit den Unternehmern – ein einem Boot.
Der DGB-Bundeskongress hat seine Strukturreform verhandelt, ein gesellschaftspolitisches Konzept entwickelte der gewerkschaftliche Dachverband nicht, obwohl doch die Inhalte der gewerkschaftlichen Interessensvertretung die Grundlage für Strukturreformen hätten sein müssen. Der DGB erwartet mehr Ehrenamtlichkeit, aber alle Macht soll beim Spitzenapparat verbleiben. Der BdA kauft sich die Kontrollmacht des DGB-Apparates über die Widerstandsmacht der Gewerkschaftsbasis. Kauft? Worin besteht die Gegenleistung?
Für Gewerkschafter, die in der Partei DIE LINKE organisert sind gibt es zwei zentrale Aufgaben:
– Neuausrichtung des gewerkschaftlichen Kurses, auf Kampbereitschaft bis hin zum politischen Streik
– Politische Stärkung der Mitgliederbasis, Auf- und Ausbau einer kämpferischen
Gewerkschaftslinken
Die PDS hoffte, gemeinsam mit der WASG und deren Gewerkschaftsflügel einen Fuß in die Tür zur westdeutschen Gesellschaftsmitte zu bekommen. Mandate hat sie nun. Ihr linkes Profil droht in den Illusionen über den Rechts- und Sozialstaat, über Bündnisse für Arbeit und „Maßhalten für „unsere Wirtschaft“ unterzugehen.
Darf man als linksorientierter Mensch eine Partei in den Händen von Klaus Ernst und Werner Dreibus belassen? Ich meine Nein!
Am 16. Juni 1953 sprach sich die „Gewerkschaftszeitung“ Tribüne für unbegründete Normerhöhungen, sprich Lohnsenkungen, aus. Diese Gewerkschafter aus der SED handelten gegen die Arbeiterschaft. Die Streikenden wurden politisch und juristisch verfolgt, der damalige DDR-Justizminister, der für die Einhaltung des in der DDR-Verfasssung garantierten Streikrechts eintrat, wurde als Verräter seines Postens von Ulbrichts Mannschaft gefeuert. 1953 ging die Mehrzahl der streikenden Arbeiter mit einem Lächeln auf die Straße – bevor die Panzer kamen – erstmals seit 1933 spürten sie, wir sind eine Macht, wir sind das Volk.
Mit Ernst und Dreibus wandelt DIE LINKE 2010 auf Ulbrichts Pfaden, autoritär bis ins Mark, von der Arbeiterschaft entfremdet, selbstgefällige Parteisoldaten.
In Rheinland-Pfalz wettert ein gewisser Dr. Vollmann – innerparteilicher Spitzenfunktionär – gegen die Landtagskandidatur eines Gewerkschafters, der sich öffentlich für das politische Streikrecht einsetzt. Warum?
Bernd Wittich Ludwigshafen, 11. Juni 2010
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