Justiz ohne Ruhmesblatt
Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 1. April 2023
Wo zwei Welten zusammenprallten
Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim
Von Peter Henkel
Vor zehn Jahren wurde das Mehrzweckgebäude in Stuttgart-Stammheim als historisch bedeutend eingestuft. Jetzt muss der Schauplatz der RAF-Prozesse dem neuen Justizvollzugskrankenhaus weichen. Ein letzter Rundgang – auch durch fast 48 Jahre blutiger Zeitgeschichte.
Ein paar Monate, ehe die Bagger kommen, ist es im geräumigen Gerichtssaal fast so wie damals im Mai 1975, als alles begann. 50 Plätze für die Presse, deren Vertreter:innen zu oft nur erst nach Leibesvisitation ihrer Arbeit nachgehen durften, deutlich mehr fürs Publikum, das an den allermeisten der sage und schreibe 192 Verhandlungstage im Strafverfahren gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe aus Sympathisanten der „Rote Armee Fraktion“ bestand. Die vierte, die bekannteste Angeklagte war Ulrike Meinhof, die sich ein Jahr nach dem Beginn der Hauptverhandlung in ihrer Zelle erhängte.
In der Reihe vor ihren Mandanten saßen die Wahlverteidiger, darunter der ebenso brillante wie hoch aggressive Otto Schily, von dem kein Mensch sich hätte vorstellen können, dass er gut zwei Jahrzehnte später ein Law-and-Order-orientierter Innenminister dieser Republik sein würde. Damals jedenfalls, in einer von Angst und Schrecken aufgewühlten Zeit, wollte er US-Präsident Richard Nixon im Zeugenstand sehen und Bundeskanzler wie Willy Brandt und Helmut Schmidt. Den Angeklagten sei nämlich der Status von Kriegsgefangenen zuzuerkennen, im Kampf gegen eine Bonner Regierung, die den völkerrechtswidrigen Krieg der USA gegen Vietnam unterstützte.
Feindseligkeiten wurden oft brutal ausgetragen
Ganz hinten aus der Sicht des Saaleingangs, unter dem Landeswappen, das den Abriss überleben und wiederverwendet wird, hockten die fünf Mitglieder des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart mit ihrem Vorsitzenden Theodor Prinzing. „Heil, Dr. Prinzing!“ rief ihm der Wahlverteidiger Rupert von Plottnitz eines Tages von der Verteidigerbank zu. Die Feindseligkeiten zwischen den Prozessbeteiligten wurden oft fast brutal ausgetragen.
Wenn Baader und seine Mitangeklagten nicht länger an der Verhandlung teilnehmen wollten, war das leicht zu machen. Anreden wie „du Sau“ oder „du faschistisches Staatsschwein“, oft emotionslos und fast geschäftsmäßig ausgesprochen, führten wie gewünscht zum Abgeführtwerden. Unvergesslich der Augenblick, da das RAF-Mitglied Klaus Jünschke vom Zeugenstand aufsprang, über die Richterbank hechtete und mit den Worten „Für Ulrike, du Schwein!“ Prinzing zu Boden riss. Derselbe Jünschke übrigens kam als einer der ersten Terroristen noch in der Haft zur Besinnung. Die vermeintlich revolutionären Taten der ersten RAF-Generation bezeichnete er brieflich unumwunden als „Barbarei“, die Mitglieder der zweiten als „verkommenen Haufen“. Wie viele Menschen, fragte er, „wollt ihr noch unglücklich machen?“
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Könnten diese Mauern reden, sie hätten sehr viel zu erzählen darüber, wie zwei Welten zusammenprallten. Gutes wäre kaum dabei. An einer Stelle sind die Hinterlassenschaften selbst ohne Worte aussagekräftig, in Pastellfarben, die so gar nicht zur tristen, inzwischen verschlissenen Umgebung passen wollen. Klaus Pflieger, später Baden-Württembergs langjähriger Generalstaatsanwalt, hat Anfang der 1980er-Jahre als Anklagevertreter im ersten Prozess gegen den RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock hoch oben an der Wand die Tradition begründet, in der Art von Häftlingen in ihren Zellen jeden Sitzungstag mit einem Strich zu symbolisieren. Inzwischen sind etliche Dutzend Verfahren festgehalten, auch die späteren gegen Rockerbanden und Rechtsradikale, gegen PKK-Funktionäre oder Aktivisten von Ansar al Islam. Überleben wird die Dokumentation den Abriss nicht – die Kreide ist nicht übertrag- und nicht konservierbar.
Um vieles andere haben sich die Häuser der Geschichte in Stuttgart und Bonn bemüht. Kleine Post-its verraten die endgültige Verwendung verschiedener Objekte. Die orange-gelben Plastikstühle werden verteilt auf Gerichte und Verwaltungen. Nein, sagt Tanja Stahlbock aus dem Referat Justizvollzug bei „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“, eine Versteigerung oder ein Verkauf sei nicht geplant gewesen. Womit auch die Gefahr gebannt ist, dass aus Einzelteilen nach insgesamt 1.300 Verhandlungstagen gegen RAF-Mitglieder und -Unterstützer:innen Liebhaber-Objekte werden.
Das Mehrzweckgebäude mit seinen gut 600 Quadratmetern Grundfläche war 1973 zügig für gerade mal zwölf Millionen Euro hochgezogen worden. Der Saal ist bis heute, abgesehen von dem des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, der berühmteste der Republik, eine „monströse Justizhöhle“, wie Gerhard Mauz im „Spiegel“ über die Urteilsverkündung im zweiten Prozess gegen Boock schrieb. Der war dabei, als 1977 die vier Begleiter von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer im Kugelhagel starben. 33 Striche hat Klaus Pflieger angebracht für dieses Verfahren. Er hätte ihnen eine Fußnote verpassen müssen. Denn das Oberlandesgericht Stuttgart machte allen Ernstes Ulrich Berroth zum Vorsitzenden Richter. Der hatte über Boock schon im ersten Verfahren Recht gesprochen, also das teilweise aufgehobene Urteil mitzuverantworten. Von der verlangten Neuauflage konnte keine Rede sein. Ein deshalb am allerersten Tag gestellter Befangenheitsantrag der Verteidigung ging glatt durch, ein für alle Beteiligten einmaliges Erlebnis. Und der Vorsitz wurde neu besetzt.
Kein Ruhmesblatt der deutschen Justiz
Quelle : KONTEXT – Wochenzeitung-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle :
Oben — Justizvollzugsanstalt Stammheim
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Unten — September 10, 2005 in Munich
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- File:Otto Schily MUC-20050910-01.jpg
- Erstellt: 10. September 2005, München, Marienplatz