Der Fall Oury Jalloh
Erstellt von DL-Redaktion am Dienstag 13. November 2012
Unter Regie einer Menschen- verachtenden deutschen Politik?
Als ein besonderes Drama, geschrieben von deutschen Ermittlungsbehörden, aufgeführt von deutschen Juristen und das alles unter der Regie einer Menschen- verachtenden deutschen Politik?
So etwa ließen sich die Vorgänge um den Feuertod des Sierra Leoners Oury Jalloh erklären. Vielleicht auch nur so?
Wir auf DL beobachten dieses Drama seit dem Jahre 2008 und berichteten in verschiedenen Artikeln über diesen typisch deutschen Justizskandal.
Skandal Urteil vom 09. 12. 2008
Schweigen von Beamten 09. 01. 2011
Fratze des Staates 10. 01. 2012
Jetzt geht dieser Prozess angeblich in seine letzte Phase. Der Prozess in Magdeburg soll noch im Dezember dieses Jahres zu Ende gebracht werden. Es soll angeblich die letzte Chance sein, das mysteriöse Geschehen aufzuklären.
Kopfschüttelndes Unverständnis müsste darüber herrschen warum dergleichen Vorfälle nicht von neutralen Gerichten Überregional aufgeklärt werden können. So ein Vorfall gehört vor die Kommission für Menschenrechte in Europa und nicht auf die Bühne eines Provinztheaters, dort wo ein Jeder jeden kennt und die eine Hand die Andere wäscht. Daran müsste schon alleine die Politik interessiert sein, sollte sie denn den Rücken frei haben. So ist das Ganze zu einer typischen Schmierenkomödie verkommen.
Wäre es so abwegig diesen Vorgang mit den rassistischen Vorgängen der NSU, der von den Medien benannten Zwickauer Terrorzelle in Verbindung zu bringen? Es darf aber wohl in gewissen Kreisen nicht das gedacht werden, was diesen Grüppchen unangenehm aufstoßen würde.
Seit Montag belagert die Initiative Gedenken an Oury Jalloh die Staatsanwaltschaft in Dessau. Die 20 AktivistInnen gedenken bis zum kommenden Sonntag dort auszuharren. Mit Vehemenz fordern sie von der Staatsanwaltschaft eine neue Anklage, da die Frage nach der Todesursache bis heute ausgeblendet bleibt. Die Initiative verweist dabei auf ein Gutachten, welches besagt, dass an dem gefundenen Feuerzeug keine DNA Spuren oder Faserreste von Jalloh gefunden wurden, der sich an einer Liege gefesselt selber angezündet haben soll.
Besagtes Feuerzeug war damals bei der ersten Untersuchung nicht in der Zelle gefunden worden, sondern wurde nachträglich in der Asservatenliste eingetragen. Die Videobänder von der Zellendurchsuchung sind bei der Polizei verschwunden.
Die Oury Jalloh Initiative hat nun ein völlig neues Brandgutachten bei einem Sachverständigen bestellt. Diese 40.000 Euro teure Untersuchung wird über eine Spendenkampagne finanziert und soll den Brandverlauf komplett rekonstruieren. Das haben Gutachter bislang unterlassen.
Pressemitteilung Liga für Menschenrechte vom 12.11.2012
Aufklärung gescheitert –
eine rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei findet nicht statt
Nach 22 Monaten und kurz vor Ende des Strafprozesses ist auch der zweite Versuch gescheitert, die Umstände gerichtlich aufzuklären, die zum Verbrennungstod Oury Jallohs im Gewahrsam der Polizei am 7. Januar 2005 geführt hatten. Gericht und Staatsanwaltschaft halten kontrafaktisch an der Hypothese fest, dass nur das Opfer selbst das Feuer in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeireviers entfacht haben könne und weigern sich beharrlich, andere Möglichkeiten zum Ausbruch des Brandes in Betracht zu ziehen.
An den zurückliegenden Prozesstagen ist diese staatsanwaltliche Annahme erschüttert worden. Das Verfahren hat neue Einsichten zutage gefördert, die eine andere als die staatsanwaltschaftlich unterstellte und polizeilich behauptete Brandentstehung nahe legen.
Beide Organisationen, die den Prozess sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz fortlaufend beobachtet haben, resümieren: Die Anklage der Staatsanwaltschaft – sie wurde bekanntlich erst nach sehr langer Zeit und nur auf öffentlichem Druck erhoben – hatte zu keinem Zeitpunkt das Ziel, die tatsächlichen Umstände aufzudecken, die zum Tod Oury Jallohs geführt hatten.
Dass der im Polizeigewahrsam verbrannte Oury Jalloh trotz zweifacher Leibesvisitation ein Feuerzeug in die Zelle hat „schmuggeln“ können, ließe sich, wäre das Gericht an tatsächlicher Aufklärung überhaupt interessiert, zuallererst als ein polizeientlastendes und von den zuständigen Aufsichtsbehörden zumindest gedecktes Konstrukt nachweisen. Aber daran ist weder dem Gericht noch der Staatanwaltschaft gelegen. Beide Justizorgane nutzen das Revisionsverfahren nicht dazu, den Verbrennungstod Oury Jallohs aufzuklären, sondern ihre Hypothese zu untermauern. Zuhauf lassen sich Ungereimtheiten in der abgestimmten Feuerzeugerzählung finden.
Wir fügen nur wenige noch einmal kursorisch an:
• Ein Feuerzeugrest befand sich erst zwei Tage später in den Asservatenbehältnissen.
• Ein brandsachkundiger Dessauer Polizeibeamte gab an, keine Feuerzeugreste, die mit dem Löschwasser in den Abguss der Zelle hätten gespült worden sein können, gefunden zu haben.
• Der angeblich unter dem Leichnam gefundene Feuerzeugrest enthielt weder DNA-Spuren Oury Jallohs noch Fasern der Matratze oder seiner Kleidung. Diese aber hätten gefunden werden müssen.
• Der geringer verbrannte Rücken des Toten ist von dem Videographen des polizeilichen Ermittlungsteams auf gesonderter Anordnung des Einsatzleiters gefilmt worden. Ein Feuerzeug ist dabei erst einmal nicht entdeckt worden. Diese Videosequenz ist allerdings bei den Polizeibehörden unerklärlicherweise gelöscht worden.
Das Verfahren hat noch viele weitere Widersprüche ans Tageslicht befördert. Da diesen Gericht und Staatsanwaltschaft nicht weiter nachzugehen gedenken, lässt sich im Ergebnis nur von einer Simulation gerichtlicher Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs sprechen. Auf diese Weise wird die Öffentlichkeit getäuscht. Indem Staatsanwaltschaft und Gericht entgegen allen offensichtlichen Widersprüchen an dem wenig plausiblen polizeilichen Konstrukt festhalten, schützen sie zuallererst die Dessauer Polizei.
Dieselbe, das ist im Magdeburger Landgerichtsverfahren überdeutlich geworden, hat ihr übertragenes staatliches Gewaltmonopol missbraucht: Feststellung der Identität, die Ingewahrsamnahme, Freiheitsentzug ohne richterliche Anordnung, Fesselung und Isolation Oury Jallohs waren widerrechtlich erfolgt. Allem polizeilichen Zwangs- und Gewalthandeln fehlte die Rechtsgrundlage. Zudem ist die damals gültige Gewahrsamsordnung fahrlässig missachtet worden. Der behördliche Rassismus im Dessauer Polizeirevier war darüber hinaus selbst den übergeordneten Behörden bekannt, ohne dass sie eingeschritten wären.
Staatsanwaltschaft und Gericht sind im Verlauf des Strafprozesses diesem für jeden leicht erkennbaren, polizeilichen Gewaltzusammenhang immer wieder ausgewichen. Entgegen ihrem Auftrag täuschen sie Aufklärung lediglich vor. So wird aus dem polizeibewirkten Tod Oury Jallohs ein selbstverschuldeter des Opfers. Damit aber hat eine rechtsstaatliche Kontrolle polizeilicher – und im Dessauer Revier schon gewohnheitsmäßiger – Gewaltanwendung versagt. Mit weitreichenden Folgen: Nicht rechtsstaatsgemäße Kontrolle und Einhegung polizeilichen Gewalthandelns finden statt, sondern sein Übermaß und seine Entgrenzung wie im Dessauer Polizeirevier werden zugedeckt. In Zeiten, in denen das breite „Versagen“ der Sicherheitsbehörden beklagt wird, für Bürgerinnen und Bürger ein wirklich beunruhigender Prozessausgang.
Dirk Vogelskamp, Prozessbeobachter des Grundrechtekomitees
Fanny-Michaela Reisin, Prozessbeobachterin der Liga
Quelle: BREAK THE SILENCE
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Grafikquellen : Hans-Peter Friedrichs
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Namensnennung: Henning Schacht |
Unten : — Oury Jalloh
Quelle | Eigenes Werk Übertragen aus de.wikipedia nach Commons durch Sebastian Wallroth mithilfe des CommonsHelper.(Originaltext: Eigene Aufnahme) |
Urheber | Marek Peters http://www.marek-peters.com/ |
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Dienstag 13. November 2012 um 12:18
Es gibt eine ganze Reihe durch Vollzugsbeamte der BRD vollzogene Morde, wie den den am früheren RAF-Mitglied Holger Grams in Bad Kleinen, wie den im Abschiebeflugzeug quasi „erdrosselten“ Afrikaner (mir fehlt der Name). Es gehört aber auch die – militärisch nicht begründbare!!! – Bombardierung der 100 bis 140 Afghanen dazu, die im September 2009 die beiden gekaperten Bw-Tanklastwagen umstanden. Aber auch der mysteriöse „Freitod“ Rainer Barschels in der Schweiz. Stets hat „der Staat“ seine Unschuld beteuert, hat Vertuschung und Beweisvernichtung als Unschuldsbeweis interpretiert, hat die Staatsanwaltschaft die Aufklärung verhindert oder die mutmaßlichen Täter geschützt.
Es sieht für mich so aus, als habe der nach Grundgesetz „Rechtsstaat BRD“ seit Längerem das Niveau z.B. des neuen Russland erreicht – oder irgendeiner „Bananenrepublik“ der sog. 3.Welt.
Wer mehr über vergleichbare Rechtsverstöße wissen möchte, dem empfehle ich die Lektüre der jährlichen Ausgabe von „Grundrechte-Report“, Fischer-Vlg, rund 10,- EUR. Dort wird überdeutlich, dass Verstöße gegen unsere – deine und meine – Grundrechte nicht nur gelegentlich auftreten, sondern offenbar zur täglichen Praxis unseres Staates gehören, während Öffentlichkeit (Medien) und Regierung und Justiz und Bürger wegschauen. Mal zur Erinnerung: über die Judenverfolgung hat im 3. Reich auch kein Bürger etwas gewußt, wissen wollen, weil damals wie heute die Handlungsmaxime der drei Affen galt: nichts sehen – nichts hören – nichts sagen — anständig bleiben. – Sind wir in der BRD längst wieder so weit gekommen?
Dienstag 13. November 2012 um 12:24
P.A.: einen Minister Friedrich, der vermutlich nicht einmal die Begriffe „Grundgesetz“ oder „Verfassung“ richtig buchstabieren kann, sollte DL zur „Poltische Unperson 2012“ erklären und ihm einen Spaten zum symbolischen Selbstbegräbnis überreichen, um diese Erde in angemessener Form verlassen zu können.
Mittwoch 14. November 2012 um 5:57
sorry, aber da kann mir einer sagen was er will – die alten STASI-Seilschaften hauen sich gegenseitg nicht in die Pfanne. Und aus dem Vokspolizisten wurde durch die neue Uniform kein anderer Mensch. Wobei sich die „Kollegen“ hier in Vorwende-Deutschland in der Regel auch nichts gegenseitig an’s Zeug flicken. Ausser, die ‚innere‘ Korruptions- oder [wie-sie-sonst-heisst]-abteilung muss ermitteln, weil Offensichtlichkeiten zu gross geworden sind.
Erstaunlich und erschreckend ist es immer wieder, was mensch den Menschen antun kann. Und mit welcher coolen „Grausamkeit“ bspw. junge Polizistinnen und Polizisten hier in Deutschland einzudreschen vermögen – auch auf Mütter mit Kindern wird keine Rücksicht genommen.
Es mag auch immer auf die Ausbilder auf der Polizeischule ankommen, was dieser den jungen Menschen ethisch auch vermittelt. Nicht der 2. Schuss darf der „Ladeschuss“ sein! Auch nicht geistig!
Ich kenne drei dieser Ordnungshüter ganz gut – in verschiedenen Teilen unserer Republik (Vorwende-Deutschland) – alle im Range eines Hauptkommissars. Zwei davon, also nahezu „70 %“, vertreten eine Meinung, die alles andere als gemässigt ist!