Der Sozialauschuss
Erstellt von Gast-Autor am Freitag 26. November 2010
tagte am vergangenen Montag
Der Gewerkschaftsbund (DGB) sieht mit den neuen Hartz-IV-Regelsätzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise umgesetzt. Am letzten Montag beriet der Sozialausschuss des Bundestages.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verfassungsrechtlich bedenklich.
Der Gesetzentwurf werde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts „nicht gerecht“ und bilde „keine tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung des Sozialausschusses am Montag, die dem Tagesspiegel vorliegt. „Die Verfassungslage ist entscheidend, nicht die Kassenlage“, heißt es in der 26-seitigen Analyse. Nach Ansicht des DGB sind die Regelsätze, insbesondere die von Kindern, zu niedrig. Sie seien „nicht auf die Vermeidung von Armut ausgelegt“, sondern „durch eine politisch motivierte, gesteuerte Auswertung“ der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zustande gekommen.
Quelle : Tagesspiegel >> >>>weiterlesen
——————————————————————————————————–
Fotoquelle :
- CC BY 2.0
- File:Übergabe des Berichtes der Strukturkommission, Oktober 2010.jpg
- Erstellt: 26. Oktober 2010