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Erstellt von DL-Redaktion am Donnerstag 20. November 2014

ARBEITSMARKT  –  Debatte Langzeitarbeitslosigkeit

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6d/KAS-Rentenpolitik-Bild-12016-1.jpg

 von Ursula Engelen-Kefer

Hartz IV hat Langzeitarbeitslosen die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben so gut wie unmöglich gemacht. Das muss nicht so bleiben

Auch nach bald zehn Jahren Hartz IV bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit auf hohem Niveau. Daran haben die gute Konjunktur, Rekordbeschäftigung, Abbau der Arbeitslosigkeit insgesamt und die ständige Propaganda mit dem Fachkräftemangel nichts geändert. Vielmehr verschärft sich die eklatante soziale Ungerechtigkeit weiter. Arbeitnehmer zahlen von ihrem Einkommen Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, beziehen im Fall der Erwerbslosigkeit aber noch nicht einmal ein Drittel der von ihnen mitfinanzierten Arbeitslosenversicherung (ALG I).

Stattdessen werden sie in die Armutsfalle Hartz IV sowie in die Jobcenter abgedrängt. Dort wird die Eingliederung ins Arbeitsleben erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Die Gründe dafür sind vor allem das Kompetenzgerangel zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen, die hohe Fehlerquote, die zu einer Klageflut vor den Sozialgerichte führt, der hohe Anteil von nur befristeter Beschäftigung und der ständige Aderlass bei den Finanzen. Was folgt aus dieser bitteren Bilanz? Wie ließen sich die Fehler der letzten 10 Jahre grundlegend aufarbeiten?

Weg mit Leiharbeitsagenturen

Dringend erforderlich ist ein erneuter Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik von der gesellschaftlichen Aussonderung langzeitarbeitsloser Menschen in Hartz IV zur Inklusion in Arbeit und Gesellschaft. Unabdingbare Voraussetzungen hierzu sind eine erhebliche Aufstockung der ALG-II- Leistungen ohne die entwürdigende Bedarfsermittlung sowie eine ausreichende Arbeitsförderung durch Qualifizierung, Eingliederungshilfen und existenzsichernde, sinnvolle Beschäftigung.

Dazu müssen Langzeitarbeitslose mit vorheriger Erwerbstätigkeit grundsätzlich in die Arbeitsagenturen zurückgeführt werden. Das aber bedeutet, dass sich die Arbeitsagenturen wieder stärker um die Eingliederung der schwerer vermittelbaren Personengruppen kümmern – so wie es der Bundesrechnungshof der Bundesagentur für Arbeit erst kürzlich verlangte.

Dies bedingt die gesetzliche und praktische Eindämmung der Privatisierung in der Arbeitsmarktpolitik vor allem durch die boomenden Leiharbeitsagenturen. Die Jobcenter, ob in Eigenregie der Kommunen oder gemeinsam mit den Arbeitsagenturen, hätten dann die notwendigen Kapazitäten für die flankierenden sozialen Leistungen, wie Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung sowie den sozialen Arbeitsmarkt.

Über die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger hat gravierende Verschuldungs-, Sucht- oder psychosoziale Probleme. Alleinerziehende erhalten keine ausreichenden Kinderbetreuungsangebote, genauso wenig, wie Menschen mit Behinderungen auf angemessene Unterstützung rechnen können. Nur wenige von ihnen erhalten auch nur die erforderliche Beratung in den Jobcentern. Deshalb ist es notwenig, dass Langzeitarbeitslose von diesen nicht mehr betreut werden.

Alleinerziehende eingliedern

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle    :

Fotoquelle : CDU Diese Datei wurde Wikimedia Commons freundlicherweise von der Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen eines Kooperationsprojektes zur Verfügung gestellt. Deutsch | English | français | македонски | русский | +/−

  • CC BY-SA 3.0 de
  • File:KAS-Rentenpolitik-Bild-12016-1.jpg
  • Erstellt: 1. Juli 1999

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