Das große Gähnen
Erstellt von Redaktion am Samstag 31. Oktober 2020
Ermüdungserscheinungen
Eine Kolumne von Thomas Fischer
Irgendwer schreit immer, aber das Virus hört nicht zu. Alle sind furchtbar aufgeregt, zugleich aber sehr müde von der Aufregung. Hört das denn nie auf?
Ermattung
Sind Sie auch so müde? Es ist ja nicht nur ein neurologisches Kreuz mit dieser Herbstmüdigkeit, sondern derzeit auch ein epidemiologisches, denn wenn man weder Kopfweh noch Halskratzen, weder Übelkeit noch Schüttelfrost hat, kann man doch mit starker Müdigkeit, begleitet von verstopfter Nase, schon ein Kerzlein anzünden, vorsichtshalber die „Feier“-Termine der nächsten Wochen absagen und den Mandelkern auf Traumatisierung und Verlust einstimmen.
Alles hängt mit allem zusammen, wie der moderne Mensch weiß. Deshalb hat es uns auch nicht überrascht, dass ein bekannter Pianist mitteilte, er sei sehr, sehr müde, allerdings nicht vom vielen Üben. Das Bekenntnis veranlasste einen etwas weniger bekannten Pianisten, in einer bekannten deutschen Tageszeitung darüber herzuziehen, der bekannte Pianist mache sich mit seiner Müdigkeit wichtig, obgleich er „nicht über ein Legato“ verfüge, wie es sich gehöre und einem anderen bekannten Pianisten eigen sei. Das pianistische Legato, aus den Händen eines Richard Clayderman überreicht, ist deutschen Dilettanti mindestens so lieb wie die gute Waldluft, und wenn auch für immer streitig bleiben wird, ob Cecil Taylor oder Thelonious Monk die am wenigsten legatinösen Etüden darboten, so ist doch verbürgt, dass der Gott des Legato Deutscher ist, mit Namen Jarrett heißt und aus Köln am Rhein stammt.
Nun hatte weder die pianistische Müdigkeit noch die arg ad personam geratene Kunst- und Charakterkritik in der „SZ“ viel mit Legati und Glissandi zu tun, den Herzensanliegen des auf die CD zurückgeworfenen Volks der Sonatenhauptsatzliebhaber. Die Zeitung „SZ“ schob deshalb eine Erweckungs-Komposition unterwürfigster Entschuldigung bei dem Künstler und den Legatissimi nach, vor allem auch, weil die höchstpersönliche Erschöpftheit des Kritikers M. keinen Vergleich mit der staatspolitischen Müdigkeit des Künstlers L. aushielt.
Das hätte man ja nun so lassen können, und kein Kolumnist hätte das Zeug ausgeschnitten und auf den Stapel „mögliche Themen“ gelegt. Aber dann kam die Philosophin Carolin E. aus dem Busch geschritten, auch sie in der „SZ“, und teilte per Überschrift mit, sie sei ebenfalls müde. Das hatte, wer ihre Texte kennt, kommen sehen, aber diesmal war es ein ganz besonders müdes, sich schleppendes Exemplar über die Müdigkeit des Pianisten L. und die Müdigkeit der Autorin E. angesichts der Müdigkeit von L. und M., und unter Verwendung des gesamten anti-antisemitischen Vokabulars, dessen die Müde mächtig ist. Und das ist, wie man zugeben muss, eine Menge! Vor allem, da sie es schafft, aus jedem Text und daher auch aus einem über die durch Assoziationen konnotierte Diskriminierung des jüdischen Pianisten L. eine Erwähnung von Diskriminierung wegen „eines bestimmten Körpers“ und einer Bedrohung mit Vergewaltigung wegen „Außenseiter“-Seins zu destillieren. Das Thema mag ja gelegentlich wichtig sein, ist aber nicht wirklich die Metapher, derer es zur Erläuterung von Antisemitismus im Fach Klavier bedarf.
Nun gut, wir nehmen das hin; jede Müdigkeit der Seele hat halt ihr Thema. Aber am 28. Oktober hat es uns nun doch gereicht: erneut eine halbe Seite Leserbriefe über die müden Müden. Und mittendrin die Regisseurin Doris D. aus München, die uns schreibt: „Es macht mich wütend und, ja, auch sehr müde, leider.“ Nicht, dass wir angenommen hätten, deutsche Regisseure seien nicht müde! Aber wir nahmen an, dies sei sozusagen die, ja, Grundausstattung des Genres hierzulande! Also jene kunstbeseelte Müdigkeit, die auch Legatinisten wie Rieux, Wagner oder Karajan aus dem Auge tränt(e). Die begleitet ist von der wunderbaren Fassbinder’schen Munterkeit und Schygulla’schen Lebensfreude, dem Singen, Tanzen und Feiern der Kunst, ja, der Kunst, in München allzumal. Und nun das: Frau D. ist, ja, müde; von was, wissen wir nicht genau, auf jeden Fall wegen der „SZ“, die nicht müde wird, die Müdigkeitskaskade zu dokumentieren, bis Sie, liebe, liebe Leser, endlich glauben, dass all das wirklich geschieht.
Ermannung
Wenn einer etwas von gutem Stil und aufgeweckter Orientiertheit versteht, dann Herr Staatssekretär a.D. Gauland, der Ehren-Vorsitzende der Partei für Gesundheit und Grundrechte. Arm in Arm mit dem jugendlichen Muntermacher von der Freien Demokratischen Partei weist er uns Mal um Mal darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Regierung, sondern des Parlaments sei, Gefahren zu bekämpfen. Das ist ein schöner Ansatz, der ja auch irgendwie in Artikel 80 des Grundgesetzes mitschwingt, dessen Absatz 1 lautet:
Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
Ein solches vom Bundestag beschlossenes Gesetz findet sich zum Beispiel in § 32 des (Bundes-)Infektionsschutzgesetzes, der da lautet:
Die Landesregierungen werden ermächtigt, … durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden
Und § 54 InfSchG ergänzt:
Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes, soweit eine landesrechtliche Regelung nicht besteht und dieses Gesetz durch die Länder vollzogen wird. Sie können ferner darin bestimmen, dass nach diesem Gesetz der obersten Landesgesundheitsbehörde oder der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesene Aufgaben ganz oder im Einzelnen von einer diesen jeweils nachgeordneten Landesbehörde wahrgenommen werden und dass auf die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten der obersten Landesbehörden nach diesem Gesetz verzichtet wird.
Das ist doch schon mal was, Herr Staatssekretär a.D.! Das letzte Mal, dass der Bundesgesetzgeber die Regelungen bestätigt hat, war im Gesetz vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1385), ist also noch nicht lang her. Das Parlament wusste da schon, dass ein Virus die Freiheit des Feierns und der gastronomischen Konzepte in Deutschland bedroht. Aber man muss halt nur oft genug wiederholen, die Gewaltenteilung sei aufgehoben, eine Diktatur ausgebrochen, ein „Kriegskabinett“ am Werk. Irgendwer wird’s schon glauben!
Quelle : Spiegel-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Catrinas – Day of the Dead Ladies