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RENTENANGST

Demokratie an der Saar

Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 19. November 2010

Deutscher Bundestag zum Mandantenschutz

File:DBP 1981 1107 Grundgedanken der Demokratie.jpg

Heute erhielten wir eine Mail des Gilbert Kallenborn mit der Bitte um Verbreitung in der Öffentlichkeit. Diesem Wunsch kommen wir hiermit gerne nach. IE

—–Ursprüngliche Mitteilung—– Von: Martin J. Schmitt<m.j.schmitt@rechtsanwaltschmitt.de>  An: Kallenborn Gilbert<KallenbornG@aol.com>  Verschickt: Do., 18. Nov. 2010, 16:52 Thema: Paßt doch – so sind sie halt …

Am vergangenen Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag einstimmig, bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, durch eine Änderung des § 160a StPO den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt vor Überwachungsmaßnahmen gestärkt.
Der DAV hat dies auch in einer Pressemitteilung außerordentlich begrüßt.

Damit ist eine Forderung des DAV umgesetzt, der die unnatürliche Aufspaltung der Anwaltschaft in Strafverteidiger auf der einen und übrige Anwältinnen und Anwälte auf der anderen Seite immer vehement abgelehnt hat. Der Bundesgesetzgeber bleibt weiterhin gefordert, entsprechend die Regelung im BKA-Gesetz ebenso zu ändern, wie es die Landesgesetzgeber im Polizei- und Ordnungsrecht tun müssen.

Liebe Genossinnen, Genossen.

Die Satzungsänderungen vom 14.11.2010 werden einer gerichtlich, verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Die freie Anwaltswahl entspringt der Menschenwürde aus Art.1 GG, dem -unantastbaren – Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs.1 GG

und zudem wären da noch, ihr angeblich internationalen Sozialisten !!!

–die Buchstaben der EMRK–  der europäischen Menschenrechtskonvention.

Oskar zitiert oft und zu Recht unsere französischen Gensossen ( so z.B: beim politischen Streik, zu Recht sollen wir,  wie diese,  viel schärfer handeln! ) aber dann muss Oskar (da sehe ich Hoffnung, bei Linsler nicht …mehr!),  -immer noch mein politisches Leitbild des größten Sozialisten nach Willy Brandt in Deutschland!– auch einmal einsehen daß der Schutz der Partei vor Eindringen des „Klassenfeindes“  legitim ist.  Aber nicht das analoge Niedermachen von Kritikern.  Ohne Kritik gibt es keine Demokratie.
Kein europäisches Nachbarland schreibt einem Parteimitglied vor, in der Vehemenz wie jetzt die Linke Saar, welchen

a.) Rechtsanwalt er nehmen soll oder nicht
b.)wer denn ein „vertrauenswürdiger Beistand “ sei.

Morgen am 20.11.2010 verhandele ich auf Einladung der Bundesschiedskiommission die Linke in Berlin. Gar keine eigene Sache. Ich verhandele mündlich für Genossen, die sich um ihre Meinungsfreiheit von der Partei und der LSK der Partei  -Landesschiedskommission Linke Saar- betrogen sehen.

Nach meiner Information tritt dort am 20.11.2010 ebenfalls der nun schon satanisierte RA Warken  auf, für einen anderen OV und eine andere Sache. Vielleicht sehe ich mir das life an. Von der Sowjetunion lernen, heisst siegen lernen – hiess es in der DDR.

Frage: Wenn Berlin RA  Warken zulässt – wie wollt ihr weiter verantworten, als einziger Landesverband der Linken in ganz Deutschland, daß ihr die freie Rechtsanwaltswahl VERFASSUNGSWIDRIG beseitigt habt?

Ich denke ich gewinne am 20.11.2010 in Berlin.  Nicht für mich.  Nicht für meine Genossen, die mich beauftragten. Wenn, dann…für ALLE.

Die Entscheide der Bundesschiedskommission sollen uns mehr binden, als alle Abnicker, Postenjäger oder finananziell Abhängige dieser Partei.

Sicherlich ist der „demokratisch verheerende Endscheid“ des  Landesaprteitages v. 14.11.2010 ein MEHRHEITSENTSCHEID.
Also Ende des Widerstandes? Nein. Im Gegenteil.

In ständiger Rechtsprechung seit 5 Dekaden -plus- entscheidet das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) in Karlsruhe ZUGUNSTEN VON MINDERHEITEN!
(siehe beide Kruzifix. Urteile aus 1972, und 1995 ) gegen das Diktat der numerischen  Mehrheit. Verfassungsrechte lassen sich nicht wegstimmen.

Solltet ihr eigentlich wissen -seit dem MdB-Lutze Akte gegen mich am 26.3.2010 in Kerlingen  (LG Saarbrücken dazu :
Rechtswiedriges Handeln von Thomas Lutze Aktenzeichen :  5 T 156 /10 v. 20.4.2010  5. Zivilkammer Ri Legleitner )

Deswegen werde ich den Anti-Anwalt, plus Anti-Beistand Mehrheitsbeschluss des 14.11.2010 aufheben. Notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte ich vor den anderen staatl. Gerichten scheitern.

In Karlsuhe wird das letzte Wort gesprochen, nicht in Neunkirchen und nicht auf dem  Oberlimberg.  Und in Downtown Wallerfangen, wo ich wohne, auch nicht.

Aber es muss und soll eine Klarheit geben, weitab vom offenen Kartenheben – die Abstimmung hätte GEHEIM erfolgen müssen.

Ohne Adlerblicke von Oskar Lafontaine, Rolf Linsler und Heinz Bierbaum „von oben“.

Gilbert Kallenborn  GV Wallerfangen die Linke  am 19.11.2010

Ex-Beschwerdebeauftragter des GV

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2 Kommentare zu “Demokratie an der Saar”

  1. Mona sagt:

    @Gilbert,
    Dir viiiiiiel Glück.
    Laß weiter von Dir hören/lesen.

  2. Dieter Carstensen sagt:

    Die West Linke ist einfach nicht mehr ernst zu nehmen!

    Die meinen, sie könnten ihre eigenen Gesetze machen. Gut dass Gilbert Kallenborn gegen den Irrsinn angeht.

    Wenn Die Linke Saar es anders nicht begreift, muss sie eben von den Gerichten in die Schranken verwiesen werden.

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