DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Das Sozialticket Herne

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 14. September 2011

Sozialticket in Herne sollte 15 Euro kosten

Datei:Linie 833-1 (Rheinbahn).jpg

In Herne wird zur Zeit sehr intensiv über ein soziales Ticket des VRR debattiert.  Dieses Ticket soll nach Auffassung der Stadtverwaltung für einen Preis von 29,90 € verkauft werden. Rainer Kielholz hält dagegen einen Preis von 15 € für angemessen und begründet dieses durch folgende Überlegungen in Form einer Kostenkalkulation.

Zwei selbständige Taxifahrer stehen kurz vor Feierabend an den vorderen Stellen am Hauptbahnhof.

Der Zufall will es, dass bei einer Kostenkalkulation nach Vollkosten beide den gleichen Kalkulationsansatz haben. Benzinkosten, Abschreibungen, Reparaturen, Steuern, Versicherung,  Miete, Verwaltungskosten.

Dividiert man die Gesamtkosten (angenommen 34.500 €) durch die geplante Jahres-km-Leistung (hier 50.000 km), kommt man auf einen kalkulierten km-Preis von angenommen 0,69 €/km. Nach Herner Ortsrecht sind ihm vom Taxameter 1,50 €/km und ein Einschlag von 2,50 € innerstädtisch erlaubt.

Im Ganzen heißt das: Jeder Taxiunternehmer hat 25.000 km x 1,50 je km = 37.500 € zuzügl. x Grundbeträge an Umsatz.

Es kommt ein potenzieller Fahrgast aus dem Bahnhof und sagt dem ersten Taxifahrer, dass er nach Wuppertal müsse, hat aber nur noch 50 €. Dieser rechnet schnell nach: nach Herner Ortsrecht stehen ihm 77,50 € bei einer Wegstrecke nach Wuppertal zu, wenn er aber nach seiner Kalkulation geht, müsse er schon 100 km x 0,69 verlangen, sonst mache er einen Verlust. Er lehnt die Fahrt ab, was er ja darf.

Der zweite rechnet schnell nach und bedeutet dem Fahrgast: einzusteigen, ich fahre Sie nach Wuppertal. Er hat so schnell gerechnet, dass ihm nach dieser Fahrt schnell mal 30 € positiver Erfolg beschieden wurde.

Ja richtig. Dadurch, dass er diese Fahrt annahm, spricht die Deckungsbeitragsrechnung von einer Abdeckung der fixen Kosten hier in Höhe von 30 €. Warum? Der Taxifahrer überlegt: ich fahre hin und zurück 100 km und habe dadurch 15 € Benzinkosten. Wenn ich noch ca. 5 € für Abschreibungen und Reparatur dazurechne, zahlt der Fahrgast mir über den Selbstkostenpreis von 20 € (variable, verbrauchsbedingte Kosten), noch 30 € zur Abdeckung der fixen Kosten oben drauf. Er hat zwar nach dem Vollkostenprinzip nicht 69 € hereingeholt, aber dennoch seinen möglichen Verlust oder auch negativen Erfolg reduziert.

Denn wäre er ebenso wie der erste nicht nach Wuppertal gefahren, was wäre denn passiert?

Die Verwaltungskosten, wie Steuern, Versicherungen und auch die Miete hätten keine Teilabdeckung erfahren. Das ist ein feststehender Selbstkostenaufwand welcher unabhängig von jeglicher Leistung Als Fixum anfällig ist.

Dadurch, dass ein zusätzlicher Fahrgast gefahren wurde, ist dieser Beitrag von 30 € zur Deckung der fixen Kosten und dadurch zur möglichen Reduzierung des Verlustes und Erhöhung des Gewinn entstanden.

Beim zweiten Taxifahrer ist also kein Verlust zu verzeichnen. Im Gegenteil.

Diese Art von Kalkulation ist auch beim ÖPNV in Verbindung mit dem Sozialticket anzusetzen.

Die Fixkosten aus der Kostenkalkulation bleiben. Es wird in kein zusätzliches Fahrzeug investiert, aufgrund der Daseinsfürsorge wird auch kein Fahrzeug veräußert. Es wird kein zusätzliches Personal zu rekrutieren sein. Es werden Plätze besetzt welche ansonsten leer blieben. Was marginal zu den sprungfixen Kosten gerechnet werden kann sind die Druckkosten für die Sozialtickets.

Wenn also, auch bei der HCR, mehr Fahrgäste mit Sozialticket für 15 € einsteigen, wird diese Größe den Verlust der HCR minimieren, da leere Plätze für 15 € besetzt werden und jeder besetzter Platz den Haushalt der Stadt Herne entlasten.

Einen Ticketpreis von 29,90 € wird für die meisten Anspruchsberechtigten nicht  aufgebracht werden können und diese werden es vorziehen ihre Wege mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen was dann nicht zu einer Reduzierung der Verluste beitragen würde.

Ein jeder der gegen die Einführung eines Sozialtickets für 15 € mit der Argumentation operiert wird, dass man das nicht könne, da es ein Zuschuss-Geschäft für die Kommunen sei,  handelt als Entscheidungsträger betriebswirtschaftlich unverantwortlich, von der sozialen Verantwortung ganz zu schweigen…..

Rainer Kielholz

IE

———————————————————————————————-

Grafikquelle   :   Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:

w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
Quelle Eigenes Werk
Urheber Saviour1981

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>