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RENTENANGST

Schnitt in die Menschheit

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 9. Januar 2019

          Wann darf eigentlich in Körper eingegriffen werden?

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von Ulrike Baureithel

 2019 diskutiert der Bundestag über Organspende, Abtreibung und pränatale Tests

Der Zeitpunkt war so genau gewählt wie die Empörung danach berechenbar: Einen Tag vor dem Zweiten Internationalen Gipfel zum „Human Genome Editing“, zur Chirurgie am menschlichen Genom, Ende November in Hongkong trommelte der chinesische Genetiker He Jiankui die Wissenschaftswelt zusammen, um wieder einmal einen „Tabubruch“ zu reklamieren. Sein Team, behauptete er, habe mittels der Genschere CRISPR/Cas9 das Gen CCR5 so verändert, dass es eine HIV-Infektion verhindere. Insgesamt sieben Frauen mit HIV-infizierten Partnern, die er in einer Selbsthilfegruppe fand, habe er einen so veränderten Embryo eingepflanzt. Eine der Frauen habe Zwillinge geboren. Lulu und Nana gelten seither als die ersten Menschen, deren Genom durch menschlichen Eingriff gezielt verändert wurde – die ersten „Designer-Babys“. Der Eingriff an der Keimbahn ist irreversibel, die veränderten Eigenschaften vererben sich von Generation zu Generation.

Ob das alles den Tatsachen entspricht, kann noch nicht wissenschaftlich überprüft werden, denn He hat bislang keine entsprechende Studie veröffentlicht. Er hat jedoch im Vorfeld eine Studie in Auftrag gegeben, die die Nachfrage in China dokumentieren sollte. Die empörten Reaktionen ließen nicht auf sich warten. 122 chinesische Forscher verfassten ein Schreiben, in dem sie sich gegen derartige „verrückte Experimente am Embryo“ aussprachen und auf die Risiken von Genmanipulationen verwiesen. Sogar die chinesischen Aufsichtsbehörden wurden tätig und ordneten eine Untersuchung des „unethischen“ Forschungstreibens Hes an, das, wie verlautet, das weltweite Ansehen der gesamten chinesischen Biotechnologie gefährde. Die Entdeckerin der Genschere, Emmanuelle Charpentier, sprach von einer „roten Linie“, die He überschritten habe, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, bezeichnet das Unternehmen als „unverantwortlichen Menschenversuch“.

Wissenschaft der bösen Buben

Der Fall hat das typische Muster vorgeführt, nach dem solche „Tabubrüche“ inszeniert werden, und wie auf sie reagiert wird. Meistens preschen wissenschaftliche Außenseiter vor, wie einstmals der Veterinärmediziner Hwang Woo-suk, dessen angebliche Klon-Experimente mit menschlichen Stammzellen sich als Wissenschaftsfälschungen herausstellten. Und oft genug haben sie auch kommerzielle Interessen, wie He, der gleichzeitig Inhaber eines Biotech-Unternehmens ist. Die „bösen Buben“ sorgen für die nötige Skandalisierung, in deren Windschatten die seriöse Forschung segelt. Ihr nimmt die Öffentlichkeit ab, dass sie mit neuartigen Methoden wie der Genschere ausschließlich menschenfreundliche Ziele verfolge: im Fall von veränderten Pflanzen die Sicherung der Welternährung, im Fall von genetischen Eingriffen am Menschen die Ausmerzung von Krankheiten.

Dass mit der inkriminierten Grenzüberschreitung immer auch kleinere Grenzverschiebungen der gesamten Forschung einhergehen, wird erst deutlich, wenn öffentliche Debatten und gesetzgeberische Maßnahmen die Wissenschafts-Community in Verteidigungsstellung oder unter Beweiszwang bringen. Dabei tritt die Freiheit der Forschung als Verfassungsgut regelmäßig in Konkurrenz mit anderen Verfassungsgütern wie etwa dem Selbstbestimmungsrecht, der Patientenautonomie oder dem Recht auf Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen. Welche faulen Kompromisse der Gesetzgeber dann gewillt ist einzugehen, war exemplarisch 2002 zu verfolgen, als der Bundestag beschloss, die Forschung an embryonalen Stammzellen zwar zu erlauben – jedoch nicht deren Herstellung, sondern nur ihren Import aus anderen Ländern. Damit war das ethische Gewissen beruhigt, ohne sich mit der Forschungslobby anlegen zu müssen.

Quelle    :         Der Freitag         >>>>>           weiterlesen

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Grafikquelle        :

Atelier Stockholm Interiör

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