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Das „CDU“-Wahlrecht

Erstellt von Gast-Autor am Mittwoch 25. Juli 2012

hinsichtlich des wiederholten Anmahnens


für die Änderung des komplizierten deutschen Verzerrungs-Wahlrechts

 Wir hatten bereits im November 2011 auf die Bürgerklage hingewiesen, weil das Wahlrecht bspw. in Baden-Württemberg zuliess, dass die CDU 2009 400.000 Zweitstimmen verloren, aber 10 Überhangmandate dazugewonnen hatte!!! Das kann es nicht sein, weil so ein Auszählverfahren den Wählerwillen total verzerrt.

Heute nun fällt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung. Allerdings kann das nur wieder ein Kompromiss sein; denn es ist scheinbar unmöglich für die CDU/CSU-F.D.P. – Regierung, bis 2013 ein neues Wahlrecht per Gesetzesvorlage zu formulieren, weil das ein Hauen und Stechen zwischen den Kontrahenten geben wird.

Aber nun wissen wir wenigstens, warum die Hosenanzugsträgerin-Regierung, diese Oberzauder- und Aussitzerin, eine Gesetzesvorlage bis heute und länger hinausgezaudert hat.

Übrigens
Hätte es dieses Zerrbild eines Wahlrechts nicht gegeben, wären die Millionärin aus Hannover v.d. Leyen, und der Bundestagspräsi nicht ins Parlament eingezogen

Neueste Meldung:

Karlsruhe kippt das Wahlrrecht wie von vielen erwartet.

Redaktion/ DL / IE

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Grafikquelle   :   Ronald Pofalla (2013).

2 Kommentare zu “Das „CDU“-Wahlrecht”

  1. Waldschrat sagt:

    Mehr dazu unter:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html

  2. gillaschillo sagt:

    Alles was lediglich wahrscheinlich ist,
    ist wahrscheinlich falsch
    (Rene Descartes)

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