China gegen den Westen
Erstellt von Redaktion am Montag 26. Oktober 2020
Der Kampf der Weltanschauungen
von Micha Brumlik
China gegen den Westen: Von Kant über »Habeimasi« zu »Tianxia«
Dass Philosophie ihre Zeit in Gedanken gefasst ist, war die feste Überzeugung des vor 250 Jahren geborenen Georg Wilhelm Friedrich Hegel.[1] Und wer wollte bestreiten, dass unsere Zeit an der Schwelle einer Konfrontation zweier Weltmächte, der USA und Chinas, steht, eine Zeit, die mithin auch durch die Konfrontation zweier Philosophien geprägt wird: eines westlichen, die Menschenrechte in sein Zentrum stellenden Universalismus, sowie eines Universalismus der friedlichen Koexistenz unterschiedlicher Systeme – sogar für den Fall, dass diese keine Freiheitsrechte garantieren. Dieser Konflikt zeigt sich unter anderem daran, dass gegenwärtig eine aus China kommende, erklärtermaßen neokonfuzianische Philosophie gegen die klassische liberale Philosophie, etwa von John Rawls, in Stellung gebracht wird – und diese dabei sogar so weit geht, das Prinzip des „one man, one vote“ zu bestreiten und für eine autoritäre Meritokratie einzutreten.[2]
Diese philosophische Auseinandersetzung hat auch ihren Sitz in der politischen Realität: So betreibt China im Schatten der Corona-Pandemie eine neue Außenpolitik, die – siehe die Einschränkungen demokratischer Freiheiten in Hongkong, aber auch die weiter vorangetriebene Neue Seidenstraße – nur wenig unversucht lässt, westliche Regierungen und Öffentlichkeiten auch geistig zu beeinflussen.[3] Damit verdichten sich die Hinweise auf eine auch philosophische Konkurrenz zwischen China und dem „Westen“ – sofern man heute, angesichts der massiven Zerwürfnisse zwischen den Vereinigten Staaten unter Donald Trump und Europa überhaupt noch von „dem Westen“ sprechen kann.
Das alles vollzieht sich just 75 Jahre nach der menschen- und völkerrechtlich entscheidenden Reaktion der Siegermächte Großbritannien, USA und UdSSR auf das Ende des Zweite Weltkriegs mit seinen 52 Millionen Toten und dem menschheitsgeschichtlich einmaligen Verbrechen der Shoah – nämlich der förmlichen Gründung der Vereinten Nationen am 24. Oktober 1945. Zuvor hatten fünfzig Unterzeichnerstaaten von April bis Juni desselben Jahres in San Francisco die UN-Charta verabschiedet. „Wir, die Völker der Vereinten Nationen“, betonen in der Präambel ihre feste Entschlossenheit, „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern.“
Damit wurde das, was sich als politisch-moralischer Universalismus bezeichnen lässt, durch die UN-Charta seinem Anspruch nach institutionelle Realität. Idee und tatsächliche, realpolitische Wirklichkeit dieses Universalismus aber stehen gegenwärtig in der Kritik – seitens der sich inzwischen immer stärker etablierenden Weltmacht China, aber auch von „postkolonialer“ Seite. Dabei richtet sich diese Kritik nicht zuletzt gegen Immanuel Kant, der speziell mit seiner 1795 publizierten Schrift „Zum ewigen Frieden“[4] zu einem, ja vielleicht sogar zu dem wichtigsten Stichwortgeber der Charta der Vereinten Nationen wurde.[5]
War Kant ein Rassist?
Kant galt bisher als der Philosoph der Aufklärung, als Denker der autonomen Moral sowie der menschlichen Würde. Berühmt geworden ist seine Definition von Aufklärung als „Ausgang des Menschen aus selbstverschuldeter Unmündigkeit“.[6] Der von ihm postulierte, jedem Menschen aus Freiheit einsichtige kategorische Imperativ aber lautet: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“, dem folglich Gültigkeit für alle Menschen gleichermaßen zukommen soll.[7] Dementsprechend war es Kant, der die Bedeutung des Ausdrucks „Würde“ als Erster entfaltete – und der deshalb auch als geistiger Vater des Grundgesetzes zu gelten hat, in dessen Artikel 1 die Würde des Menschen bekanntlich als unantastbar statuiert wird –, wenngleich vor ihm mit Pico della Mirandola (1463-1494) bereits ein Philosoph der italienischen Renaissance als Erster die „Würde des Menschen“ postuliert hatte.[8]
Bei Kant bedeutet Würde in erster Linie, dass Menschen niemals nur zu Mitteln gemacht werden dürfen: „Im Reich der Zwecke hat alles seine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle“, so Kant in der „Metaphysik der Sitten“, „kann auch etwas anderes gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, das hat eine Würde.“[9] Menschen aber haben nach Kant deswegen „Würde“, weil sie grundsätzlich einer autonomen moralischen Urteilsbildung fähig sind: „Autonomie ist also der Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur.“[10]
Es ist insofern von besonderer Ironie, dass just in diesem, historisch wie realpolitisch so aufgeladenen Jahr Immanuel Kant – seiner auf Vernunft und Autonomie beruhenden Theorie des Rechts und der Moral zum Trotz – als Rassist in Verruf geraten ist. Weltweit wurden nach der Ermordung des schwarzen US-Amerikaners George Floyd durch einen weißen Polizisten im Frühsommer 2020 die Denkmäler gestürzt. Dabei wurde speziell in den Feuilletons deutscher Zeitungen auch Kants Denkmal, wenn schon nicht gestürzt, so doch mindestens beschädigt. Während Floris Biskamp gegen Kant eine „Kritik der weißen Vernunft“ anmahnte, warf ihm Frank Pergande gar vor, „üble Rassentheorien“ gepflegt zu haben.[11] Handelt es sich also bei Kant tatsächlich nur um einen weiteren Fall der von Adorno und Horkheimer bereits 1947 festgestellten „Dialektik der Aufklärung“?
Zu fragen ist vor dem Hintergrund der aktuellen postkolonialen Debatte in der Tat, was der Königsberger von den Rassentheorien seiner Zeit hielt – ob er am Ende gar die Sklaverei befürwortete oder für die europäische Landnahme im Süden der Welt eintrat, also schlicht ein Kolonialist war.
Der Idealist als »Lamarckist«
Tatsächlich lesen wir in Kants 1775 publizierten Schrift „Von den verschiedenen Rassen der Menschen“ den bemerkenswerten Satz: „und kurz, es entspringt der Neger, der seinem Klima wohl angemessen, nämlich stark, fleischig, gelenk, aber unter der reichlichen Versorgung seines Mutterlandes faul, weichlich und tändelnd ist.“ [12] Damals ging Kant von einer weißen „Stammgattung“ („Weiße von brünetter Farbe“) aus, die sich in unterschiedlichen Klimazonen und durch „Vermischung“ in vier „Rassen“ ausdifferenzierte, 1.: „Hochblonde (Nordl. Eur.)“[…] von feuchter Kälte“; 2.: „Kupferrote (Amerik.) von trockner Kälte“; 3: „Schwarze“ (Senegambia) von feuchter Hitze sowie 4.: „Olivengelbe (Indianer) von trockner Hitze“.[13]
Gleichwohl erweist sich Kant – so übel diese Sätze heute auch klingen mögen – in der Wissenschaftssprache des 19. Jahrhunderts immerhin doch als „Lamarckist“, das heißt als jemand, der davon ausgeht, dass die Eigenschaften von menschlichen Großgruppen eben nicht in deren Genen liegen, sondern durch die klimatischen Umstände geschaffen werden. So bleibt vor allem die Frage, wie sich Kant zur europäischen Landnahme in Übersee, also zu dem, was heute als Kolonialismus bezeichnet wird, verhalten hat. Hier geht die in den vergangenen Jahren lebhaft geführte angelsächsische Debatte von einem Lernprozess des Königsbergers aus.[14] In „Zum ewigen Frieden“, 1795 als eines seiner Alterswerke erschienen, spricht er sich jedenfalls klar gegen alle Formen der Landnahme aus: Zwar plädiert er für ein Gast- oder „Hospitalitätsrecht“ als „die Befugnis der fremden Ankömmlinge“, das sich aber nicht weiter erstreckt als auf die Bedingungen der Möglichkeit, einen Verkehr mit den alten Einwohnern zu versuchen.[15] Dabei ging er nicht zuletzt mit den sogenannten gesitteten handeltreibenden Staaten Europas streng ins Gericht, gehe doch „die Ungerechtigkeit, die sie in dem Besuche fremder Länder und Völker beweisen, bis zum Erschrecken weit.“ [16]
Hier deutet sich bereits an, wie Kant zu einem Vordenker der Vereinten Nationen werden konnte. Tatsächlich stellte er – als ein Mensch des Ancien Régime – die nötigen begrifflichen Mittel bereit, um sowohl die Gründung von Nationalstaaten begreiflich zu machen als auch die Idee einer politischen Weltgemeinschaft zu entwerfen – sei es doch „ein Grundsatz der moralischen Politik: daß sich ein Volk zu einem Staat nach den alleinigen Rechtsbegriffen der Freiheit und Gleichheit vereinigen solle.“[17]
So fordert der erste „Definitivartikel“ zum „Ewigen Frieden“,[18] dass die bürgerliche Verfassung jeden Staates republikanisch sein soll, der zweite, dass das Völkerrecht auf einem Föderalismus freier, das heißt republikanischer Staaten gegründet werde, während der dritte „Definitivartikel“ ein „Weltbürgerrecht auf Hospitalität“ postuliert, dessen Aktualität als globales Gastrecht die desaströse Lage in Moria und andernorts täglich demonstriert.
Am Ende seiner Ausführungen – und das zeigt die erstaunliche Aktualität seiner Friedensschrift – hegt Kant eine Zukunftsvision: „Da es nun unter den Völkern der Erde einmal durchgängig überhand genommenen (engeren oder weiteren) Gemeinschaft so weit gekommen ist, daß die Rechtsverletzung an einem Platz der Erde an allen gefühlt wird: so ist die Idee eines Weltbürgerrechts keine phantastische und überspannte Vorstellungsart des Rechts, sondern eine notwendige Ergänzung des ungeschriebenen Kodex sowohl des Staats- als Völkerrechts zum öffentlichen Menschenrechte überhaupt und so zum ewigen Frieden, zu dem man sich in der kontinuierlichen Annäherung zu befinden nur unter dieser Bedingung schmeicheln darf.“[19]
Dieses Weltbürgerrecht aber setzt eine Rechts- und Menschenrechtskultur voraus, die besagt, „daß die Rechtsverletzung an einem Platz der Erde an allen gefühlt wird“[20] – eine Maßgabe, die ohne Weiteres mit den global geltenden Menschenrechten im Sinne zwingenden Völkerrechts, des ius cogens, in eins zu setzen ist. Das bedeutet, dass die Mitgliedschaft in einem nur begrenzten republikanischen Staatsbürgerverband nur als Vorgriff auf ein allgemeines Weltbürgerrecht zu denken ist. Demnach qualifiziert der auch nur temporäre Aufenthalt in einem Staatsbürgerverband den Besucher bereits als Rechtssubjekt und enthält somit die Anerkennung, die die Rechtsgenossen einer Republik als solche einander schulden, auch den Mitgliedern anderer Staatsverbände im Vorgriff auf das Weltbürgerrecht gilt. Mit dieser republikanischen Form des Universalismus ist und bleibt Kant ein entscheidender Wegbereiter der UN-Charta und der ihr folgenden Menschenrechtserklärung – ungeachtet seiner aus postkolonialer Sicht teilweise durchaus bedenklichen Einlassungen.
Mit »Tianxia« gegen Kant – und gegen Habermas
Der weitaus radikalere Angriff auf den menschenrechtlichen Universalismus stammt jedoch aus dem globalen Osten. Vor diesem Hintergrund soll im Sinne der anfangs zitierten Überzeugung Hegels gezeigt werden, welche philosophischen Züge die sich anbahnende globale Auseinandersetzung zwischen dem noch liberalen Westen sowie der nicht mehr nur aufstrebenden, sondern bereits etablierten autoritären Weltgroßmacht China angenommen hat.