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Der Netanjahu-Terror

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 20. November 2014

Merkels Staatsräson für einen Unrechts-Staat

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Autor: U. Gellermann

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Datum: 20. November 2014

Im Wettbewerb um den scheinheiligsten Satz der Woche hat sich Frank-Walter Steinmeier ganz nach vorne gearbeitet. Nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Jerusalem kommt er uns so: „Dass Gotteshäuser zum Schauplatz von tödlichen Angriffen auf unschuldige Gläubige werden, ist eine schreckliche Grenzüberschreitung in einer ohnehin extrem angespannten Lage“. Steinmeier redet nicht von der Grenzüberschreitung des israelischen Siedlungsbaus in Ost-Jerusalem. Hatte ihm doch noch jüngst der israelische Außenminister Avigdor Lieberman erklärt: „Wir werden keinerlei Begrenzung unserer Bautätigkeit in den jüdischen Stadtvierteln von Jerusalem akzeptieren“. Er meint die Viertel Ramot, Gilo und Ost-Talpiot, die natürlich im palästinensichen Ost-Jerusalem liegen. Dazu fiel dem deutschen Außenminister nichts ein. So deutet der Außenmeier die Lage in und um Jerusalem lieber als „Religionskonflikt“ statt die Menschenrechtsglocke zu läuten, die er in andern Fällen gern aus der Akten-Tasche holt, die aber im Fall Israel grundsätzlich nie bewegt wird.

 Schnell hatten israelische Funktionäre nach dem Mordanschlag auf die vier Rabbiner die Holocaust-Karte gezogen: „Ähnliches haben wir zuletzt während des Holocaust gesehen.“ Dieser fast rituelle Einsatz der Erinnerung des deutschen Massenmordes an den europäischen Juden kann die Ähnlichkeit israelischen Regierungshandelns mit dem Agieren der Nazis kaum verdecken. Beispiel „Sippenhaftung“: Die Häuser, in denen die Familien der palästinensischen Attentäter wohnen, werden zerstört, die Familien werden für Taten bestraft, die sie nicht begangen haben. Das hat der israelische Ministerpräsident als erste Maßnahme angeordnet. Nach Angaben des „Israelischen Komitees gegen Hauszerstörung“ hat Israel seit Beginn der Besatzung 1967 etwa 12.000 palästinensische Häuser in Ost-Jerusalem und den palästinensischen Gebieten zerstört. Als Rechtsgrundlage ziehen die israelischen Behörden eine britische Verordnung aus dem Jahr 1945 – noch vor der Gründung Israels – an dünnen juristischen Haaren herbei.

Wenn das internationale Recht den Wünschen der israelischen Politik widerspricht – wie der Teilungsvorschlag der Vereinten Nationen von 1947, der auf dem Gebiet des heutigen Israel einen vorwiegend jüdischen und einen palästinensischen Staat schaffen und Jerusalem unter internationale Verwaltung stellen wollte – dann wird es schlicht ignoriert. Na und, fragte bereits 1949 Premierminister David Ben Gurion, und ließ vom Parlament „Jerusalem zum untrennbaren Teil Israels und seiner ewigen Hauptstadt“ erklären. Etwa seit dieser Zeit wurde das israelische Baurecht zum Bestandteil einer Apartheits-Politik, die auf eine Ent-Arabisierung Jerusalems abzielt: Von 1967 bis 2003 wurden kaum Baugenehmigungen für die palästinensischen Einwohner erteilt, während im gleichen Zeitraum 90.000 Wohneinheiten für jüdische Siedler geschaffen wurden. Zum unterschiedlichen Recht für Juden und Palästinenser gehört auch die Familienzusammenführung: Juden aus Brooklyn oder Moskau können jederzeit ihre Verwandten in Jerusalem besuchen und sich problemlos in den neuen Siedlungsgebieten niederlassen. In Jerusalem geborene Palästinenser riskieren ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten. Besucher und Ehegatten aus den Palästinenser-Gebieten müssen, wenn sie ihre Verwandten in Jerusalem besuchen wollen, beim israelischen Innenministerium um Erlaubnis ersuchen. Seit der Zweiten Intifada werden solche Genehmigungen kaum noch ausgestellt. Dass hingegen die israelische Herrenrasse über eine unbegrenzte Bewegungsfreiheit verfügt versteht sich.

So erzeugt der Terror israelischer Herrschafts-Ausübung neuen Terror. Diese Form des Widerstandes trifft Schuldige wie Unschuldige. Sie ist Ausdruck von Hilflosigkeit und schafft nur neue Repression durch das israelische Unrechts-System. – Fraglos ist der Staat Israel auch ein Ergebnis der deutschen Nazi-Verbrechen. Es gäbe also deshalb eine besondere deutsche Verantwortung auch und gerade gegenüber den Palästinensern. Doch deutsche Regierungen sehen diese Verantwortung nur gegenüber dem „Existenzrecht“ Israels und erklären dies sogar, wie Angela Merkel, zur „Staatsräson“. Auf die Frage welches Israel denn gemeint sei, das in den Grenzen von 1967 oder das heutige Okkupations-Israel, hat der jüdische Staat eine schlichte Antwort: Er definiert seine Grenzen einfach nicht. So macht sich Deutschland zum Komplizen eines Unrechts-Staates, der eine ständige Bedrohung seiner Nachbarn ist und dessen Rassismus gegenüber den Palästinensern in der deutschen Öffentlichkeit kaum zum Thema gemacht wird.

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Grafikquelle     :   2011 Jan

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