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RENTENANGST

Der Antisoziale Patriotismus:

Erstellt von Redaktion am Montag 16. September 2019

Die Rentenpläne der AfD

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Von Christoph Butterwegge

Vor den anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im September beziehungsweise Oktober inszeniert sich die ostdeutsche AfD als Fürsprecherin der Benachteiligten – und all jener, die sich benachteiligt fühlen. Allerdings zeigt sich die vermeintliche „Kümmererpartei“ gerade hinsichtlich ihres Rentenkonzepts nicht nur zutiefst gespalten, sondern auch hochgradig unsozial. Dort, wo vielen Menschen aufgrund längerer Arbeitslosigkeit und/oder schlecht bezahlter (Leih-)Arbeit künftig Altersarmut droht, plädiert der völkisch-nationalistische und in weiten Teilen rechtsextreme Parteiflügel um Björn Höcke, dem Landes- und Fraktionsvorsitzenden der thüringischen AfD, für einen „solidarischen Patriotismus“, der all jenen zugutekommen soll, die eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dagegen setzt der national- bzw. wirtschaftsliberale Flügel um Bundessprecher Jörg Meuthen und die Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel weniger auf staatliche Interventionen als auf den (Finanz-)Markt, das Prinzip Eigenverantwortung und individuelle Selbstvorsorge.

Obwohl die Richtungsgruppierungen innerhalb der AfD in vielen Politikbereichen konträre Positionen vertreten, gelang es ihnen bisher fast immer, zugunsten einer möglichst breiten Akzeptanz in der Wählerschaft für alle Strömungen tragbare Kompromisse zu schließen. Dabei bildet die „Massenmigration“ von Flüchtlingen das Schlüsselthema, mit dem die Partei alle übrigen Themenkomplexe zu verbinden und die konträren Lager zu einen versucht.[1] Dies gilt auch für das Problem der Altersarmut, obwohl es mit der Fluchtthematik nichts zu tun hat: Erstens erhalten Flüchtlinge (noch) keine Rente. Und zweitens hat der Bundestag bereits lange vor dem „Sommer der Migration“ im Jahr 2015 beschlossen, dass das Sicherungsniveau der Renten von damals 53 auf bis zu 43 Prozent vor Steuern im Jahr 2030 sinken kann, ohne dass der Staat eingreift.

Auch sechseinhalb Jahre nach ihrer Gründung hat die AfD immer noch kein Rentenkonzept verabschiedet. Die Vielzahl unausgegorener Papiere der verschiedenen Parteigruppierungen sollte eigentlich im September dieses Jahres auf einem Sonderparteitag zur Sozialpolitik in einen Beschluss münden. Doch da die AfD in der Rentenpolitik nach wie vor heillos zerstritten ist, verschob ihr Bundesvorstand den Parteitag kurzerhand auf das kommende Jahr. Bis dahin kann jede Strömung ihr eigenes Konzept als mehrheitsfähig präsentieren – und damit auf Wählerfang gehen.

Eigentum als Alterssicherung

Die Werbetrommel wird bereits seit längerem kräftig gerührt. Im Mai 2018 stellte Uwe Witt, nordrhein-westfälischer AfD-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der „Alternativen Vereinigung der Arbeitnehmer“ (AVA) dieser Partei, zusammen mit dem Oberurseler Stadtverordneten Peter Lutz ein Diskussionspapier mit dem Titel „Alterssicherungskonzept für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands“ vor. Ausgehend von der These, dass die Rentenversicherungsbeiträge zu hoch, die Renten zu niedrig und die Zukunftsaussichten katastrophal seien, nahmen sie das jahrzehntelange Hinausschieben „notwendiger Anpassungsmaßnahmen“ ins Visier.[2] Gemeint waren damit offenbar Rentenkürzungen, denn Witt und Lutz lehnen Beitragserhöhungen ebenso ab wie höhere Steuerzuschüsse. Was sie als „Flexibilisierung durch Lebensarbeitszeit“ bezeichnen, läuft auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und eine Anhebung des durchschnittlichen Renteneintrittsalters hinaus: „Wir müssen uns […] in Zukunft von einem fixen Renteneintrittsalter entfernen und allein die geleistete ‚Lebensarbeitszeit‘ zum Maßstab des Renteneintritts nehmen. Wer mit 15 Jahren anfängt zu arbeiten und Rentenbeiträge zu zahlen, sollte auch mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Wer sich hingegen mit seiner Ausbildung viel Zeit lässt, muss dann auch die Konsequenz ziehen und erst später in die Rente eintreten.“[3] Abgesehen davon, dass schon heute kaum noch jemand die 45 Beitragsjahre des „Standardrentners“ erreicht, hieße dies, dass für Akademiker*innen mit entsprechend langen Ausbildungszeiten die Rente mit 70 oder 75 Jahren zur Regel würde.

Neben einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit soll die Einnahmebasis der Rentenversicherung um Beamte und Selbstständige erweitert und das „Lohnabstandsgebot“[4] beachtet werden. Darüber hinaus fordern Witt und Lutz einen „On Top Zuschuss“ zur Rentenbeitragszahlung der Niedriglohnempfänger*innen von bis zu 40 Prozent.[5] Weiter setzt die AVA auf ein Drei-Säulen-Modell – bestehend aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge –, bei dem sich die Unterstützung der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge „an Effizienzkriterien zu orientieren“ habe: „Insbesondere in der dritten Säule, der privaten Vorsorge, wollen wir neue Wege gehen. Denn wir fordern hier eine deutlich höhere staatliche Förderung bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für jeden Erwerbstätigen wie auch die staatliche Unterstützung bei der Bildung von Unternehmenseigentum in Arbeitnehmerhand.“[6] Staatlich subventioniertes Eigentum soll also an die Stelle von Sozialleistungen treten – ohne ihn zu nennen, greift die AVA dabei die Idee des „Volkskapitalismus“ von Ludwig Erhard auf, während ansonsten wenig originelle Ideen entwickelt wurden.

Völkische Sonderregelungen

Ebenfalls bereits im Mai des letzten Jahres veröffentlichte Markus Frohnmaier ein „Impulspapier“ zu Rentenpolitik. Er ist langjähriger Bundesvorsitzender der Jungen Alternative, verfügt über gute Kontakte in die rechtsextreme Szene und ist heute AfD-Bundestagsabgeordneter. Frohnmaier spricht sich für einen „Volkskapitalismus“ im Sinne einer „Volksrente“ nach Schweizer Vorbild aus. Das bisherige Umlageverfahren soll zwar nicht abgeschafft, sein Schwerpunkt aber zu einem „kapitalgedeckten“ – in Wirklichkeit: zu einem finanzmarktabhängigen – Rentensystem verschoben werden.

Die geplante „Volksrente“ verfügt über drei Bestandteile: erstens eine „Grundrente“ für „alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit weltweit“, die sie durch Pflichtbeiträge finanzieren, sofern ihr Jahreseinkommen mindestens 15 000 Euro beträgt; zweitens eine „Lebensrente“ als „kapitalgedeckte private Teilzwangsversicherung“, welche die Lebensleistung widerspiegeln und im Idealfall den Löwenanteil der Ausgaben eines Ruheständlers decken soll; drittens eine „rein private und freiwillige Zusatzrente“, durch die sich der Lebensstandard im Alter dem Lebensstandard im Arbeitsleben noch stärker angleichen soll.[7]

Beiträge zur Grundrente wären an die Höhe des Einkommens, aber auch an die Zahl der Kinder gekoppelt (pro Kind würden sie halbiert).[8] Nichtdeutsche hätten jedoch stets den vollen Grundrentenbeitrag zu entrichten und erhielten auf ihr „Lebensrentenkonto“ im Unterschied zu deutschen Staatsbürger*innen auch keinen staatlichen Zuschuss.

File:2017-04-23 AfD Bundesparteitag in Köln -68.jpg

Zwei Ärsche ohne Kopf – ergeben keinen Zopf

Ganz im Sinne einer völkischen Ideologie werden Deutsche privilegiert und wird die traditionelle Familie hochgehalten: „Eine deutlich bessere Absicherung im Alter als jedes Rentensystem [sind] nach wie vor die eigenen Kinder“, so Frohnmaier; mit ihnen könne „auf eine höhere Lebensrente im Zweifel einfacher verzichtet werden“.[9] Frohnmaier gehört folglich zu den Verächtern, nicht zu den Verteidigern des modernen Sozialstaates, glaubt er doch, man könne die Altersvorsorge im 21. Jahrhundert wie in einer altertümlichen Gesellschaft organisieren, in der Kinder den Reichtum ihrer Eltern darstellten und diese im Alter mit „durchfütterten“. Statt jedoch die Konsequenz aus seiner absurden Vorstellung zu ziehen und den Eltern mehrerer Kinder, die sie im Alter versorgen könnten, eine staatliche Rente vorzuenthalten, macht Frohnmaier das Gegenteil und möchte sie gegenüber Kinderlosen privilegieren.

Nichtdeutsche dürfen derzeit nicht gegenüber Deutschen diskriminiert werden, denn das Sozialversicherungssystem finanziert sich durch verfassungsrechtlich nach Art. 14 Abs. 1 GG als Eigentum geschützte Beiträge von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern. Wer also gewisse Rentenbestandteile deutschen Ruheständler*innen vorbehalten will, verstößt gegen die Verfassung – weshalb Frohnmaier auch eine Grundgesetzänderung anstrebt. Zugleich will die AfD, wie in ihrem Bundestagswahlprogramm angekündigt, zum Blutrecht zurückkehren und sowohl Mehrfachstaatsangehörigkeiten als auch Einbürgerungen nach dem seit knapp zwanzig Jahren geltenden Territorialprinzip wieder abschaffen.[10] Hier lebende Nichtdeutsche hätten dann keine Möglichkeit mehr, die deutsche Staatsbürgerschaft und damit volle Rechte als Rentenbezieher*innen zu erhalten.

»Staatsbürgerrente« für deutsche Geringverdiener

Quelle           :         Blätter         >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben     —         MAISCHBERGER am 24. Januar 2018 in Köln. Produziert vom WDR. Thema der Sendung: Ganz unten: Wie schnell wird man obdachlos? Foto: Christoph Butterwegge (Armutsforscher)

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