Erst einmal ausgewulfft
Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 28. Februar 2014
Den hätten wir uns sparen können
Aber am Ende ist man bekanntlich immer schlauer. So wurden am Donnerstag vor dem Landgericht Hannover vielleicht sogar die Seiten getauscht da sich alle gegen Wulff gerichteten Vorwürfe als null und nichtig erwiesen. Er verließ den Ort als unbescholtener Bürger nachdem der Richter Frank Rosenow folgendes Urteil verkündet hatte:
„Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Er ist für die erlittenen Durchsuchungen zu entschädigen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.“
Erst mal ausgewulfft
Christian Wulff hat, was er wollte. Er verlässt das Landgericht Hannover an diesem Donnerstag als unbescholtener Bürger. Der Exbundespräsident ist vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Für die „erlittenen Durchsuchungen“, wie es der Vorsitzende Richter Frank Rosenow formuliert, stehe Wulff zudem eine Entschädigung zu.
Äußerlich ungerührt lauscht Wulff in Saal 127 des Landgerichts dem Urteil. Über drei Monate saß er hier auf der Anklagebank, im ersten Prozess gegen ein bundesdeutsches Staatsoberhaupt überhaupt. Erst als Richter Rosenow die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft noch einmal zusammenfasst, regt sich Wulff: Er schmunzelt, schüttelt immer wieder den Kopf.
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Freitag 28. Februar 2014 um 12:09
Wie auch immer: er hat sich ungeschickt verhalten, mehr nicht. In der FAS-Ausgabe nach dem BLÖDartikel im Dez.11 war auf Seite 2 “ ein Bild des Hauses versehen mit der Überschrift. EIN HÄUSCHEN MIT GARTEN! Sonst nichts auf der ganzen Seite. Das war für mich das Zeichen, dass ihn die bürgerliche Presse zum Abschuss frei gegeben hatte. Die BLÖD war nur der Büchsenspanner, Mittäter. Es bleibt die Frage: Warum zum Teufel?