Allgemeines Politikversagen
Erstellt von Redaktion am Mittwoch 27. August 2014
Vernichtende Kritik führender Mediziner
Da wird endlich einmal Tacheles geredet über die Treuen, von den Parteien in die Parlamente belobigten Platzhalter? Fanatisierte Quotenhalter welche vielfach noch nicht einmal wissen über was sie gerade debattieren? Mitnichten im Auftrag des Volkes sondern ganz einfach um die Stärke ihrer Partei auch im Parlament deutlich zu machen.
So lassen dann wirtschaftliche Dilettanten Bahnhöfe oder Flugplätze bauen welche, dann vielleicht irgendwann einmal benutzt werden können, nachdem sich die zuvor veranschlagten Fertigungskosten mehr als verdoppelt haben. Das Risiko trägt, wie in der Politik üblich, nicht der Auftraggeber, sondern die Bevölkerung welche für das Desaster bezahlen muss. Der Verursacher wird für den angerichteten Scherbenhaufen mit einem Aufsichtsratsposten bei dem Nutznießer belohnt.
BIOETHIK Wissenschaftler rebellieren gegen die „dogmatische Diskussionskultur“ und „Unkenntnis“ deutscher Politiker
VON HEIKE HAARHOFF
Seit Dienstag liegt er vor: der erste fertig ausformulierte Gesetzesvorschlag für eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland. Er sieht vor, die derzeit straffreie Beihilfe zur Selbsttötung – also etwa das Überlassen eines tödlichen Medikaments, das der Patient sodann einnimmt – zu verbieten und „mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe“ zu bestrafen.
Hiervon ausgenommen werden sollen jedoch zwei nicht unrelevante Gruppen: Angehörige beziehungsweise dem Betroffenen „nahestehende Personen“ sowie diejenigen, die als einzige Arzneimittel verordnen dürfen: Ärzte. Faktisch setzt sich der Gesetzesvorschlag damit für eine liberale Handhabung ein – in der Praxis wären von der Strafbarkeit nur Sterbehilfevereine betroffen; Ärzte dagegen genössen fortan Rechtssicherheit (siehe Interview).
Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen
„Ärzte brauchen Gewissheit“
PALLIATIV Mediziner müssen Sterbende behandeln dürfen, ohne dass der Staatsanwalt anklopft, fordert der Medizinethiker Ralf Jox
taz: Herr Jox, Sie fordern eine gesetzlich verankerte Rechtssicherheit für Ärzte, die ihren Patienten helfen möchten, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. Warum?
Ralf Jox: Die derzeitige Rechtslage ist verworren. Es gibt zwar im Strafrecht kein ausdrückliches Verbot der Suizidhilfe, aber den Ärzten ist sie in manchen Bundesländern berufsrechtlich untersagt. Dazu kommen Bestimmungen aus dem Betäubungsmittelrecht. In der Ärzteschaft herrscht ein Tenor, der suggeriert, eigentlich sollten Ärzte keine Suizidhilfe leisten, allenfalls in extremen Ausnahmefällen, nur solle man darüber nicht reden. Das verunsichert Ärzte, und sie erhoffen sich klare Kriterien.
Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen
——————————————————————————————————————————-
Grafikquelle : Vesalius 164frc