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Das Recht auf Stadt

Erstellt von Redaktion am Dienstag 30. August 2011

Foto:Wikipedia / Schanzenviertel/Susannenstraße

Von der großen Politik nahezu unbeobachtet schlossen sich in den letzten Jahren verschiedene Netzwerke zu einer Initiative unter den Namen „Recht auf Stadt“ zusammen.

Dabei ist „Das Recht auf Stadt“  kein Recht im bürgerlichen Sinne, das man vor einem Gericht einklagen könnte. Jeder hat ein Recht auf Stadt, unabhängig von seinem sozialen Status, seiner Nationalität oder von dem, was er im Portemonnaie hat. Es ist ein Recht, das sich jede/r nehmen kann, indem er oder sie für eine soziale Stadt kämpft.

Hier nur ein Beispiel um zu sehen, dass nicht alle den gleichen Zugang zu ihrer Stadt haben. Ein Blick ins Hamburger Schanzenviertel genügt. Wer dort in der Susannenstraße über den Gehweg – den so genannten „Bürgersteig“ – gehen will, der hat Probleme, da die ganzen Restaurants und Cafes zunehmend in den öffentlichen Raum expandieren und sich hier ungefragt ihr Recht auf Stadt nehmen. Hier darf nur sein, wer konsumiert und alle anderen haben bitteschön aus dem Weg  zu gehen. Auch die Möglichkeiten für einen freien Zugang zur Elbe sind heute rar geworden.

Allenfalls gibt es noch kleine Sichtfenster zwischen den Bürogebäuden und Eigentumswohnungen. Bei dem „Recht auf Stadt“ geht es darum, dass alle Menschen, die in einer Stadt leben, das Recht haben sollen zu entscheiden, wie das städtische Leben gestaltet werden soll. Derzeit werden diese Entscheidungen nur von einigen wenigen gefällt: von der Politik, den Stadtentwicklern, den Investoren und einer kleinen Klasse von Wohlhabenden. Sie haben das Recht auf die Städte. Die verglasten Blöcke in der Hafencity und entlang der Elbe sind ihre zementierten Visionen von Stadt und nicht diejenigen aller BewohnerInnen.
Dieses sind Auszüge von der Webseite des Netzwerkes „Recht auf Stadt“.

Hier ein interessanter Bericht welcher sich mit diesem Thema beschäftigt.

Das Recht auf die Stadt

Unter dem Stichwort „Right to the City“ – „Recht auf die Stadt“ – konstituieren sich weltweit neue städtische Protestbewegungen, die gegen die neoliberale Hegemonie eigene Ansprüche an den städtischen Entwicklungen einfordern. In New Orleans fordern die Mieter der Sozialwohnungssiedlungen die Rückkehr in ihre preiswerten Wohnungen, in Madrid protestieren Sexarbeiterinnen und Bewohner gegen die Verdrängung aus ihrem Stadtteil Nachbarschaft, in Istanbul wehrte sich eine Roma-Nachbarschaft gegen den Abriss einer ganzen Siedlung, in kleineren deutschen Städten wie Wuppertal mobilisieren breite Bündnisse gegen das kommunale Spardiktat, und in Hamburg besetzten Künstler die letzten historischen Gebäude im Gängeviertel, um die Neubaupläne eines Investors zu verhindern. Doch so vielfältig die einzelnen Aktivitäten und Forderungen sind, es gab kaum einen städtischen Protest, der nicht auf die Parole „Recht auf die Stadt“ zurückgegriffen hätte.

Wie aber ist diese Attraktivität des „Rechts auf die Stadt“ zu erklären, und welche Potentiale birgt der Ansatz für städtische soziale Bewegungen?

Inhaltlich geht die Forderung auf den französischen Soziologen Henri Lefebvre zurück, der schon in den 1960er Jahren das „Recht auf die Stadt“ als ein „Recht auf Nichtausschluss“ von den Qualitäten und Leistungen der urbanisierten Gesellschaft konzipierte. In seinem programmatischen Text „Le droit à la ville“ von 1968 beschreibt Lefebvre die kapitalistische Stadt, insbesondere ihre sozioökonomische Segregation und die damit einhergehenden Entfremdungserscheinungen wie die „Tragik der banlieusards“, die in weit vom Zentrum entfernte „Wohnghettos“ vertrieben wurden. Vor diesem Hintergrund fordert er ein „Recht auf die Stadt“ als kollektive Wiederaneignung des städtischen Raums durch buchstäblich an den Rand gedrängte Gruppen.

Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen

IE

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Grafikquelle   :   Susannenstraße

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