DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Der NSU Prozess

Erstellt von Redaktion am Dienstag 8. Januar 2019

Tiefenbohrung in die deutsche Gesellschaft

Kein Schlussstrich 5581.jpg

von Heike Kleffner

„Wir alle sollten auch nach diesem Prozess nicht aufhören, nach Antworten zu suchen. Vielleicht werden wir nie alles erfahren, aber wir werden die unzähligen Puzzleteile sammeln und zusammenfügen, bis das Bild der Wahrheit vor unseren Augen zu erkennen ist. Dann müssen auch alle anderen hinsehen.“ Dieser Appell von Yvonne Boulgarides am 411. Tag der Hauptverhandlung vor dem 6. Strafsenat am Oberlandesgericht München ist eine eindringliche Aufforderung, das Prozessende gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten nicht als Schlussstrich zu verstehen, sondern sich den Abgründen aus staatlicher Verantwortung, Vertuschung und gebrochenen Aufklärungsversprechen zu stellen, die in den 438 Verhandlungstagen in München und in mittlerweile dreizehn parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zu Tage getreten sind.

Das Schlusswort der Witwe des am 15. Juni 2005 in München vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) regelrecht hingerichteten Familienvaters Theodoros Boulgarides kann aber auch als Einladung verstanden werden, sich noch einmal den Prozess selbst vor Augen zu führen. Dessen Verlauf hat ein vierköpfiges Team um die Gerichtsreporterin der „Süddeutschen Zeitung“, Annette Ramelsberger, in ihrem kürzlich im Kunstmann Verlag erschienenen fünfbändigen Werk „Der NSU-Prozess: Das Protokoll“ akribisch festgehalten. Auf 2000 Seiten dokumentieren die vier Autorinnen und Autoren ihre täglichen Mitschriften des über fünf Jahre währenden Mammutprozesses.

Herausgekommen ist, so formulieren sie es selbst in ihrer knappen Einleitung zu den hervorragend redigierten und ausgewählten Protokollfragmenten, „eine Tiefenbohrung in die deutsche Gesellschaft, die gefährliche Sedimente unter der Oberfläche wirtschaftlich blühender Landschaften und einer scheinbar gefestigten Demokratie zutage förderte: brave Bürger, die im Keller unterm Hitlerbild sitzen; fleißige Angestellte, die nichts dabei finden, ihren Pass und ihren Führerschein untergetauchten Neonazis zu überlassen; fleißige Verfassungsschützer, die ihre rechtsextremistischen V-Männer mit Steuergeld unterstützen, ohne wirklich Wichtiges zu erfahren.“

Angesichts der schieren Materialfülle lohnt es sich, die Lektüre mit Band IV „Plädoyers und Urteil“ zu beginnen. Denn hier sind die Perspektiven fast aller Prozessbeteiligten auf die ersten vier Verhandlungsjahre versammelt: Die der fünf Richterinnen und Richter unter Vorsitz von Manfred Götzl, der drei Ankläger des Generalbundesanwalts, der 14 Verteidiger und der fünf Angeklagten sowie die Schlussworte einiger der 95 Nebenklägerinnen und Nebenkläger und ihrer 60 Rechtsanwälte. In den Plädoyers der Generalbundesanwaltschaft beispielsweise lässt sich nicht nur präzise nachvollziehen, wie lückenlos die Beweislage war, auf Grund derer Beate Zschäpe als gleichberechtigtes Mitglied des NSU zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt wurde. Sondern auch, wie groß die Diskrepanz ausgefallen ist zwischen der Bewertung und Strafzumessung von Beate Zschäpe und jener der drei zentralen Helfer des NSU-Kerntrios – bis auf Zschäpe befinden sich alle Angeklagten längst wieder auf freiem Fuß. Denn das Gericht ist lediglich hinsichtlich der Hauptangeklagten Zschäpe und dem späteren Aussteiger Carsten Schultze in seinem Urteil der Forderung des Generalbundesanwalts vollständig gefolgt. Ralf Wohlleben dagegen, der den Auftrag zur Beschaffung der Tatwaffe vom Typ Cˇeská 83 gegeben und als enger Begleiter von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe deren Weg in den Untergrund mitbereitet hatte, wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu lediglich zehn Jahren Haft verurteilt. Holger Gerlach, der das NSU-Kerntrio regelmäßig persönlich traf und ohne dessen Ausweispapiere es die Fahrzeuge für die Mehrzahl der Morde nicht hätte anmieten können, verurteilte das Gericht für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gerade einmal zu drei Jahren Haft. Das gleiche Strafmaß erging auch für Carsten Schultze, der sich als einziger der Angeklagten mit einem umfangreichen Geständnis bei den Ermittlungsbehörden und detaillierten Aussagen vor Gericht für seine Beteiligung an der Beschaffung der Mordwaffe entschuldigt und mit seiner Mitverantwortung für die rassistische Mordserie auseinandergesetzt hatte.

Der „überzeugte Nationalsozialist“ André Eminger hingegen, dessen Hilfe zentral für die Alltagsorganisation des NSU-Trios, die Flucht Zschäpes aus Zwickau am 4. November 2011 und zumindest nach Ansicht der Ankläger und vieler Nebenklagevertreter auch für den verheerenden Sprengstoffanschlag auf ein iranisches Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln im Januar 2001 war, kam mit einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe noch am Tag der Urteilsverkündung frei – unter lautstarken Beifall seiner auf den Zuschauerbänken versammelten Neonazi-„Kameraden“. Die Generalbundesanwaltschaft hatte für den heute 39jährigen unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord beim NSU-Anschlag in der Probsteigasse zwölf Jahre Haft gefordert. Das Gericht sah dies jedoch nicht als erwiesen an: Die mündliche Urteilsbegründung – das wird Dank Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schultz und Rainer Stadler noch einmal sehr deutlich – offenbart keinerlei Gründe für diese erstaunliche Entscheidung.

Quelle     :        Blätter         >>>>>         weiterlesen

———————————————————————–

Grafukquelle        :        „Kein Schlussstrich“-Demonstration zur Urteilsverkündung im NSU-Prozess am 11. Juli 2018 in München.

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>