690 Euro Miete
Erstellt von Gast-Autor am Samstag 19. November 2011
Zu viel für einen Hartz-IV-Empfänger
Die Kernfrage der vorsitzenden Richterin des 16. Senates des Bayerischen Landessozialgerichts an die ARGE …
nach einem … „schlüssigen Konzept der ARGE zur Begründung der Angemessenheitsgrenze“, welches die ARGE vorlegen soll. Danach wurde dem Gericht zwar viel Papier mit zahllosen Daten vorgelegt, aber die vorsitzende Richterin sagte in der Verhandlung am Mittwoch trotzdem: „Wir können immer noch kein schlüssiges Konzept erkennen.“
…wird nicht nur Signalwirkung in München haben, sondern für die gesamte Bundesrepublik.
Scheinbar gibt es im Staate doch noch Richter_innen, die nicht über dem Boden schweben und Urteile nach Parteibuch fällen.
Wir können nur hoffen, dass diese Frau den Prozess weiter durchzieht und wünschen ihr dafür viel Kraft!
Prozess gegen Landeshauptstadt München
09.11.2011 – von Ekkehard Müller-Jentsch
Eine Münchner Hartz-IV-Empfängerin will einen höheren Zuschuss für ihre Miete. Seit Jahren prozessiert sie, das Gericht hat nun die Stadt in Zugzwang gebracht. In dem Einzelfall geht es nur um wenige Euro – doch die Auswirkung des Streits könnte Millionen kosten.
Was dort lange Zeit den Verantwortlichen nur als einer von zahllosen lästigen Routinefällen erschienen sein mag, droht nun zum Fiasko zu werden: Geht es im Einzelfall bloß um 50 oder 60 Euro, könnte die Auswirkung des Streits Millionen kosten. Immerhin gibt es in München rund 75.000 Betroffene, für die rund 234 Millionen an Unterkunftskosten bezahlt werden.
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