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BDS gewinnt Rechtsstreit

Erstellt von Redaktion am Freitag 21. Januar 2022

Kein Raumverbot für Israelboykott

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Von Christian Rath

Städte dürfen nicht verbieten, dass in kommunalen Räumen über den Boykott Israels diskutiert wird. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Kommunen können ihre Räume nicht pauschal für Veranstaltungen zum Thema Israelboykott sperren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag unter Verweis auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ein entsprechender Beschluss des Münchener Stadtrats gilt damit als rechtswidrig.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist bundesweit wirksam. Es setzt einen vorläufigen Endpunkt unter den Streit über die BDS-Bewegung, die unter anderem zum Boykott von Waren aus Israel aufruft. BDS steht für „Boykott, Desinvestition, Sanktionen“. Die 2005 gegründete internationale Bewegung will Israel durch politischen und wirtschaftlichen Druck zum Rückzug aus den besetzten palästinensischen Gebieten zwingen.

Die Bewegung ist umstritten, weil aus ihren Reihen immer wieder das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird. Der Bundestag hat sie in einem Beschluss von 2019 als „antisemitisch“ charakterisiert. Schon 2017 hatte der Münchener Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, in städtischen Räumen keine Veranstaltungen mehr zuzulassen, die sich mit der BDS-Kampagne „befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben“.

Raumverbot verstößt gegen Meinungsfreiheit

Aus Protest dagegen plante eine Gruppe von Bürgern um den pensionierten Physiker Klaus Ried eine Pro-und-kontra-Diskussion über den Stadtratsbeschluss und beantragte dafür städtische Räume. Die Stadt verweigerte die Räume jedoch, weil es auch hier um eine „Befassung“ mit BDS-Themen gehe.

Veranstalter Ried zog gegen das Raumverbot vor Gericht und hatte bereits im November 2020 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Erfolg: Das Verbot verletzte die Meinungsfreiheit, so der VGH. Auf Revision der Stadt München musste sich nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit dem Streit befassen und bestätigte das VGH-Urteil. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass Klaus Ried für eine Veranstaltung über BDS-Verbote Räume der Stadt München benutzen darf.

Boycott Israel - Latuff.gif

Es war sicher die schlechteste politische Idee, die selbst zu verantwortende Schuld auf den Schulter Unschuldiger abzuwälzen zu wollen.  „Nationale – Staatsräson“

Eingriffe in die Meinungsfreiheit seien laut Grundgesetz nur durch und auf Grundlage von „allgemeinen Gesetzen“ möglich, sagte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab. Diese Anforderung verfehle das Münchener Raumverbot jedoch gleich dreifach, so das BVerwG. Erstens sei ein Stadtratsbeschluss kein Gesetz. Zweitens sei der Münchener Beschluss nicht meinungsneutral.

Und drittens sei er auch nicht zum Schutz allgemeiner Rechtsgüter erforderlich. Dies wäre vor allem dann der Fall, so Held-Daab, wenn mit Straftaten zu rechnen ist und wenn das Feld der friedlichen Auseinandersetzung verlassen wird. Dass auf Rieds Diskus­sions­veranstaltung mit Straftaten zu rechnen wäre, hatte bereits der VGH verneint. An diese Feststellung war das BVerwG in der Revision gebunden.

Quelle         :         TAZ-online           >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen          :

Oben     —     The Boycott Apartheid Israel campaign against Connex. Palm Sunday Rally and march in Melbourne, Sunday April 5, 2009

Ein Kommentar zu “BDS gewinnt Rechtsstreit”

  1. Jimmy Bulanik sagt:

    Mit dieser Organisation habe ich mich in der Vergangenheit befasst. Danach konnte ich nicht mehr unterscheiden ob es sich um politische handelt welche vorgeben für eine hehre Moral einzustehen, oder ob es sich um Komödiantinnen und Komendianten handelt.

    Was ich aus deren Auffassung nach alles wegen was boykottieren sollte. Mein persönlicher Gipfel war die Causa Carolin Kebekus. Das tangiert unveräußerliche, verbriefte Grundrechte welche diese Organisation für sich selbst voll umfänglich in Anspruch nimmt.

    Von da an war ich nicht weiter dazu bereit, meine Zeit mit denen aufzuwenden.

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