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Der katalanische Knoten

Erstellt von Redaktion am Dienstag 14. November 2017

Mit dem Referendum über die Unabhängigkeit
wurde nichts entschieden.

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Stattdessen ist der alte Konflikt aus den 1930er Jahren wieder aufgebrochen. Wie damals versucht die Madrider Regierung, ein politisches Problem mit juristischen Mitteln zu lösen – und stützt sich dabei auf ein veraltetes Grundgesetz.

von Sébastien Bauer

Von Europa aus betrachtet, erscheinen die Positionen der gegnerischen Parteien in der Auseinandersetzung um Katalonien ziemlich befremdlich und eigentlich konfus. Dennoch verfolgen beide Seite bestimmte Strategien, die man erst dann begreift, wenn man die Lesart „Separatisten gegen Zen­tral­staat“ einmal beiseitelässt. Dieses Schema ist zwar nicht verkehrt – alle beziehen sich ja darauf –, aber es verdeckt ein anderes, grundsätzlicheres Pro­blem: Die spanische Verfassung wurde 1978, drei Jahre nach dem Tod des Diktators Franco, angenommen und seither nicht weiterentwickelt. Den Kontakt zur gesellschaftlichen Realität, die sie doch strukturieren soll, hat sie im Lauf der Zeit verloren.

Wenn es in Katalonien lediglich um Separatismus ginge, wäre völlig unerklärlich, dass der spanische Ministerpräsident mit dem Kampf gegen das Referendum am 1. Oktober erst mal Katalonien in Brand setzt und danach zu Neuwahlen aufruft; und dass der katalanische Regierungschef eine Unabhängigkeit proklamiert, die ohne reale Folgen bleibt und den Unwillen ihrer Anhänger wie ihrer Gegner erregt. Solche Widersprüche finden ihre Erklärung darin, dass Konflikte, die an ganz anderer Stelle entstanden sind, auf dem Territorium der katalanischen Krise ausgetragen werden.

Seit der Einführung der drakonischen Sparpolitik im Jahr 2011 befindet sich Spanien in einem Zustand politischer Instabilität, der immer neue Krisen hervorbringt: die Besetzung öffentlicher Plätze durch die „Indignados“, die seit Mai 2011 aktiv sind; die parlamentarische Krise von 2015 und 2016, als Spanien 315 Tage lang keine Regierung hatte und die Regierungsgeschäfte von einem Kabinett abgewählter Minister weitergeführt wurden; und nun die Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien.

Defizite der spanischen Verfassung

Das Problem, das allen drei Krisen zugrunde liegt, ist eine Verfassung, die eigentlich als Ausgangspunkt des Übergangs von der Diktatur zur Demokratie, der sogenannten transición gedacht war – und die diesen Prozess nicht gefördert, sondern vereitelt hat.

Diese Verfassung hat in der Tat demokratische Defizite. Das System des aforamiento beispielsweise stellt ein Relikt des Franco-Regimes dar. Dadurch blieb es 17 000 Angeklagten erspart, sich vor niederen Instanzen zu verantworten, stattdessen landeten ihre Fälle gleich bei höheren Gerichten, die dem Einfluss der Exekutive zugänglicher waren. In Spanien genießen alle Abgeordneten, auch die in Regionalparlamenten, Immunität, Richter können nicht entlassen werden. Die Verfassung definiert die politischen Parteien als „Hauptinstrument der politischen Beteiligung“ (Artikel 6) und schreibt ihnen damit eine Rolle zu, die weit über den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung hinausgeht, wie er in den meisten Demokratien verstanden wird.

In anderen Ländern gilt der Wille des Volkes als den Interessen der Einzelnen übergeordnet. In Spanien dagegen hat sich ein organizistisches Konzept durchgesetzt: Die Masse wird in Organisationen erfasst und erst dadurch zum Staatsvolk. So organisierte das Franco-Regime die Gesellschaft um seine Nationale Bewegung und die ­vertikalen, berufsständischen Syndikate.

Nach dem Tod des Diktators öffnete sich Spanien zwar für politischen und gewerkschaftlichen Pluralismus, aber die Funktion der Parteien und Gewerkschaften wurde nicht anders definiert als zuvor. Die Bürger wählen auch keine Abgeordneten, sondern geschlossene Listen einer Partei, deren Kandidaten je nach Anzahl der Wählerstimmen ins Parlament einziehen. Abgeordnete unterhalten keine Büros in ihren Wahlkreisen.

Die spanischen Parteien sind nicht so sehr Zusammenschlüsse von Menschen derselben politischen Überzeugung, sie stellen eher Korporationen dar, die sich gegenüber der öffentlichen Meinung und ihrer eigenen Basis abschotten. Kein Wunder, dass Korrup­tion so weit verbreitet ist. Seit Jahren gibt es ständig neue Enthüllungen über die sogenannte Gürtel-Affäre,1 bei der 43 Millionen Euro öffentlicher Gelder

zugunsten der rechten Partido Popular (PP) veruntreut wurden. Und das ist nur einer der zahllosen Skandale einer systemisch gewordenen Korruption. Schon 2014 forderte die spanische Sektion von Transparency International die Parteien auf, die geschlossenen Listen abzuschaffen und ihre Wahlkampfbudgets spätestens drei Monate nach der Wahl zu veröffentlichen.2 Der Appell blieb folgenlos.

Allerdings ist es wenig verwunderlich, dass die auf der Verfassung von 1978 beruhenden Institutionen und Parteien nicht mehr als einen Kompromiss zwischen Demokratie und Franquismus darstellen. Die Väter der spanischen Verfassung wollten vor allem eine Neuauflage des Bürgerkriegs verhindern. Das neue Grundgesetz wurde deshalb zwischen einem autoritären, nationalkatholischen Führersystem und einer Demokratie angesiedelt und sollte sich mit der Zeit, im Zuge des gesellschaftlichen Fortschritts, weiterentwickeln. Doch anstatt die Verfassung zu verbessern, erklärte man sie für sakrosankt. Seit ihrer Verabschiedung vor fast vierzig Jahren wurde das Versprechen einer Verfassungsreform im Sinne der Transición nicht eingelöst.

Die spanische Gesellschaft hat die Werte und Verhaltensformen, die von der Diktatur geprägt waren, inzwischen natürlich überwunden. Vierzig Jahre nach dem Ende der Zensur diskutiert man völlig offen über Euthanasie, Gleichberechtigung, Sexualität oder Drogen. Im Fernsehen werden die Mächtigen derart häufig und scharf angegangen, dass man sich eher an die USA als an das katholische Europa erinnert fühlt. Im Spanien von 1978 gingen längst nicht alle Kinder zur Schule, in vielen Städten waren die Straßen noch nicht asphaltiert, in manchen Gegenden gab es keine Postzustellung, kaum öffentliche Verkehrsmittel und nur eine rudimentäre Gesundheitsversorgung.

Vierzig Jahre später ist der wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Wandel unübersehbar. Aber Spanien hat sich zu sehr auf diese Aufgaben konzentriert und darüber die wichtigen übrigen Dinge vernachlässigt. Der 1986 erfolgte Eintritt in die Europäische Gemeinschaft überdeckte das Fehlen einer Verfassungsreform. Da sich die Gesellschaft in so kurzer Zeit demokratisiert hatte, dachte man, auch die Institutionen hätten schon ihre angemessene Fasson gefunden.

Die katalanische Revolte, die sich als Unabhängigkeitsbewegung gibt, bezieht ihre Energie aus dem tiefen Graben zwischen den Spaniern und ihren Institutionen, aber auch aus der Ablehnung der Korruption (die in Katalonien jedoch genauso grassiert wie im übrigen Spanien). Dazu kommt ein besonderer Hass auf die zahlreichen Relikte des Absolutismus, da König, Kirche und Adel nach wie vor die größten Grundbesitzer Spaniens sind und deshalb besonders stark von der EU-Agrarsubventionen profitieren (zum Beispiel kassierte die Herzogin von Alba 1,85 Millionen Euro an europäischen Subventionen allein im Jahr 2003).

Die Aufhebung des katalanischen Autonomiestatuts durch das Verfassungsgericht im Jahr 2010 war der Funke, der den Zorn im Lande entflammte. Dabei sind zwei Details wichtig: Auslöser war eine Klage der PP, die bei den Wählerumfragen damals im Keller war. Der auch innerparteilich umstrittene Parteichef Rajoy ließ in ganz Spanien Unterschriften gegen das katalanische Autonomiestatut sammeln, womit er die reaktionärsten Teile der PP-Wählerschaft gewinnen wollte.

Das zweite Faktum hat mit einer historischen Reminiszenz zu tun, die auch die erratische Strategie des mittlerweile abgesetzten katalanischen Ministerpräsidenten Carles Puigdemont erklärt. Denn die Aufhebung des Autonomiestatuts hat eine alte Wunde aufgerissen: Am 14. April 1931 hatten die Republikaner die Kommunalwahlen in den meisten großen Städten Spaniens gewonnen. In Katalonien wurde daraufhin die katalanische Republik ausgerufen, die dann zum autonomen Gebiet innerhalb der Zweiten Spanischen Republik wurde. Im Zuge der – gescheiterten – Revolution von 1934 erklärte Lluis Companys von der Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) Katalonien zum Staat in einer „spanischen Bundesrepublik“, die es jedoch nie gab. Companys landete dafür im Gefängnis.

Als General Franco, der der spanischen Republik durch Putsch und Bürgerkrieg ein Ende gemacht hatte, schließlich starb, wurde die Frage des katalanischen Status durch einen Kompromiss geregelt: Die Katalanen verzichteten auf ihre Republik und nahmen sowohl die Monarchie (Artikel 1.3 der Verfassung) als auch die „unauflösliche Einheit der spanischen Nation“ (Artikel 2) an. Im Gegenzug erhielten sie das Recht, ein Autonomiestatut und ein eigenes Zivilrecht zu entwickeln, allerdings streng im Rahmen der spanischen Verfassung.

Relikte des Absolutismus

Quelle    :   Le Monde diplomatique >>>>> weiterlesen

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Grafikquellen    :

Oben  —   Die Costa Brava (wilde Küste) zwischen Tossa de Mar und Sant Feliu de Guíxols (Katalonien/Spanien)

Date
Source Own work
Author Gordito1869

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Unten  —   Das Parlament von Katalonien

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