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RENTENANGST

Das wachende Auge

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 26. Juni 2019

Denn sie wissen, was du tust

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Von Andreas Förster

Überwachung Zug um Zug werden Bürgerrechte abgebaut. Wird das Land dadurch sicherer?

Am Ende der dreitägigen Innenministerkonferenz schwärmte Horst Seehofer (CSU) jüngst davon, dass das Einvernehmen unter den Ministerkollegen „geradezu sensationell“ gewesen sei. Tatsächlich beweisen die Innenpolitiker der Regierungsparteien in Bund und Ländern seit Jahren ihre Einigkeit, wenn es um immer neue Sicherheitsgesetze geht, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt und die Überwachung der Bevölkerung verstärkt werden sollen. Das zeigt die auf dieser Seite zusammengestellte Übersicht einiger wichtiger Sicherheitsgesetze und Grundrechtseingriffe der vergangenen vier Jahre. Zuletzt hatten die in mehreren Bundesländern verschärften Polizeigesetze, Befugniserweiterungen für die Geheimdienste und geplante Angriffe auf bislang weitgehend geschützte Kommunikationswege und Berufszweige für Schlagzeilen gesorgt. So wurden etwa Pläne bekannt, die Online-Durchsuchung künftig auch gegen Journalisten einzusetzen (der Freitag 23/2019) sowie den Zugriff auf Daten von in immer mehr Haushalten verbreiteten digitalen Sprachassistenten wie Amazon Echo („Alexa“) zu ermöglichen. Beide Überlegungen haben die Innenminister zwar vergangene Woche vorerst zurückgestellt, ganz vom Tisch aber sind diese Vorhaben nicht.

Das klingt wie eine höhnische Antwort auf die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Bei der Vorstellung seines neuen Tätigkeitsberichtes Anfang Mai hatte der Sozialdemokrat in ungewöhnlich deutlicher Form die ungebremste Datensammelwut deutscher Sicherheitsbehörden kritisiert. Von einem „atemlosen Wettbewerb um immer neue Sicherheitsgesetze, immer neue Befugnisse, immer höhere Strafen“ sprach der 51-Jährige und warnte vor gesetzgeberischem Aktionismus. „Wir brauchen dringend eine Sicherheitsgesetz-Pause in Deutschland, während der sich auf die Behebung bestehender Defizite konzentriert wird“, forderte Kelber.

Der Ruf nach einem Moratorium ist durchaus berechtigt. Eine solche Atempause in der Gesetzgebung sollte jedoch vor allem dazu genutzt werden, die Effektivität der bereits gültigen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen. Denn bislang ist der Staat noch den Nachweis schuldig geblieben, dass die ungebremste Datensammelwut seiner Behörden und die von ihm geduldete Existenz kontrollfreier Räume im Bereich der Nachrichtendienste tatsächlich dazu beigetragen haben, das Land sicherer zu machen.

Chronik der Überwachung

Am 16. Oktober 2015 wurde die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Demnach sollten die Metadaten von Telefonaten und Textnachrichten zehn, die Standortdaten von Handys vier Wochen lang gespeichert werden. Bevor das entsprechende Gesetz im Juli 2017 in Kraft treten sollte, setzte es die Bundesnetzagentur aufgrund europarechtlicher Bedenken aus. Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung, die von den Sicherheitsbehörden immer wieder angemahnt wird, ist vor 2020 nicht zu erwarten.

Am 17. November 2015 erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr Kompetenzen, Geld und Personal. Offiziell wurde das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ als Konsequenz aus dem NSU-Skandal bewertet, obwohl das BfV durch eigenes Fehlverhalten die Mordserie der rechten Terrorzelle begünstigt hatte. Der Informationsaustausch sollte verbessert und gemeinsame Datenbanken von Bundes- und Landesämtern umfangreicher gefüllt werden – ohne dass eine effektivere und unabhängige Kontrolle der erhobenen Daten geregelt ist.

Quelle       :        Freitag           >>>>>        weiterlesen

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Grafikquelle    :

 Schild „Gott sieht alles, unser Nachbar sieht mehr “

Author Huhu Uet

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