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Ampel-Bürgergeld Debatte

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 15. September 2022

Das geht auch menschlicher!

File:Die Linke Grundrecht Grundeinkommen BGE Berlin 2013.jpg

Von Christoph Butterwegge

Das Ampel-Bürgergeld bringt ein paar Verbesserungen. Ein neues, besseres Grundsicherungssystem wie versprochen schafft es aber nicht.

Das Arbeitslosengeld II soll am 1. Januar 2023 vom Bürgergeld abgelöst werden, die Ampel-Regierung plant eine umfassende Reform der Grundsicherung für Arbeitslose. Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet gern, dass Hartz IV damit „überwunden“ werde.

Zwar beinhaltet das Regierungskonzept durchaus positive Veränderungen, etwa im Verhältnis zum Jobcenter, bei den Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, beim Vermittlungsvorrang sowie bei den Sanktionen für die bisherigen Hartz-IV-Bezieher/innen. In zentralen Punkten – etwa die zu geringe Anhebung des Regelbedarfs – bleibt eine substanzielle Korrektur des Grundsicherungssystems aber aus. Um Hartz IV wirklich zu überwinden, wären weitere Schritte nötig:

Immer mehr Erwerbslose erhalten nie Arbeitslosengeld I, sondern gleich Hartz IV. Deshalb sollten die Höchstbezugsdauer des Arbeitslosengeldes I und die Frist, in der man Leistungsansprüche erwerben kann, über die geltenden 30 Monate hinaus verlängert werden. Die Anwartschaftszeit dagegen, während der man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben muss, könnte von derzeit zwölf (unter bestimmten Voraussetzungen sechs Monaten) verkürzt werden, um den sofortigen Fall in die Grundsicherung zu verhindern.

Die einschneidendste Sozialreform der Bundesrepublik wird als „Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ verharmlost. Dabei entfiel mit der Arbeitslosenhilfe eine den Lebensstandard von Erwerbslosen noch halbwegs sichernde Lohnersatzleistung, an deren Stelle mit dem Arbeitslosengeld II eine höchstens noch das Existenzminimum sichernde Fürsorgeleistung trat, gedacht als bloße Lohnergänzungsleistung. Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe erhielten 57 Prozent beziehungsweise 53 Prozent (ohne Kind) ihres letzten Nettoentgelts. Dass sich die Zahl der von Transferleistungen abhängigen Kinder nach Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 fast verdoppelte, war in erster Linie auf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und den Bruch mit dem Lebensstandardsicherungsprinzip zurückzuführen.

Will man keine Lohnersatzleistung wie die Arbeitslosenhilfe einführen, kann man den Lebensstandard von Langzeiterwerbslosen auch durch ein im Extremfall bis zur Rente gezahltes Arbeitslosengeld sichern. Unbefristet anspruchsberechtigt müsste dann sein, wer eine bestimmte Mindestversicherungsdauer aufweist. Mit der Einführung von Hartz IV waren pauschale Regelsätze verbunden, die inzwischen Regelbedarfe heißen und auch beim Bürgergeld mit 502 Euro im Monat für Alleinstehende viel zu niedrig sind. Besonders kinderreiche Familien leiden darunter, dass die wiederkehrenden einmaligen Leistungen, etwa für die Reparatur einer Waschmaschine, weggefallen sind.

Einerseits müssten also die Regelbedarfe deutlicher erhöht werden, als das (erst) zum Jahreswechsel geschieht; andererseits sollten jene Beihilfen wieder eingeführt werden, die bedürftigen Familien helfen. Ein neues, partnerschaftliches, solidarischeres und menschlicheres Sozialstaatsmodell, wie es die Ampel-Koalition verspricht, ist nicht beinahe zum Nulltarif zu haben.

Prof Dr Christoph Butterwegge.jpg

Einen Berufs- und Qualifikationsschutz gibt es beim Bürgergeld ebenso wenig wie bei Hartz IV. Das heißt: Unabhängig davon, welche Ausbildung oder welches Studium die Leistungsbezieher/innen abgeschlossen haben und welchen Beruf sie vielleicht jahrzehntelang ausgeübt haben, müssen sie jedes Jobangebot akzeptieren. Damit eine Sekretärin nicht im Getränkemarkt und ein Soziologe nicht als Pförtner arbeiten muss, um ihren Leistungsanspruch zu erhalten, muss der Berufs- und Qualifikationsschutz im Sozialgesetzbuch verankert werden.

Erhalten bleiben die Zumutbarkeitsregeln bei der Arbeitsaufnahme. Leistungsbezieher/innen müssen jeden Job annehmen, auch wenn er weder nach Tarif noch ortsüblich entlohnt wird. So hat Hartz IV einen breiten Niedriglohnsektor geschaffen – Haupteinfallstor für Erwerbsarmut, Familienarmut und spätere Altersarmut. Daher müssen die Zumutbarkeitsregelungen entschärft werden. Der Staat darf Hungerlöhne nicht länger legitimieren, mittels Transferleistungen subventionieren und die entstehenden Folgekosten an die Allgemeinheit abgeben.

Bei einer Pflichtverletzung, die darin bestehen kann, dass man einen Job ablehnt, ein Bewerbungstraining nicht antritt oder eine Weiterbildung abbricht, soll der Regelbedarf nach Ablauf der „Vertrauenszeit“ von einem halben Jahr um 30 Prozent gekürzt werden. Damit fällt das Bürgergeld hinter das geltende Sanktionsmoratorium zurück, welches nur einen 10-prozentigen Abzug von der Regelleistung bei Meldeversäumnissen zulässt.

Quelle         :         TAZ-online          >>>>>         weiterlesen

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Source Die Linke 

Author stanjourdan from Paris, France

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Unten        —      Dirk Schneider (ds-foto) – Eigenes Werk (own work ) by ds-foto: http://dsfoto.wordpress.com

  • CC BY-SA 3.0
  • File:Prof Dr Christoph Butterwegge.jpg
  • Erstellt: 15. März 2013

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