Der Fall : Inna Zhvanetskaya
Erstellt von Redaktion am Montag 23. Januar 2023
Die verschwundene alte Dame
Impfverweigerer in Dublin
Von Minh Schredl
Die 85-jährige Komponistin Inna Zhvanetskaya, eine ukrainische Jüdin, sollte gegen ihren Willen in eine Psychiatrie eingewiesen und geimpft werden. Seitdem „Querdenken“-nahe Medien den Fall aufgegriffen haben, ist die schwerkranke Frau verschwunden – und „Freiheitsaktivisten“ freuen sich.
Am vergangenen Montag berichtete mit „Fox News“ der meistgesehene Nachrichtenkanal der USA über einen Fall aus Stuttgart: „German court tries to force COVID vaccine on Holocaust survivor (Deutsches Gericht versucht Holocaust-Überlebender Covid-Impfstoff aufzuzwingen)“. Auch die „Jerusalem Post“, eine konservative Tageszeitung aus Israel, empört sich unter beinahe identischem Titel. Ein Kommentator hat unter den Text „Impfung macht frei“, geschrieben. Was um Himmels Willen ist passiert?
Die Jüdin Inna Zhvanetskaya, 1937 im ukrainischen Winnyzja geboren, wohnt im Stadtteil Stuttgart-Feuerbach und ist gesundheitsbedingt auf Pflege angewiesen. Ihre Betreuerin stellte beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt einen Antrag, die 85-Jährige in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. Dabei sollte sie – auch gegen ihren Willen – gegen Covid-19 geimpft werden. Zhvanetskaya wurde im Zuge des Verfahrens von einem Facharzt für Neurologie begutachtet, der ihr Demenz, eine organisch wahnhafte Störung, ein narzisstisches Größenselbstbild und Logorrhoe (krankhafte Geschwätzigkeit) attestierte. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2022 genehmigte das Amtsgericht den Antrag auf Unterbringung – und die Einwilligung der Betreuerin in die „ärztliche Zwangsmaßnahme“, nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit zwei Impfungen zur Grundimmunisierung gegen Covid 19 durchzuführen.
Zuerst berichtete das in Österreich ansässige Portal „Report24“ über den Fall. Autor Willi Huber macht klar, wie sich die Berichterstattung dort von den „Mainstream-Medien“ unterscheidet – in der eigenen Wahrnehmung zumindest: „Auf der einen Seite steht uneigennützige Menschenliebe, auf der anderen Niedertracht, Korruption und Gier.“ Am 10. Januar war hier zu lesen: „Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung.“ Im Text dazu ist ein Video mit Zhvanetskaya zu sehen, das die Komponistin mutmaßlich in ihrer Wohnung zeigt: Eine Frau mit langem weißem Haar, die vor einer Bücherwand sitzt. Sie berichtet unter anderem, dass sie ohne ihre Musik sterben würde. „Als Jüdin zählt sie zu den Überlebenden des Holocaust“, schreibt „Report24“. „Bis zu ihrem achten Lebensjahr mussten sie und ihre Familie davor zittern, ob sie abgeholt, deportiert und möglicherweise ermordet werden.“ Gegen Ende des Artikels heißt es: „Die Berufsbetreuerin hat Frau Zhvanetskaya mitgeteilt, so unser Wissensstand, dass sie morgen, am 11. Jänner 2023 abgeholt und vermutlich auch zwangsgeimpft werden soll.“
Das Who-is-Who der „Querdenker“schaltet sich ein
Die Geschichte verbreitete sich wie ein Lauffeuer. In Telegram-Kanälen empören sich bekannte Figuren der „Querdenken“-Szene: Etwa der Schwindelarzt Bodo Schiffmann, der inzwischen ein Hotel in Tansania betreibt. Oder die Anwältin Beate Bahner, die kürzlich eine Ärztin vor Gericht verteidigte, die in 4247 Fällen falsche Maskenatteste ausgestellt haben soll und sich neben einer Haftstrafe auch ein Berufsverbot einfing. Der Stuttgarter Arzt und Ex-AfDler Heinrich Fiechtner verbreitete, hier solle eine Holocaust-Überlebende weggeschleppt werden, um „dann potenziell tödliche Substanzen in sie hineinzuspritzen“.
Fiechtner teilte mit seinen über 20.000 Followern auch den ungeschwärzten Gerichtsbeschluss. Darin steht nicht nur Zhvanetskayas Wohnanschrift, sondern auch die ihrer Betreuerin. Genau wie die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Bad-Cannstatt wird sie seit der Veröffentlichung belästigt und bedroht. Martin Sichert, der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, sagt, er habe gegen die beiden Anzeige erstattet, denn: „Niemand sollte gegen seinen Willen zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment – egal welcher Art, auch nicht der Corona-Gentherapie – gezwungen werden.“
Alexander Wallasch, der früher regelmäßig Texte für taz, „Süddeutsche“ und die „Zeit“ verfasste, später bei „Tichys Einblick“ kolumnierte und heute auf seinem Blog „noch unzensierter, schärfer, freier“ schreibt, führte ein ausführliches Gespräch mit dem Anwalt Holger Fischer. Dieser sagt, dass Zhvanetskaya ihn als anwaltlichen Bevollmächtigten beauftragt hat: „Man kann das sogar als dementer Mensch. Man kann sogar, wenn man vergessen hat, dass man schon einen Anwalt hat, noch einen Anwalt beauftragen und noch einen.“ Einen Teilerfolg hatte Fischer mit einem Eilantrag beim Stuttgarter Landgericht, der die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses aus Cannstatt insgesamt, also inklusive der Unterbringung in einer Psychiatrie, aussetzen sollte.
Dieser Fall erinnert an Gustl Mollath aus Nürnberg über welchen wir ausfühlich berichteten:
Mollath, ein Fall aus Bayern
Mollaths Sieg in Karlsruhe
Demo für Gustl Mollath
Gustl Mollath ist in Freiheit
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Als sie abgeholt werden sollte, war die Wohnung leer
Ausgesetzt wurde allerdings nur die Impfung. Ob die „ärztliche Zwangsmaßnahme“ einer Corona-Impfung im vorliegenden Fall nun legitim wäre oder nicht, ist dadurch nicht geklärt. Es heißt erst einmal nur, dass das Landgericht den Erfolg der Beschwerde nicht für ausgeschlossen hält. Die Einweisung der Frau in eine geschlossene Unterbringung wurde hingegen nicht ausgesetzt und eigentlich hätte die 85-Jährige am 11. Januar unter Begleitung der Polizei zuhause abgeholt werden sollen.
Im Beschluss des Amtsgerichts Bad-Cannstatt heißt es dazu: Die „Zuführung zur Unterbringung“ dürfe „erforderlichenfalls [mit] Gewalt“ erfolgen, und die „Wohnung der Betroffenen“ dürfe „auch ohne ihre Einwilligung […] gewaltsam geöffnet, betreten und durchsucht werden“. In der Begründung führt das Gericht aus: „Die Betroffene muss geschlossen untergebracht werden, weil sie massiv verwahrlosen würde und ihre dringend notwendige ärztliche Versorgung, auch der organischen Erkrankungen sowie eine regelmäßige Tabletteneinnahme nicht gewährleistet ist.“ Durch ihre geistige Behinderung fehle ihr „jegliche Alltagskompetenz“, sie bedürfe „ärztlicher Behandlung, die derzeit ohne geschlossene Unterbringung nicht geschehen kann“. Die Betroffene besuche, „da sie krankheitsbedingt den Überblick verloren hat, verschiedene Ärzte, die ihr sich teils widersprechende Medikamente verschreiben.“ Neben Adipositas leide Zhvanetskaya an heftigen Ödemen, die dringend behandelt werden müssten.
Doch als sie abgeholt werden sollte, war die Wohnung leer. Auf dem Portal „Reitschuster“ ist am gleichen Tag zu lesen: „Die Dame konnte an einem geheimen Ort in Sicherheit gebracht werden“, denn „offenbar sind die Freiheits-Aktivisten der Polizei zuvorgekommen“. Allerdings dürfe „schon jetzt als sicher gelten, dass die Staatsgewalt bei der Suche nach Zhvanetskaya – anders als in anderen Fällen – weder Kosten noch Mühen scheuen wird.“
Die Polizei sucht aber gar nicht
Quelle : KONTEXT-Wochenzeitung >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — A protest against COVID-19 vaccines in Dublin, Ireland, in November 2021.