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70 Jahre Menschenrechte:

Erstellt von DL-Redaktion am Montag 10. Dezember 2018

Universalismus unter Beschuss

Repräsentation der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789

von Marc Engelhardt

Noch nie standen die Menschenrechte, wie sie vor 70 Jahren in Paris niedergelegt wurden, derart unter Druck wie in diesen Tagen. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 wurden diese Rechte als universell verbrieft. Universell, das bedeutet: Diese Rechte und Freiheiten stehen jedem Menschen zu, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“. So steht es in Artikel 2 der Erklärung, die mit den berühmten Worten beginnt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“.

Genau diese Universalität aber wird von Regierungen auf der ganzen Welt zunehmend und systematisch in Frage gestellt. Schlimmer noch: Selbst die Legitimität und Notwendigkeit universeller Menschenrechte steht unter Beschuss. Der Angriff kommt dabei aus unterschiedlichen Richtungen: vom alten Hegemon USA, der aufstrebenden Weltmacht China und dem allerorten grassierenden nationalistischen Populismus. Einen Kristallisationspunkt dieser Kampagnen bildete zuletzt die Mobilisierung gegen den Globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen als Ausdruck weltweiter Kooperation bei einer Menschheitsfrage.

Mutwillige Missachtung von UN-Normen

Rechtlich gilt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als „allgemeiner Grundsatz“. Ihre Klauseln erhalten daher erst Rechtswirksamkeit durch die völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsabkommen. Zu ihnen gehören der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie sieben internationale Menschenrechtsabkommen, darunter die Anti-Folter-Konvention und die Kinderrechtskonvention.

Doch darüber hinaus verfügt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte über eine enorme symbolische Bedeutung. Und so ist die Tatsache, dass die Verstöße gegen sie immer zahlreicher und dreister werden, weder zufällig noch belanglos. Vielmehr handelt es sich um den bewussten Versuch, die Vereinten Nationen und die mit ihnen verbundenen Ideale zu schwächen. Wenn etwa US-Präsident Donald Trump die Justiz in seinem Land immer wieder „einen Witz“ nennt und Fernsehsender wie CNN als „Fake News“ bezeichnet, untergräbt er damit die Unabhängigkeit der Justiz (Art. 10 der Allgemeinen Erklärung) und die Freiheit der Presse (Art. 19). Das geschieht nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein. In der Türkei, in Russland, Polen und ungezählten weiteren Ländern weltweit sind eine unabhängige Justiz oder die freie Presse längst weitgehend ausgeschaltet.

Die Beispiele für die mutwillige Missachtung von UN-Normen sind zahlreich: Der Niederländer Geert Wilders will die Menschenrechte in seinem Land für Muslime außer Kraft setzen, was gegen Art. 2 verstieße. Die burmesische Regierung unter ihrer De-facto-Chefin Aung San Suu Kyi wiederum verweigert der muslimischen Rohingya-Minderheit die Staatsangehörigkeit im mehrheitlich buddhistischen Land. Gegen den philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte liegt eine Beschwerde vor dem Internationalen Strafgerichtshof vor, weil er in seinem „Krieg gegen die Drogen“ Massenmorde angeordnet haben soll, was das Recht auf Leben in Art. 3 ebenso verletzt wie das auf Schutz durch das Gesetz in Art. 7. Und der ungarische Premierminister Viktor Orbán versagt Flüchtlingen die Prüfung ihres in Art. 14 garantierten Rechts auf Asyl, das AfD-Chef Alexander Gauland gleich ganz abschaffen möchte.

Der Mythos vom westlichen Menschenrechtsimperialismus

Ein beliebtes Argument derjenigen, die gegen die Universalität der Menschenrechte zu Felde ziehen, lautet: Universelle Menschenrechte sind ein Mythos. In Wirklichkeit versuche der Westen, der Welt seine Werte aufzudrücken. Tatsächlich aber ist nicht die Universalität der Menschenrechte ein Mythos, sondern diese Behauptung. Sie wird vor allem von jenen verbreitet, die Menschenrechte durch „Traditionen“ oder „Kultur“ relativieren wollen – wobei Traditionen und Kultur von autoritären Regierungen gerne so definiert werden, wie es ihnen gerade passt: „Wie genau lautet eigentlich die gesellschaftliche oder religiöse Tradition, die die Unterdrückung des Volks durch seine Regierung fördert und verteidigt?“, fragte der bis August amtierende UN-Hochkommissar für Menschenrechte Seid Ra‘ad al-Hussein einmal rhetorisch. Gerade jene Staaten, deren Vertreter heute verbal besonders entschieden gegen die Menschenrechte zu Felde ziehen, sind oft kaum mehr als eine Fassade, die nur die politische Dominanz einer Gruppe über andere zu kaschieren versucht.

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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde noch im Schatten der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs von einer Kommission aus 18 Menschenrechtsexpertinnen und -experten verfasst. Zu den bekanntesten unter ihnen gehören die US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt – verwitwete First Lady und in ihrer Heimat Vorkämpferin gegen die Rassentrennung – sowie der französische Jurist René Cassin, der für seinen Beitrag zur Erklärung 1968 mit dem Friedensnobelpreis geehrt wurde. Aber keineswegs alle Verfasser der Erklärung stammen aus dem Westen. So spielten mit dem Libanesen Charles Malik und dem Chinesen P.C. Chang auch zwei Kommissionsmitglieder eine gewichtige Rolle, die gänzlich andere kulturelle Hintergründe hatten. Mehr noch: Der Konfuzianist Chang setzte sich dafür ein, dass gerade keine bestimmte religiöse oder philosophische Tradition die Erklärung prägen sollte. Dem wirkte auch der aufkommende Kalte Krieg entgegen: In dieser Situation musste die Erklärung universell sein, um in Ost und West gleichermaßen akzeptiert zu werden.

Der Soziologe Hans Joas spricht daher auch von einem „geglückten Prozess der ‚Wertegeneralisierung‘“, zumal „der Westen“ – anders als gerne kolportiert – während der Abfassung der Erklärung kaum eine gemeinsame Agenda verfolgte. Allenfalls könnte man behaupten, die europäischen Staaten hätten nach zwei schrecklichen Weltkriegen mit der Grundlegung der Menschenrechte eine Konsequenz gezogen, die der Kontinent einer derart in Mitleidenschaft gezogenen Welt schuldig war. Unter den Ersten, die sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beriefen, waren im Übrigen Unabhängigkeitsbewegungen in den damals noch kolonisierten Staaten Afrikas und Asiens, die sich dezidiert gegen die westlichen Kolonialmächte wandten.

Der zerstrittene Westen

Dessen ungeachtet ist die Behauptung, der Westen habe dem Rest der Welt die Menschenrechte beschert, weiterhin erfolgreich. Das liegt auch daran, dass sie zwei Lager zufriedenstellt: Da sind zum einen jene, die den Westen und seine Geschichte der Aufklärung künstlich überhöhen und auf diese Weise die traurige Geschichte der westlichen Menschenrechtsverbrechen – von der Folter über die Sklaverei bis zum Genozid – verbrämen wollen. Und da sind zum anderen solche, die zumindest die Durchsetzung bestimmter Menschenrechte in ihrem Staat bekämpfen wollen und denen dafür jedes Argument recht ist. Unter Donald Trump fallen diese beiden Lager paradoxerweise zusammen. Das ist die dramatische Wendung, die seine Präsidentschaft der Weltgemeinschaft beschert hat – und die den Kampf für universelle Menschenrechte grundlegend verändert.

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Eine Verwässerung und Relativierung der Menschenrechte in Folge des globalen Populismus beobachtet auch der deutsche Ex-Diplomat Joachim Rücker, 2015 Vorsitzender des UN-Menschenrechtsrats. Zwar habe es auch schon früher ähnliche Tendenzen gegeben, etwa wenn Islamisten behaupteten, die Scharia stehe über der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Inzwischen habe sich die Relativierung aber zum festen Teil politischer Symbolik verfestigt, auch weil sie teilweise aus dem Westen kommt. Wenn dessen Vertreter mit Autokraten oder Diktatoren zusammentreffen, stehen Menschenrechte oft weder offiziell noch inoffiziell auf der Agenda. Im Westen ist zudem das Bewusstsein geschwunden, bei allen inhaltlichen Differenzen gemeinsame Ideale zu teilen oder gemeinsame Ziele zu verfolgen. Der Austritt der USA aus dem UN-Menschenrechtsrat ist dafür mehr als nur ein Symptom. Ein Ausbau oder auch nur eine Bestätigung dieser Rechte wie im Globalen Migrationspakt vorgesehen, scheint inzwischen global kaum noch mehrheitsfähig zu sein. Zudem fehlen schon rein praktisch auf der Arbeitsebene jene Kapazitäten, die die USA bisher in viele Menschenrechtsfragen investiert haben und über die nicht einmal Deutschland verfügt, ganz zu schweigen von der EU, die in Sachen Menschenrechte zunehmend zerstritten ist. Auch werden Verhandlungen, in denen die USA blockieren, ohne sie nicht unbedingt leichter, wie das Beispiel des UN-Abkommens über Transnationale Konzerne und Menschenrechte zeigt (hier mauert Berlin). Selbst regelmäßige Kritiker der USA wie Human Rights Watch vermissen inzwischen das Einstehen Washingtons für die globale Zivilgesellschaft zu einem Zeitpunkt, an dem diese weltweit unter Druck steht.

Die Kampagne gegen den Globalen Migrationspakt

Quelle        :         Blätter           >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen       :

Oben      —         Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, 1789

2. von Oben      —         A Youth Rights poster

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