Der Bazillus Linkus
Erstellt von Redaktion am Dienstag 1. Februar 2011
sitzt auch im Landtag des Saarland
Haben wir nicht alle irgendwann einmal den folgenden Spruch gelernt: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“? Lesen wir doch auf SR Online: Ich zitiere: „Auch die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Birgit Huonker, sprach von „unzulässiger Verschleppung des Wahlprüfungsverfahrens“. „Saarländerinnen und Saarländer, die eine Wahl anfechten, haben einen Anspruch darauf, dass über ihre Anfechtungen zeitnah entschieden wird“, so Huonker.“
Welch große Worte!
Weiß Sie denn als rechtspolitische Sprecherin nicht was innerhalb Ihrer eigenen Partei Termin mäßig alles abläuft und so wie man es in der Presse regelmäßig nachlesen kann, alles verschleppt wird? Scheinbar des guten Glaubens frönen dass sich eines Tages alles in Luft auflösen wird?
Sind die Anfechterinnen und Anfechter innerparteilicher Wahlen keine Saarländer? Stehen diesen nicht die gleichen Rechte zu, welche Sie gegenüber den anderen Parteien für sich gelten machen?
Als rechtspolitische Sprecherin frage ich Sie, wie Sie es denn mit den Rechten innerhalb der eigenen Partei halten? Werde ich auf meine Frage wohl je eine Antwort erhalten, oder wird diese aus Gründen einer parteilichen Unfehlbarkeit unter den berühmten Teppich gekehrt? Könnte es vielleicht auch an der fanatischen eigenen Sichtweise liegen?
Alles Fragen auf die das Kader der Partei keine Antworten gibt und die sehr wahrscheinlich erst in Zivilverfahren geklärt werden.
Hier der Bericht:
Der saarländische Landtag wurde vom Verfassungsgerichtshof getadelt.
Verfassungsgericht rügt Saar-Landtag. Vor rund 16 Monaten hatte ein Bürger die Landtagswahl 2009 angefochten. Eine Entscheidung darüber gibt es bis heute nicht.
Nun hat sich der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet und sieht den Wähler in seinen Grundrechten verletzt.
Es geht um nicht weniger als um die Demokratie und die Frage, ob die gewählten Volksvertreter zu Recht im Parlament sitzen: Rund 16 Monate ist es her, dass ein Bürger die Landtagswahl 2009 im Saarland angefochten hatte. Der Landtag hat bis heute noch nicht in dieser Sache entschieden.
Am Montag gab nun der saarländische Verfassungsgerichtshof der Verfassungsbeschwerde des Wählers Recht. „Der Beschwerdeführer ist dadurch in seinem Grundrecht verletzt, dass der Landtag des Saarlandes über seine Wahlanfechtung nicht in angemessener Zeit entschieden hat“, urteilte der Präsident des Verfassungsgerichts, Roland Rixecker. Wahlanfechtungen seien „zügig zu betreiben“, betonte der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil. Wenn das Wahlprüfverfahren seiner Funktion gerecht werden solle, müsse es „unverzüglich“ und einer dem Wesen von Wahlen angepassten, „kurz bemessenen Frist“ durchgeführt werden. Dem sei der Landtag „nicht gerecht geworden“.
Quelle: SR Online >>>>> weiterlesen
Grafik: SR Online
Saarbrücker – Zeitung: Verfassungsgericht rügt Landtag
Saarbrücker – Zeitung: Brisantes Urteil bringt Landtag in die Klemme
Saarbrücker – Zeitung: Das Parlament blamiert sich
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Grafikquelle Oben — Red. DL/Saar – privat /Aufnahme vom Fernseher – licensed under C C Attribution-ShareAlike 3.0 Unported License.
Mittwoch 2. Februar 2011 um 12:40
MdL Huonker kommt allem Anschein nicht auf den Gedanken dass sie sich mit diesem Artikel lächerlich macht.
Jeder Aussenstehende, vor allem die Insider, lacht sich doch einen Ast wenn er das liest.
Mittwoch 2. Februar 2011 um 13:57
MdB Hunko ist ein Mensch mit männlichen Merkmalen.
Mittwoch 2. Februar 2011 um 14:55
wenn sich MdL Huonker schon so weit aus dem Fenster lehnt, sollte sie sich mal ihre eigene Kandidatur vor Augen führen:
Wahlgang 3 – Nominierungswahlen zum Landtag, Bereich Saarbrücken:
Stimmergebnis für Birgit Huonker:
78 Nein-Stimmen
26 Enhaltungen
und nur 100 JA-Stimmen
War der Listenplatz für Huonker rechtens???
Sonntag 6. Februar 2011 um 12:13
pikant, pikant für Frau MdL !!!
Große Töne spucken, darin sind PolitikerINNEN geübt, um hinterher sagen zu können: Was interessiert mich mein dumm-Geschwätz von gestern
Die LINKE gaukelt ihren WählerINNEN etwas vor.
http://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/frames/index.html