Berliner Dumpfbacken
Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 3. November 2012
Bundestag verstieß gegen Arbeitsgesetze
So müßte es im Bundestag aussehen Mit Hinweischilder – Grüne nach rechts-rote links ab
Da macht sich eine Regierung auf Europa zu regieren und schafft es nicht einmal in ihrem eigenen Stall für die entsprechende Ordnung zu sorgen.
Nun stellt sich mit Sicherheit, eine sich selber regelmäßig aufblasende Arbeitsministerin welche hier erneut ihre Unfähigkeit darstellt, als unwissend hin. Wer trägt für solche Vorkommnisse in dieser Kathedrale der Ungerechtigkeit die Verantwortung? So wie es Aussieht wieder einmal eine Person welche nicht aufgrund ihrer Fähigkeiten sondern wegen des richtigen Parteibuch einen guten Job/Auftrag bekommen hat.
Das alles verläuft dann, wie es das Peter-Prinzip beschreibt:
„In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen.
„Nach einer gewissen Zeit wird jede Position von einem Mitarbeiter besetzt, der unfähig ist, seine Aufgabe zu erfüllen.
Das jedenfalls ist unser Verständnis von der Organisation im Bundestag wenn wir folgende Pressemeldung lesen
Bundestag verstieß gegen Arbeitsgesetze
Der Bundestag hat laut einer Entscheidung des Sozialgericht Berlins gegen Arbeitsgesetze verstoßen, weil knapp zwei Jahre lang die Sozialabgaben für eine Besucherbetreuerin nicht gezahlt
Das Gericht widersprach damit der Argumentation des Bundestags, wonach die Studentin als Selbstständige tätig gewesen sei, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Tatsache, dass die Frau kein eigenes unternehmerisches Risiko zu tragen hatte, sprächen demnach für eine versicherungspflichtige Beschäftigung, argumentierte das Gericht. Vor allem die Tatsache, dass Besucherbetreuer „in sehr hohem Maße in die Arbeitsorganisation des Besucherdienstes eingegliedert“ seien, habe das Gericht zu der Entscheidung bewogen.
Den rund 70 Betreuern werde nicht nur vorgegeben, wo sie zu arbeiten haben, sondern auch welche Kleidung und welches Verhalten angemessen sei, hieß es.
Das Gericht gab damit der gesetzlichen Rentenversicherung recht, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. (dapd)
Quelle: Tagesspiegel / dapd
Nach folgenden Beispiel wird im übrigen auch in der Partei DIE LINKE gearbeitet:
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Grafikquelle : Casino at Resort World Sentosa (Singapore)
Autor :
Samstag 3. November 2012 um 16:01
Danke für den Artikel. Habe ich über Google gefunden. Leider habe ich von unserer Linken darüber noch nichts gehört. Da fragt man sich schon warum wir dort noch Beiträge zahlen sollen.
Das wäre doch eine Aufgabe der Arbeiterpartei und nicht der Presse auf solche Schweinereien aufmerksam zu machen..