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RENTENANGST

Das Placebo der Doktor Merkel

Erstellt von Redaktion am Montag 1. Dezember 2014

NSA-Ausschuss in Handschellen und mit Augenbinde

Autor: U. Gellermann

Rationalgalerie

Datum: 01. Dezember 2014

Die Tage werden kürzer, der Verstand der öffentlichen deutschen Debatte auch. Rund 60.000 Treffer erzielt eine Google-Anfrage nach der Jahreshauptversammlung des FC Bayern. Kaum ein Drittel davon erreicht man, wenn man nach dem aktuellen NSA-Untersuchungsausschuss fragt. Während der Club der Millionäre Medienwellen generiert, plätschert der Skandal der millionenfachen Kontrolle privater Kommunikation durch eine fremde Macht so vor sich hin. Dabei hat gerade die jüngste Sitzung des Ausschusses ein neues Demokratie-Monster entdeckt: Zwar gibt es ein gut gemeintes Gesetz – darf vor dem Ausschuss ein BND-Jurist erzählen – das die Menge der spionierten Fakten aus einer Daten-Leitung begrenzt. Aber das macht nichts, bestätigt der Jurist stolz: Die errechnete Menge kann, je nach Leistung der Leitung, die kompletten erfassten Daten betragen.

Vor etwa einem Jahr hatte die Karikatur einer deutschen Kanzlerin, nachdem auch ihr eigenes Handy von Obamas Spionen angezapft worden war, vor dem Parlament erklärt: „Das transatlantische Verhältnis und damit auch die Verhandlungen für ein transatlantisches Freihandelsabkommen werden ganz ohne Zweifel durch die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die USA auf eine Probe gestellt“. Längst ist der Raum mit belastbaren Informationen angefüllt: Der Bundesnachrichtendienst (BND) kooperierte mit der NSA beim Schnüffeln an deutscher Unterwäsche, ein Mitarbeiter des Dienstes leitete vom BND gesammelte Daten über den NSA-Bundestagsausschuss an die NSA weiter, und der Obmann des Ausschusses bekannte öffentlich, er habe Anhaltspunkte, dass alle vier Obleute der im NSA-Untersuchungsausschuss vertretenen Parteien abgehört worden seien.

Die Merkel hat damals, als sie Aufklärung forderte, wissentlich gelogen. Denn nach ihrer öffentlichen Schein-Empörung stellte der Generalbundesanwalt das Verfahren wegen des Abhörens des Kanzlerhandys ein. Er wird bestreiten, dass er das auf Weisung getan hat, aber keiner wird ihm glauben. Manche Weisungen aus dem Kanzleramt sind beweisbar: Per Drohbrief kündigte das Amt jenen Ausschussmitgliedern eine Strafanzeige an, falls sie sich über ihre Erkenntnisse öffentlich äußern sollten. Die Bundesregierung stuft Akten, die sie dem Ausschuss zur Verfügung stellt, als „streng geheim“ ein. Das macht sie auch bei Zeugenbefragungen. Und so stellt sie Knast-Bedingungen für die Ausschussmitglieder her: Die dürfen ihre Notizen nach der Befragung nicht behalten, sondern müssen sie in einer sogenannten „Geheimhaltungsstelle“ abgeben. Medien dürfen über die vom Ausschuss recherchierten Inhalte nicht informiert werden.

Vom „Untersuchungsausschuss“ als Mittel der parlamentarischen Kontrolle erzählt der Artikel 44 des Grundgesetzes. Die Wirklichkeit hält dem schönen Märchen nicht stand: Einmal musste eine Sitzung des NSA-Ausschusses vorzeitig abgebrochen werden, weil der befragte BND-Mitarbeiter mehr und vollständigere – also nicht geschwärzte Unterlagen – zur Vorbereitung erhalten hatte als der Untersuchungsausschuss selbst. Der BND war eine Gründung alter Nazis in der jungen Bundesrepublik. Doch immerhin hat er eine gesetzliche Grundlage: Das BND-Gesetz. Da steht auch dieser Teil einer demokratischen Büttenrede drin: „Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus.“ Klatschmarsch. Wäre des Kanzleramt, dem der BND untersteht, an einer annähernden Gesetzeskonformität interessiert, müsste es eine Gesetzesänderung einbringen: „Der BND sammelt im Inland Erkenntnisse, um sie dem Ausland (der USA) zur Verfügung zu stellen“. Aber zu so viel Wahrheit kann sich die Lügentruppe im Amt nicht durchringen.

Dass die Regierungsparteien an einem Instrument der Schein-Demokratie interessiert sind, ist verständlich. Können sie doch nach dem Abschlussbericht – der natürlich wegen des „Staatswohles“ der Geheimhaltung unterliegen wird – stolz verkünden: Alles ist aufgeklärt was aufzuklären war, der Demokratie ist genüge getan. Was aber reitet die Opposition, diesem Ausschuss, der nur in Handschellen und mit Augenbinde agieren darf, den Anstrich von Legalität und Legitimität zu verleihen. Hätte die Opposition ein Rückgrat, dann würde sie den Ausschuss verlassen und so seine Auflösung befördern. Stattdessen schluckt sie brav das Placebo der Doktor Merkel. Wohl bekomm´s.


Grafikquelle: Wikipedia – Urheber Stefan Kahlhammer
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