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Allein gegen die Nato

Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 2. März 2016

Sieben Jahre wegen Geheimnisverrats

von  Kai Schlieter

Ein Angestellter der Nato hat auf Sicherheitsmängel hingewiesen: Für Behörden und Justiz ist das Verrat von Staatsgeheimnissen.

 

Wäre ihm der Schutz von Geheimnissen nicht so wichtig gewesen, säße Manfred Klag heute nicht in einer Zelle der Justizvollzugsanstalt Frankenthal. Ausgerechnet wegen Verrat von Staatsgeheimnissen. Je länger er darüber nachdenkt, desto irrealer erscheint ihm das. Und je intensiver er grübelt, desto klarer erfasst er zugleich, was ein Geheimnis sein kann. Und vor allem: was nicht.

Im Gegensatz zu den Nato-Agenten und der Generalbundesanwaltschaft, die sich nie darum scherten. Doch ihretwegen verurteilt das Oberlandesgericht Koblenz Manfred Klag am 19. Dezember 2013 zu sieben Jahren Haft. Landesverrat.

Klag soll als EDV-Experte im Nato-Hochsicherheitsbereich Staatsgeheimnisse verraten haben, indem er diese von seinem Dienstrechner aus an sein privates gmx-Konto schickte. So lautete die Anklage. Klag, ein Nerd, über 30 Jahre im Dienst des mächtigsten Militärbündnisses der Welt, mailte sich 11 Excel-Dateien, in denen Passwörter steckten. Diese gelten später als Staatsgeheimnis. Sie waren allerdings nicht als Verschlusssache eingestuft. Die Passwörter bestanden aus fünf Buchstaben und entsprachen der Werkseinstellung des Hardwareherstellers. Wie kann so etwas überhaupt ein Staatsgeheimnis sein?

Für den penibel gescheitelten Logiker Manfred Klag ist diese Argumentation ein Graus. Denn wer mit einem Geheimnis falsch umgeht, riskiert die Offenbarung und damit dessen Ende. Die Regeln zu seinem Schutz kennzeichnen das Geheimnis grundlegend. Am speziellen Umgang damit lässt sich erkennen, dass etwas ein Geheimnis ist. Dafür existieren Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Der Verschlusssachenvermerk „Geheim“ erfordert genaue Verhaltensweisen, damit das Geheimnis gewahrt bleibt. Der exakt geregelte Umgang mit ihm ist eine zwingende Bedingung für die Existenz eines Geheimnisses.

Deshalb, folgert Klag, kann kein Staatsgeheimnis sein, was nicht als solches behandelt wird. Es muss für Außenstehende ersichtlich sein, unabhängig vom Inhalt, der ja geschützt werden soll. Das sah Generalbundesanwalt Harald Range anders. Er definierte auf 56 Seiten seiner Anklageschrift, dass ein Verrat der Daten die Bundesrepublik in ihren Grundfesten bedrohe.

Range und Netzpolitik.org

Drei Jahre später wird Range seinen Posten verlieren, weil er etwas zum „Staatsgeheimnis“ erklärte, was keines war. Dafür ließ er die Blogger von Netzpolitik.org verfolgen. Ein Schauspiel, an dem Kanzleramt, Ministerien, der Verfassungsschutzpräsident und das Landeskriminalamt Berlin mitwirkten. Obwohl sich die Behörden mit Rechtsgutachten munitionierten, zeigte sich, dass hier ein „Staatsgeheimnis“ der Zweckmäßigkeit halber erfunden worden war.

Das Manöver schlug nur fehl, weil die Zuständigen verkannt hatten, dass sich mit den Bloggern die Branche identifizieren würde, die für Öffentlichkeitserzeugung zuständig ist. Der Angriff auf die Pressefreiheit hallte international nach. Ein medialer Orkan wehte Harald Range und das angebliche Staatsgeheimnis davon.

Bei Manfred Klag war das genau andersherum. Hier half eine Zeitschrift bei der Erzeugung des Staatsgeheimnisses, das Klag ins Gefängnis brachte. Der Focus widmete seinem Fall eine Serie. „Gerissener als Topas“ wurde die „Exklusivstory“ im November 2012 betitelt. Klag sitzt da schon drei Monate in Untersuchungshaft.

Ein anonymer Militärexperte taucht in der Geschichte auf, der vom „größten Verratsfall der vergangenen Jahrzehnte“ spricht. Der Reporter schreibt: „Der angestellte Informatiker Manfred K. soll geheime Krisenreaktionspläne der Nato und Dossiers über weltweite US-Luftlandeoperationen gestohlen und an bislang Unbekannte verkauft haben. Auf ausländischen Tarnkonten des verhafteten 60-jährigen K. entdeckten die Fahnder 6,5 Millionen Euro.“

Desinformation hat System

Tatsächlich stahl Manfred Klag nie Krisenreaktionspläne oder Dossiers. Er verkaufte auch keine Nato-Daten. Und für seine Verurteilung spielten die Millionen, die er gespart hatte, keine Rolle, weil die Herkunft weitgehend geklärt werden konnte. Die Desinformation hat System. Sie gehört zum Handwerkszeug von Militärbündnissen wie der Nato.

Es waren auch keine Polizisten, die sich als Erste an Manfred Klags Fersen hefteten, sondern Agenten der Allied Command Counterintelligence (ACCI). Die Nato-Abteilung für Gegenspionage, keine neutralen Ermittler. Agenten, zu denen auch Focus-Mann Hufelschulte Kontakte pflegt. Ein Reporter, den der deutsche Auslandsgeheimdienst BND als Mitarbeiter führte. Deckname: „Jerez“.

Vielleicht hätte sich Manfred Klag nicht mit seinen Dienstherren bei der Nato anlegen sollen. Roger Brady, Viersternegeneral der Air Force, lernt die Nervensäge Klag 2010 kennen. Mit Beschwerden, Anzeigen und Schadenersatzforderungen deckt der Zivilist das Militärbündnis ein. In einer Welt, in der Befehl und Gehorsam die natürliche Atmosphäre bilden. Einer Kastengesellschaft, in der Soldaten oben stehen.

Klag sagt, an seinem Laptop sitzend: „Die ‚Yes Sir!‘-Mentalität war nicht meine Sache.“ Wie auch die Einführung des neuen Systems zur Informationsverarbeitung nicht.

Nato-Google

Ab 2008 benutzt die Nato standortübergreifend das Document Handling System (DHS). Dokumente werden nicht mehr lokal auf einer Festplatte gespeichert. Nato-Mitarbeiter können endlich international zugreifen – per Suchfunktion. Ein Nato-Google. Doch plötzlich tauchen als Treffer Dokumente auf, die als „Nato Secret“ eingestuft sind. Allen Nutzern zugänglich. Das System verletzt das im Hochsicherheitsbereich geltende Prinzip „Need to know“ – „Kenntnis nur, wenn nötig“. In manchen Dokumenten fehlen gar die Sicherheitsklassifikationen. Sie reichen von „Nato unclassified“ bis „Cosmic Top Secret“.

Manfred Klag bereitet solche Schlamperei körperliche Schmerzen. Diese Kennzeichnungen definieren den Umgang und den Personenkreis. Die Vorschriften bestimmen seit Jahrzehnten seinen beruflichen Alltag. Sein Fleisch und Blut. Und als er feststellt, dass auch seine Gehaltsabrechnungen unklassifiziert tausenden Nato-Mitarbeitern zugänglich sind, hält er das DHS selbst für eine Gefährdung der Sicherheit. Weil er mehrmals erfolglos Kritik angebracht hat, erstattet er schließlich am 24. Februar 2010 beim Leiter der Nato-Behörde Anzeige. Um eine Antwort zu erzwingen, fordert Klag 5.000 Euro Schadensersatz. Der Stein gerät ins Rollen.

Da seine Gehaltsdaten „den Status ‚Nato Unclassified‘ haben, können sie sehr leicht in das PAN übertragen und in das Internet eingestellt werden“, schreibt Klag in seiner Beschwerde. Datenschutz, kritisiert er, werde permanent verletzt.

Bei der Nato gibt es das geschlossene NS-System (“Nato Secret“) und das mit dem Internet verbundene öffentliche „Public Access Network“, PAN. Die beiden sind nicht miteinander verbunden. Der Datenaustausch muss physikalisch per Speichermedien erfolgen. Ein Sicherheitsoffizier am „Service Desk“ ist verantwortlich für den Transfer. Er muss die Einstufung der Daten prüfen. Im Fall von Bedenken ist vorgeschrieben, sich mit dem Zuständigen für Informationssicherheit, dem InfoSec, in Verbindung zu setzen. Klag fordert die „Implementierung zuverlässiger Maßnahmen zur Datensicherung“.

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Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle: Wikipedia – Gemeinfrei /

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