Der Sozialismus
Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 11. Oktober 2008
Debatte über Verstaatlichung
Sozialismus im Grundgesetz
Kein Überbleibsel aus der DDR:
Im Grundgesetz befasst sich ein Artikel mit Vergesellschaftung – und verdeutlicht das wirtschaftliche Spektrum, das in Deutschland möglich wäre.
Von Heribert Prantl
Im Grundgesetz gibt es, ganz weit vorne, dort also, wo die Grundrechte stehen, einen völlig unbenutzten Artikel. Er steht immer noch genau so da, wie er 1949 hineingeschrieben wurde. Er ist so unbenutzt, dass man ihn eigentlich ins Ausland verkaufen könnte.
Man mag den Eindruck haben, dies sei schon geschehen, denn der in Deutschland unbenutzte Artikel trägt die Überschrift „Vergesellschaftung“. Und genau das haben die USA, Großbritannien und Island soeben mit einer ganzen Reihe von Banken in ihren Ländern gemacht: Sie haben sie vergesellschaftet, also verstaatlicht.
In Deutschland ginge das auch (wenn man Banken unter den Begriff „Produktionsmittel“ fasst, wie es üblicherweise getan wird). Artikel 15 lautet nämlich: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz…in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Aber dafür hat der Gesetzgeber bisher keine Notwendigkeit gesehen. Im Übrigen gibt es schon Staatsbanken in Deutschland, in Gestalt der Landesbanken zum Beispiel.
Quelle: Sueddeutsche >>>>> Weiterlesen:
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Fotoquelle: Wikipedia- Urheber Staff Sgt. D. Myles Cullen (USAF)
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