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RENTENANGST

Der lange RLP-Schatten

Erstellt von Redaktion am Samstag 21. August 2010

Verehrter Jürgen Zimmer aus Eppelborn/ Saar

Datei:Wahlkampf 2012 DIE LINKE, Dillingen.jpg

Folgende Mail erreichte mich gestern mit der Bitte um Veröffentlichung. IE

Lieber Jürgen Zimmer,

vielen Dank für Ihre Initiative wie auch die klärenden Worte!

Gerne will ich Ihren Hinweis und auch Ihr nunmehriges Engagement aufgreifen und entsprechend bewerten, aber, bedenken Sie “ Den Stand der Sonne erkennt man an den Schatten “ und dies im wahren Sinn.

Und da der Schatten bereits angesprochen ist, möchte ich Ihnen zu Ihrem Schreiben ganz kurz meine Beweggründe, die bereits in den Aufrufen  genannt wurden, vielleicht sogar etwas zu unterschwellig, vermitteln.

Mein Wissensstand:

„Heinz Bierbaum ist auf Weisung der Bundespartei nach „Mainz“ befohlen, um, dies kann ich, wegen des katastrophalen Öffentlichkeitsbildes, unterstützen, als Gast und nicht Weisungsbefugter (LV.RLP – eigenständige parteiliche Gliederung). Hierbei war seine Philosophie, als Mediator zwischen 2 oder sogar 3 Kontrahentengruppen zu vermitteln. So weit, so gut – auch unter Einbeziehung einer gewissen Pragmatik, die allerdings allen Gruppen die notwendige Überparteilichkeit, also gleiche Rechte/Pflichten gegenüber den Beteiligten, zugesteht. Hierbei wäre weiterhin zu gewährleisten, daß die parteilich gültigen Gesetzmäßigkeiten zu berücksichtigen sind, die in RLP Geltung haben. Konkret, § 4,1 a-e der Landessatzung RLP in Ihrer gültigen Fassung, „Rechte und Pflichten der Mitglieder“, hier: Parteiöffentlichkeit zu allen Parteiveranstaltungen.“

Der dilettantische Versuch der Landesschriftführerin, Theisinger-Hinkel, verdummend gegenüber der Parteibasis, die Veranstaltung am 22.08.2010 in Mainz vorsorglich als „private Veranstaltung“ des Mediators BIERBAUM, entgegenwirkend zu wo möglichen Anträgen an die LSchK.RLP, zu deklarieren, entspringt einem fehlgeleiteten, parteilichen Rechtsempfinden und einer Nichteignung für diese Position so wie einer fragwürdigen Nominierung zum RLP Landtag 2011 .

Zum Vorstandstreffen RLP, vom 08.08.2010, mündlich vermittelt durch ein Mitglied des LVst´s.RLP und schriftlich bestätigt durch ein weiteres LVst´s Mitglied, hat Ihr HEINZ BIERBAUM in massiv pragmatischer Art und Weise, Zitat: „DRUCK“ auf einige LV Mitglieder ausgeübt, die sich nach vorliegender Aussage  durch Ihn „beschwatzen“ haben lassen, seinem Vorschlag zu folgen, die Parteibasis, also den parteilichen > Souverän <, das Parteivolk, von einer den gesamten Landesverband RLP betreffenden Angelegenheit (interner Streit), parteiöffentlich auszuschließen und fernzuhalten.

Hierbei ist einerseits Ihr Bierbaum parteirechtlich über die gültig bestehende parteiliche Rechtsordnung RLP, die mit Sicherheit die gleiche Bedeutung in Ihrem Bundesland, dem von mir sehr geschätzten Saarland, hinweggegangen und hat sich andererseits uU einer strafrechtlich relevanten Nötigung schuldig gemacht.

Die Mitverantwortung für dieses parteilich unzulässige „mediative“ Regelwerk ist den anwesenden LVst´s Mitgliedern gleichsam, mit Ausnahme der 2 Gegenstimmen zum BIERBAUM Vorschlag, anzulasten, die mutmaßlich in Ihm die „Führergestalt“ wähnten und wegen reduzierter Stand- und Haltepunkten ihrer verlängerten Sitzfläche, dieses Debakel erst ermöglicht haben.

Schlechtes Gewissen und Vorbehaltlichkeit gegen den parteirechtlichen Affront der Nichtöffentlichkeit, dokumentiert sich zu dem in der Einladung und Klarstellung der Landesschriftführerin*) RLP, Elke Theisinger-Hinkel (ETH), die beschwichtigend, die Basis veralbernd, „von einer absoluten Ausnahme“ fabulierte.  *) Aus welchen Gründen sich diese First Lady der Satzungsbeugung > Landesgeschäftsführerin < nennt, ist zu dem vollkommen unbekannt.

Für unser parteiliches Grundgesetz in RLP, die Landessatzung, gibt es keine Ausnahmen, schon gar nicht auf Zuruf als proklamierte Sonderinteressen. Es reichte mir und anderen schon die parteiliche Rechtsbeugung des vormaligen Leiters der LSchK. RLP, Rechtsanwalt Wolfgang Ferner, Rommersheim/Koblenz, KV Bitburg-Prüm, (juristisch: Organ der Rechtspflege) in den einzelnen Parteiordnungsverfahren, die dieser größtenteils, entgegen der Festschreibung in der Landessatzung mit fünf Mitgliedern, mit unterschiedlichen und willkürlichen „Willigen“ LSchKmitgliedern, mit bis zu drei Kommissionsmitgliedern, in einem Verfahren sogar „alleine“, entschieden hat. Dieser Parteihasadeur strebt heute auf der Landeliste zur LTW 2011 in RLP, auf Platz 4, reputativ sonnigen Zeiten entgegen.

Sein derzeitiger Nachfolger als Leiter der LSchk.RLP, Dieter Hörner, Mainz, seines Zeichens „Rechtswissenschaftler“, erdreistet sich sogar gegenüber der Landessatzung RLP,  in dem Verfahrensbescheid  > LSchK.RLP 3/2010< vom 27.07.2010 darauf zu pfeifen und setzte nach übernommener Law and Order Mentalität (Bundesschiedskommission), eigenständig mit seinen „Willigen“, die Zahl der Kommissionsmitglieder auf > drei Personen < parteiwiderrechtlich herab.

Den vorgenannte ParteiPragmatikern, wie BIERBAUM, FERNER und HÖRNER, neben vielen anderen, die meinen > Der Zweck heilige die Mittel  <  und sich gegen unserer geltenden parteilichen Rechtsordnung in RLP, oder sonst wo in der Bundesrepublik wenden, ist ultimativ Einhalt zu gebieten … und notfalls aufzuzeigen … wer zu spät umkehrt, den bestraft die Parteibasis!

Nun verehrter Jürgen Zimmer aus Eppelborn/ Saar, als Fürsprecher von Heinz Bierbaum, Sie werden uU gute Gründe haben, sich dafür einzusetzen, mir Vertrauen zu Bierbaum abzuringen, aber sehen Sie mir anderweitig nach, daß ich mich aus Sorge um die Einhaltung unserer parteilichen Rechtsordnung und freiheitlichen Grundsätze unserer Parteidemokratie auf die reale Position eines Großen der Sozialistischen Bewegung beziehen, die da sagt, Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser!

Und wenn wir den Anfängen von Zersetzung der parteilichen Rechtsordnung, ganz allgemein, vorzeitig entgegentreten, kann dies letztlich nur von Vorteil sein und jedem Parteimitglied die Gewißheit und die Akzeptanz von Gerechtigkeit gegenüber jedermann vermitteln. Letztlich könnte dem ganzen Spuk unverzüglich entgegengetreten werden und wo möglich Schlimmeres verhindert werden, wenn die Initiatoren diese Debakels umgehend ihre Fehlentscheidung einsehen könnten, den Fehler eingestehen würden und die Veranstaltung am

22. Aug. 2010, 14 bis 17:00 h, Haus der Vereine, Schillstraße 2, 55131 Mainz,

als Parteiöffentlich deklarieren würden, unterstützt und ausdrücklich von Heinz Bierbaum als MEDIATOR angeregt!

Ihr Anschreiben an mich habe ich nicht weitergeleitet, jedoch diese an Sie erteilte Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wermes
KV Bernkastel-Wittlich

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Fotoquelle :

Deutsch: Gruppenaufnahme in Dillingen, vor dem Fraktionsmobil / 12. Februar 2012

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Urheber Okami-san / eigenes Werk

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