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‚Bundespressekonferenz‘

Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 2. August 2023

Pressefreiheit und das Monopol der ‚Bundespressekonferenz‘

Berlin – Bundespressekonferenz (Federal Press Agency)

Quelle       :        Scharf  —  Links

Ein Kommentar von Georg Korfmacher, München

Wer hätte gedacht, dass die ‚Bundespressekonferenz‘ (BPK) ein Privatverein und eben nicht eine Veranstaltung des Bundes ist? Ein erstaunliches Urteil (Az.: 4 O 29/23) des Berliner Landgerichts brigt durch eine eher lapidare Meldung der Berliner Zeitung an den Tag, dass die BPK verassungswidrig den Zugang von Journalistenmrezensiert und somit eigentlich eine irreführende Bezeichnung ist. Man muss Mitglied des Vereins sein, um an einer Pressekonferenz z.B. des Bundeskanzlers teilnehmen zu können. Die BPK ist also ein Etikettenschwindel, auf den sie auch noch ein Monopol hat.

Jeder normal gebildete Mensch in unserer Republik denkt bei der Bezeichnung BPK an eine öffentliche Veranstalung des Bundes, in der Journalisten zu den vorgetragenen Themen Fragen stellen können. Bis heute weit gefehlt, aber zukünftig hoffentlich vorbei. Erstritten hat sich den Zugang zur BPK ein Journalist eines Internet-Portals, was die zunehmende Bedeutung solcher Portale für die unkontrollierte Meinungsbildung unterstreicht. Ein Privatverein darf selbstverständlich entscheiden, wen er aufnimmt und wen nicht. Nicht aber wenn er öffentliche Aufgaben übernimmt und so die öffentliche Meinungsbildung kontrollieren will. Das verstößt gegen jede demokratische Grundordnung und ist dezidiert verfassungswidrig. In Art.3, (3) GG ist nämlich eindeutig geregelt, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Erstaunlich auch, dass die Bundesregierung und andere öffentlichen Behörden diesem Treiben bisher tatenlos zugeschaut und somit die Herausbildung von sog. Leitmedien gefördert haben. Man wollte und will offenbar keine kritischen Fragen zu den oftmals höchst fragwürdigen Inhalten der vorgetragenen Meinung. Die BPK stellt sich durch das Urteil als Farce heraus. Sie muss ihren irreführenden Namen aufgeben und zu erkennen geben, dass sie mit ihren interessengesteuerten Sponsoren nichts anderes ist als eine private PR-Agentur.

Aber jeder entscheidet für sich selber wo er hineinpasst! The Show must go on. 

Die Bundesregierung muss ihrerseits klarstellen, dass sie ihre Pressekonferenzen in eigener Regie abhält und dass selbstverständlich jeder Journalist freien Zutritt hat. Der Verein BKP ist auch nicht durch seine zur Gründuungdzeit (1949) wichtige Intention entschuldigt, die Regierung zu öffentlichen Aussagen gerdezu zu zwingen. Schon damals war ihm das neue GG bekannt und er hätte sich von Anfang an daran halten müssen. Dass erst heute ein Gericht die Verfassungswidrigkeit der Aktivitäten der BPK in Sachen zugelassener Journalisten feststellt, ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie und ein Beweis für die Doppelmoral und Intrasparenz unserer Regierungen seit 1949.

Oder will das bis heute wirklich keiner bemrkt haben? Unwissenheit schützt aber vor Strafe nicht. Hier geht es nicht um Vereinsrecht, sondern um die freie Meinungsbildung des ganzen Volkes. Wer die verfassungswidrig zu beeinträchtigen sucht, darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Kein Mensch hätte gedacht, dass die ‚Bundespressekonferenz‘ eine Dienstleistung eines privaten Vereins ist und monopolartig die Pressefreiheit verfassungswidrig beschneidet. So etwas gehört ein für alle Mal abgeschafft, wenn unsere Demokratie auch nur einen Funken Glaubwürdigkeit erhalten will.

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