Bayern – Haft ohne Straftat
Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 1. März 2017
Ein Farbiger und ein weißer Neger
von Christian Rath
Bayern will sein Polizeigesetz superscharf machen. Schon für potentielle Täter würde unbefristeter Gewhrsam möglich. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) glaubt, das sei verhältnismäßig.
Bayern will künftig schon bei einer „drohenden Gefahr“ Menschen präventiv einsperren. Zudem soll die bisherige Obergrenze für die Präventivhaft – 14 Tage – ersatzlos gestrichen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die bayerische Landesregierung schon vor einer Woche beschlossen hat. In der offiziellen Vorstellung des „Entwurfs eines Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ gab es aber keinen Hinweis auf diese Regelungen, so dass sie von der Süddeutschen Zeitung erst jetzt entdeckt wurden.
Gefahrenabwehr ist Ländersache. Deshalb kann Bayern in seinem Polizeiaufgabengesetz (PAG) solche Regelungen einführen. Sie gelten dann natürlich nur in Bayern. Alle Landespolizeigesetze sehen schon jetzt die Möglichkeit einer vorsorglichen Inhaftierung vor, meist „Unterbindungsgewahrsam“ genannt. Zwar hat der Betroffene in diesen Fällen noch keine Straftat begangen. Die Unschuldsvermutung gilt aber nur bei der Strafverfolgung, nicht bei der Abwehr künftiger Gefahren. Hier wird der Staat durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt.
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Kommentar Gefährderhaft in Bayern
Der härteste Hund
von Sabine am Orde
Sogenannte Gefährder können für die Sicherheit der Bevölkerung hochgefährlich sein, das hat der Fall Anis Amri auf furchtbare Weise gezeigt. Amri, der den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft war, konnte dennoch auf dem Berliner Breitscheidplatz zwölf Menschen töten. Der Anschlag ist der Hintergrund, vor dem derzeit eine Gesetzesverschärfung nach der nächsten auf den Weg gebracht wird.
Doch trotz des schrecklichen Attentats gilt: Gefährder haben in der Regel noch keine Straftaten begangen. Sie werden von der Polizei aufgrund der Annahme, dass sie einen Anschlag begehen könnten, eingestuft. Deshalb ist es rechtsstaatlich höchst bedenklich, dass Bayern nun die Möglichkeit schafft, Gefährder künftig unbegrenzt in Präventivhaft zu nehmen.
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Fotoquelle :
Roberto Blanco
Roberto Blanco –