Problem ist der Verfassungsschutz
Erstellt von Redaktion am Samstag 8. August 2015
„Landesverrat“-Affäre um Harald Range
Maaßen, der Strippenzieher
Hochgekämmte Haare lassen ein Gehirn größer erscheinen
Von Rudolf Walther
Die „Landesverrat“-Affäre ist ein klassisches Schurkenstück. Im Mittelpunkt steht Harald Range. Der wahre Schurke bleibt diskret im Hintergrund.
In der Juli-August-Hitze erwartet das Publikum das landesübliche mediale Polittheater im Sommerloch. Aber das Publikum wurde enttäuscht. Geboten wird stattdessen ein Schurkenstück, also alles andere als eine seichte Farce. Im Mittelpunkt des Stücks steht der Generalbundesanwalt Harald Range. Und wie in jedem Schurkenstück bleibt der wirkliche Schurke diskret im Hintergrund: an der Kölner Merianstraße, im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), während der Generalbundesanwalt in Karlsruhe bis zum Dienstagabend noch hilflos im Netz des Schurken zappelte, aber dann vom Bundesjustizminister Heiko Maas im letzten Akt mit einem Schlag befreit und in den Ruhestand geschickt wurde.
Der zweitletzte Akt im Schurkenstück hatte durchaus Sommertheaterniveau: Der politische Beamte Harald Range trat am Dienstagmorgen vor die Presse, um seinen Vorgesetzten – Justizminister Maas – brutalstmöglich zu attackieren. Wörtlich: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ Einen so groben Brocken von einem weisungsgebundenen Staatsanwalt kann kein Justizminister schlucken – schon gar nicht, wenn jener vom Generalbundesanwalt serviert wird. So viel weiß jeder „Tatort“-Zuschauer. Justizminister in der Bundesrepublik machen von ihrem Weisungsrecht, wenn überhaupt, sehr vorsichtig Gebrauch – außer in den rechtsstaatlichen Entwicklungsländern Bayern und Sachsen.
Der Generalbundesanwalt dürfte sich zu seinem Harakiriauftritt entschlossen haben, weil er sich vom Schurken im Hintergrund in eine Sackgasse getrieben sah. Das BfV unter seinem Präsidenten Hans-Georg Maaßen lockte die Bundesanwaltschaft im Frühjahr auf eine rechtliche Leim- und Schleimspur: Zwei Veröffentlichungen im Blog netzpolitik.org sollten nach Maaßen den Tatbestand des Landesverrats beziehungsweise des Verrats von Staatsgeheimnissen erfüllen. Ein Hausjurist des Verfassungsschutzes lieferte dazu auf zehn Seiten ein Rechtsgutachten. Das BfV stellte Strafanzeige, die sich gegen unbekannt richtete, aber auch zwei Redakteure von netzpolitik.org namentlich erwähnte.
Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen
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Fotoquelle: Wikipedia – Urheber Bundesministerium des Innern/Sandy Thieme
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