Das Ende der Jagd
Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 5. Mai 2021
„NSU 2.0“-Drohserie – Das Phantom scheint gefasst
Von Konrad Litschko und Christoph Schmidt-Lunau
Der Berliner Alexander M. soll der Verfasser der „NSU 2.0“-Drohserie sein – und fiel bereits einschlägig auf. Die Betroffenen aber glauben nicht an einen Einzeltäter.
Es ist noch nicht die große Erleichterung, die Seda Başay-Yıldız am Tag nach der Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der rechtsextremer „NSU 2.0“-Drohschreibenserie erkennen lässt. Sie wolle sich dazu nicht äußern, sagt die Frankfurter Anwältin der taz. Es sei noch zu vieles unklar. Wie genau kam der Tatverdächtige im August 2018 an ihre persönlichen Daten, die zuvor im Ersten Polizeirevier der Stadt abgerufen wurden? Wie kam er nach ihrem Umzug erneut an ihre gesperrte, streng geheime Adresse? „Da sind für mich zum jetzigen Zeitpunkt einfach noch zu viele Frage offen.“
Dennoch: Die Festnahme vom Montag scheint für die Ermittler endlich der entscheidende Schlag in der seit zweieinhalb Jahren währenden Drohserie des selbsternannten „NSU 2.0“, firmierend nach den mörderischen Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“.
Seit August 2018 hatte ein Unbekannter Drohmails an Başay-Yıldız, die heutige Linken-Chefin Janine Wissler, die Kabarettistin Idil Baydar, die taz-AutorIn Hengameh Yaghoobifarah und andere geschickt. Insgesamt 115 Schreiben gingen an 32 Personen und 60 Institutionen mit wüstesten Gewaltandrohungen. Im Fall von Başay-Yıldız, Wissler und Baydar waren sie auch Versehen mit persönlichen Daten, die zuvor auf Polizeicomputern in Frankfurt, Wiesbaden oder Berlin abgerufen wurden. Andere Mails enthielten nur Beschimpfungen oder Daten, die auch anderweitig recherchierbar waren.
Zweieinhalb Jahre wurde dazu erfolglos ermittelt. Zweieinhalb Jahre, in denen der Verdacht anhielt, ob nicht auch Polizisten selbst hinter den Drohschreiben stecken könnten und ein rechtsextremes Netzwerk bis hinein in den Sicherheitsapparat. Bis am späten Montagabend Alexander Horst M. im Berliner Stadtteil Wedding festgenommen wurde.
Gefasst über Kommentare auf einem rechten Portal
Die Ermittler überraschten den erwerbslosen 53-Jährigen an seinem PC. Auf ihn gestoßen waren sie durch die Überwachung von Foren des islamfeindlichen Onlineportals „PI News“. Dort bemerkten sie einen User, dessen Duktus dem der Drohschreiben ähnelte. Zugleich fanden sie auf einer Schachplattform ein Profil, das dieselbe Comicfigur als Profilbild benutzte. Auch war die IP-Adresse die gleiche, ebenso wie Beleidigungen im Chat auf der Schachseite. Und: Auf dieser Seite nannte der Nutzer Berlin als seine Ortsangabe. Über Bestandsdatenabfragen bei dem Schachportal und bei Kommunikationsanbietern konnte Alexander M. schließlich identifiziert werden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt spricht von „unzähligen Bezügen“ in den Drohschreiben und Kommentaren von Alexander M. auf den Standort Berlin. „Auffällig war, dass es sich hierbei um das direkte Wohnumfeld des Beschuldigten handelte.“ Am 14. April leitete die Staatsanwaltschaft schließlich ein Ermittlungsverfahren gegen den 53-Jährigen ein. Am 23. April erließ das Frankfurter Amtsgericht einen Haftbefehl – der nun am Montagabend vollstreckt wurde. Als die Spezialkräfte die Wohnung von Alexander M. stürmten, fanden sie auch eine einsatzbereite Schusswaffe.
Zwei Stunden später vermeldete die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main die Festnahme via Presseerklärung. Mit dem expliziten Verweis, dass der Gefasste „zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde war“.
Auch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), dem Betroffene mangelndes Engagement in der Affäre vorgeworfen hatten, jubelte: Sollte sich der Tatverdacht erhärten, wäre dies „ein ganz herausragender Ermittlungserfolg“. Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei könnten dann „aufatmen“.
Tatsächlich stand nicht nur Beuth mächtig unter Druck, sondern die gesamte hessische Polizei. Im Laufe der Ermittlungen wurde im Frankfurter Revier eine rechtsextreme Chatgruppe entdeckt, mehrere Beamte wurden suspendiert. Später musste auch Landespolizeipräsident Udo Münch zurücktreten, ein Sonderermittler wurde eingesetzt. Nach der Festnahme nun forderte die hessische Gewerkschaft der Polizei forderte eine öffentliche Entschuldigung für den Generalverdacht und die „haltlosen Unterstellungen“.
Der Verhaftete stand immer wieder vor Gericht
Den Behörden war der festgenommene Alexander M. wohlbekannt. Aber es dauerte lange, bis den hessischen Ermittlern klar wurde, dass er offenbar auch der Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben war. Nach taz-Informationen stand der alleinstehende, kinderlose Langzeitarbeitslose schon ab 1992 in Berlin immer wieder vor Gericht. Mal wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, mal wegen Bedrohung, Beleidigung, Betrugs oder Urkundenfälschung. 1995 wanderte er auch für dreieinhalb Jahre in Haft.
2006 wurde Alexander M. dann erneut zu einer Haftstrafe verurteilt, die später zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte Schecks gefälscht und damit mehrere tausend DM abgehoben. Auch fanden Polizisten bei ihm zu Hause Disketten mit Kinderpornografie. Und: Alexander M. hatte den Leiter der Berliner JVA Moabit in dessen Büro und auf seinem Privatanschluss angerufen und ihn wild beschimpft, weil sich sein Bruder angeblich vor zwei Jahren in dem Gefängnis aufgehängt habe. „Ich werde mich rächen. Ich werde sie umbringen“, soll Alexander M. gedroht haben. Den JVA-Leiter habe er als „perverses Schwein“ beschimpft. „Sie werden sich wundern, was ich überall über sie erhalte.“ Als Polizisten später seine Wohnung durchsuchten, bezeichnete er diese als „Lügner“. In einem Schreiben an das Amtsgericht beklagte er sich, gegen ihn wären Verbrechen wie Nötigung oder Aussageerpressung begangen worden.
Auffällig ist, dass Alexander M. immer wieder mit Bedrohungen auffiel und wiederholt Beschwerdeschreiben an Behörden verschickte. Schon 1992 wurde er auch wegen Amtsanmaßung verurteilt: Er hatte sich als Kriminalbeamter ausgegeben.
Und: Er hat technische Fähigkeiten, kennt sich mit dem Internet aus, ist gelernter Facharbeiter für elektronische Datenverarbeitung. Vor Gericht gab er schon vor Jahren an, er sei ein Einzelgänger, der den ganzen Tag vorm Rechner sitze und eine große Begeisterung fürs Internet habe.
Trickste der Festgenommene die Polizei aus?
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Rechtsextreme Hasskriminalität
Für Entwarnung ist es zu früh
Ein Kommentar vonChristian Rath
Der Rechtsextremist, der Dutzende Gewaltdrohungen unter dem Kürzel „NSU 2.0“ verschickt haben soll, ist gefasst. Das ist gut. Doch es bleiben offene Fragen.
Im Kern gibt es zwei gute Nachrichten. Zum einen wurde der Drohbriefschreiber, der unter dem Kürzel „NSU 2.0“ für eine Serie von 115 Hassnachrichten verantwortlich ist, mutmaßlich identifiziert und festgenommen. Es ist ein 53-jähriger rechtsextremer Arbeitsloser aus Berlin.
Noch wichtiger ist: Der Mann war (soweit bisher ersichtlich) nicht Teil eines rechtsextremistischen Netzwerks in der Polizei – obwohl er mehrfach Informationen aus Polizeicomputern benutzen konnte. Er soll diese vielmehr durch Anrufe als vermeintlicher Kollege und ähnliche Amtsanmaßung herausgelockt haben.
Wenn es so war, dann ist das wichtig. Denn es war eine fast unerträgliche Vorstellung, dass Menschen wie die Anwältin Seda Başay-Yıldız, die sich schutzsuchend an die Polizei wandten, dann ausgerechnet von Beamt:innen dieser Polizei mit Informationen aus dem Polizeicomputer bedroht werden.
Es ist auch durchaus plausibel, dass der verhaftete Berliner keine Mittäter:innen bei der Polizei hatte. Schließlich hat er nur bei einer Handvoll seiner 115 Hassnachrichten interne Polizeiinformationen benutzt. Er hätte damit sicher öfter Verunsicherung erzeugt, wenn er darauf einfachen Zugriff gehabt hätte.
Dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung. Wie kann es sein, dass ein Rechtsextremist mit einfachen Anrufen bei hessischen Polizeidienststellen sensibel persönliche Daten von bedrohten Personen erhält? Selbst wenn die auskunftsfreudigen Polizist:innen keine Mittäter:innen waren, sind sie doch offensichtlich eine Gefahr.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Gibiteca de Curitiba, no Paraná.