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Abschieb-Gesetz-beschloßen

Erstellt von DL-Redaktion am Donnerstag 18. April 2019

Seehofer will Geflüchtete „rausekeln“

Von Nele Ketels

Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zu. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Gesetzentwurf eingebracht, um die Ausreise von Geflüchteten zu forcieren und straffällige sowie nicht­-kooperative Handlungen stärker zu sanktionieren.

Für „vollziehbar Ausreisepflichtige“ ohne geklärte Identität soll künftig eine Art Status „Duldung light“ gelten. Dieser umfasst striktere Wohnsitzauflagen und Bußgelder. Außerdem ist Betroffenen der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt. Auch die Inhaftierung von Ausreisepflichtigen wird mit dem Gesetz erleichtert. Das gilt etwa bei „Fluchtgefahr“ oder wenn Betroffene sich der Ausreise schon einmal entzogen haben.

Darüber hinaus soll der Umgang mit Straffälligen geändert werden. Bisher musste eine geflüchtete Person zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, um ausgewiesen zu werden – das soll nun auf sechs Monate gesenkt werden. Für Intensivtäter*innen wird eine lebenslange Wiedereinreisesperre möglich.

Das Gesetz betrifft auch Amtsträger*innen: Sie sollen zukünftig mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe verurteilt werden, wenn sie Dienstgeheimnisse preisgeben. Das bezieht sich besonders darauf, wenn sie Abschiebetermine verraten. Zuletzt sieht das Gesetz Sanktionierungen in den Sozialleistungen vor, wenn Geflüchtete nicht ausreichend bei der Passbeschaffung mithelfen.

31.000 gescheiterten Rückführungen

Seehofer glaubt, das Gesetz sei ein guter Interessenausgleich zwischen „Humanität und Ordnung“. Es basiere auf dem Grundsatz: „Wer die Ausreise nicht befolgt, muss bestraft werden“. Er verwies darauf, dass 2018 erstmals mit 31.000 gescheiterten Rückführungen die Zahl der erfolglosen Abschiebungen diejenige der erfolgreichen überstieg. „Man darf von diesen Personen erwarten, dass sie Bemühungen machen, Ausweispapiere zu bekommen“, so Seehofer am Mittwoch. Es liege im Interesse aller 28 Mitgliedstaaten der EU, die neuen Regeln durchzuführen. Ob das tatsächlich so ist – in einer EU, welche Flüchtlinge nicht gerade mit offenen Armen empfängt –, bleibt fraglich.

Quelle       :      TAZ       >>>>>        weiterlesen

Abschiebe-Gesetz

Idee okay, aber zu kurz gedacht

Natürlich akzeptiert auch die SPD diese Machenschaften, sonst hätte sie diese Bande lange verlassen.

Kommentar von Oscar Bender

Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, soll Abschiebungen schneller und konsequenter machen. An sich ist auch nichts Schlechtes daran, alle, die sich nicht in Deutschland aufhalten dürfen, so schnell wie möglich zurückzuführen oder Beamte zu bestrafen, die Abschiebetermine verraten.

Allerdings sind die Mittel, die das neue Gesetz vorsieht, kritisch zu beäugen. Denn es kriminalisiert Schutzsuchende, die abgeschoben werden sollen. Zukünftig sollen diese in normalen Gefängnissen untergebracht werden. Das ist nicht nur menschenunwürdig, weil Schutzsuchende wie Straftäter behandelt werden, sondern könnte sogar gegen EU-Recht verstoßen.

Quelle       :      TAZ       >>>>>           weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben     —      Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer am 11. April 2013 auf seinem Platz auf der Regierungsbank im Bayerischen Landtag (Plenarsaal). Titel des Werks: „Horst Seehofer im Bayerischen Landtag (2013)“

Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de

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Unten      —        Der Doppeldecker am Boden

Bundeskanzlerin Angela Merkel (re.) mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer auf dem CSU-Europatag 2008 (1. Juni 2008) Titel des Werks: „Angela Merkel mit Horst Seehofer (2008)“.

Foto:  Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de

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