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RENTENANGST

Das Leistungsschutzrecht

Erstellt von Gast-Autor am Montag 30. Mai 2011

Was ist IGEL?


Hintergrund

IGEL wurde in erster Linie aufgrund der Erkenntnis initiiert, dass es für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung gibt. Ein solches Recht wird einerseits nicht benötigt und hat andererseits – unabhängig von dessen Ausgestaltung – zwangsläufig sehr bedenkliche Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl.

Als solche Dritte „firmieren“ wir. Und in diesem Sinn fast die gesamte Bloggerszene. Jegliches Kopieren des ersten Teiles eines Artikels oder der ‚breaking headlines würde kostenpflichtig werden. In der Regel werden diese Anmoderationen des Original-Artikel mit einem Hyperlink versehen, der auf die Original-Webseite des Verlages oder Verfassers weiterleitet. Eigentlich hat der Eigner der Originalseite keinen Nachteil – im Gegenteil; denn je mehr Blogger nach dieser Vorgehensweise verfahren, um so mehr Besucher erhält die Original-Webseite des Verlages oder Verfassers. Und die Zahl der Besucher ist eigentlich das Kriterium, was Internet ausmacht.

Um der eigenen Sicherheit willen schreiben wir vermehrt Verlage, Verfasser und Betreiber von Weblogs an, wenn wir Artikel übernehmen wollen, um bspw. ein interessantes Thema zu vervielfältigen und damit unsere Leser dafür zu interessieren, mit der der geneigte Leser mit Hilfe der Anmoderation auf die Seite des Ursprungs wechseln kann.

Wir sehen in diesem Verfahren den Erhalt der freien Meinungsäusserung und deren Verbreitung. Die angestrebte Kostenpflichtigkeit derartiger Anmoderationen bei Nutzung kleiner Textteile (Snippets) – und anders kann man die Quanttät der kopierten Textzeilen nicht nennen – im Rahmen eines überzogenen Leistungsschutzrechtes für Presseverleger sehen wir als gründliche Abzocke an und können dieses Auffüllen der Portokasse nur mit grossem Vorbehalt betrachten.

Das ‚Internetz‘ würde öder werden und vieles würde einer breiteren Öffentlichkeit verschlossen bleiben. Was sich uns in diesem Zusammenhang nicht erschliesst, warum Leutheusser-Schnarrenberger ein Leistungsschutzrecht unterstützt. Diese zweifelhafte Untestützung provoziert naturgemäss die Frage, welcher Lobbyist hier seinen „Geldumschlag weiterreichte“!

…nachfolgend zwei Artikel zum Thema – Quelle: IGEL

Leistungsschutz für Presseverlage geplant: Vom Recht bleibt nur ein Schnipsel

Publikationsdatum 18.05.2011

Bei Legal Tribune Online beschäftigt sich Markus Ruttig mit den rechtlichen Folgen, falls ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger sich auf die gewerbliche Nutzung kleiner Textteile (Snippets) konzentrieren würde. Diesen Eindruck hatte ein Interview bei DRadio Wissen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hinterlassen.

Ein Vergütungsanspruch für Snippets, so Ruttig, passe aber „nicht in die rechtliche Landschaft”. Er weist darauf hin, dass das Urheberrecht auch für Snippets zunächst bei den Journalisten als den Urhebern ihrer Texte liege. Verlage könnten nur dann gegen eine unberechtigte Nutzung der Artikel von Journalisten vorgehen, wenn diese ihnen Exklusivrechte eingeräumt hätten.

Selbst wenn man unterstelle, dass Snippets grundsätzlich schutzfähig seien, ergäben sich weitere Probleme, schreibt Ruttig. Er verweist auf die Thumbnail-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die davon ausgehe, dass Webseitenbetreiber in den Zugriff von Suchmaschinen auf ihre Inhalte einwilligen, solange sie ihn nicht zu verhindern versuchen.  „Der Gesetzgeber steht damit vor dem Problem, dass die Nutzung bestimmter Inhalte einer Vergütungspflicht unterworfen werden soll, obwohl diese Nutzung vom Rechteinhaber bislang geduldet und vom ihm nicht verhindert wird.”

Ruttig bezweifelt auch, dass eine Vergütungspflicht für Snippets für Presseverleger allein und auf Deutschland beschränkt sinnvoll wäre. Die sich daraus ergebenden Probleme seien noch nicht gelöst.

Links Artikel online

Kreutzer vers. Keese

Publikationsdatum 12.04.2010

iRights.info berichtet über zwei Artikel von Till Kreutzer und Christoph Keese in der Fachzeitschrift Medienwirtschaft (Heft 1/2010) zur Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Der Bericht stellt kurz den Weg der Forderung nach einem Presse-LSR in den Koalitionsvertrag dar und zeichnet dann die Kontroverse nach.

Das Presse-LSR solle ermöglichen, von Nachrichten-Aggregatoren wie etwa Google News Lizenzgebühren für die Anzeige von Snippets zu verlangen. Das sei urheberrechtlich nicht ohne Weiteres möglich, weil die Snippets für urheberrechtlichen Schutz zu klein seien. Während Keese der Meinung sei, ein solches Presse-LSR sei notwendig, um die Presselandschaft in ihrer jetzigen Ausprägung zu erhalten, halte Kreutzer dem entgegen, dass keine Schutzlücke bestehe und durch ein Presse-LSR faktisch ein „Leserecht” geschaffen werde.

Laut Kreutzer setzten die Verleger darauf, in Zukunft bei Intermediären wie Suchmaschinen und Aggegatoren zu kassieren, statt aus dem Verkauf an Endkunden Erlöse zu erzielen. Durch ein Presse-LSR drohten unkalkulierbare Kollateralschäden für das Interent insgesamt. Zudem seien die Implikationen für die Rechte der Journalisten, die Abrechnungs- und Erfassungsweise sowie die Frage, wer gewerblicher Nutzer sei, nicht ansatzweise geklärt.

Links  Artikel online

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